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Für den Einsatz im
Nahverkehr
grösserer Städte sahen die Schweizerischen Bundesbahnen SBB
unterschiedliche
Motorwagen
vor. Mit diesen sollten Erfahrungen gesammelt werden und später eine Serie
entstehen. Neben drei unterschiedlichen Typen mit
Personenabteil
sollte auch ein Modell mit
Gepäckabteil
entstehen. Dieser als Fe 4/4
bezeichnete
Triebwagen
wird auf einer eigenen Seite genauer vorgestellt werden. Entstehen sollten drei unterschiedliche Triebwagen mit Personenabteil. Je nach Bewährung sollten an-schliessend davon die ersten Serien abgeleitet werden. Doch bis es soweit war, musste ein Pflich-tenheft ausgearbeitet werden.
Dabei entstand dieses in einer Zeit, als gerade die ersten
Lokomotiven
für die Gotthardstrecke im Raum Bern erprobt wurden. Sie sehen, dass man
sehr früh auf diese besonderen Fahrzeuge setzte.
Neben dem Katalog für den
Triebwagen,
der hier genauer vorgestellt werden soll, wurde auch ein
Pflichtenheft
für die anderen Modelle erstellt. In der Folge sollten die hier nicht
näher vorgestellten Triebwagen Ce 2/4 Nummer 711 und Ce 4/4 Nummer 721
entstehen. Diese wiesen eine etwas geringere
Leistung
auf. Jedoch entsprachen sie in weiten Teilen dem hier vorgestellten
Motorwagen
mit einer deutlich höheren Leistung und mehr Platz.
In diesem
Pflichtenheft
wurden von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB für die neuen
Motorwagen
ganz interessante Bedingungen gefordert. Es lohnt sich deshalb, wenn wir
dieses etwas genauer ansehen. Ausgeschrieben wurde daher von der
Staatsbahn
ein elektrischer Motorwagen mit Personenbeförderung für den Bereich des
Nahverkehrs.
Doch das Pflichtenheft sollte noch weitere spannende Punkte aufweisen.
Vorgesehen werden sollten ausschliesslich Abteile in der dritten
Wagenklasse. Dabei wurde die Anzahl Abteile nicht direkt gefordert, da man
sich bewusst war, dass der Technik auch entsprechend Platz zur Verfügung
gestellt werden sollte. Jedoch hiess damals der Hinweis auf die dritte
Wagenklasse, dass pro Sitzreihe zehn Plätze erwartet wurden. Vielmehr
erwartete der Besteller, dass so viel Platz wie möglich für die Reisenden
genutzt wurde. Drei unterschiedliche Bespannungen waren damit vorgesehen. So sollte mit einem einzelnen Motor-wagen Züge gebildet werden. Diese bestanden bei der ersten Variante aus dem Triebwagen einem Wagen der Reihe BC und fünf Wagen C3.
Das Platzangebot lag dabei bei 437 Sitzplätzen und das Gewicht wurde
mit 205 Tonnen angegeben. Da-bei sollte hier der
Triebwagen jedoch wie eine
Lo-komotive
verwendet werden.
Bei der zweiten Variante sollten zwei
Motorwagen in
Vielfachsteuerung
verwendet werden. Die
Anhängelast sollte in diesem Zug entsprechend erhöht
werden. Zudem war hier auch die Forderung vorhanden, dass diese beiden
Triebfahrzeuge nur von einem Lokführer bedient werden durften. Auch jetzt
wurden diese
Triebwagen als
Lokomotive
verwendet und mussten daher den Zug
am
Endbahnhof umfahren und so ans andere Ende setzen.
Kommen wir zur dritten Variante der Schweizerischen Bundesbahnen SBB, die
eigentlich wegen der vorher verlangten
Vielfachsteuerung erwartet werden
konnte. Ein
Motorwagen sollte dabei von einem Zugführungswagen aus bedient
werden. Zwischen diesem
Steuerwagen und dem
Triebwagen wurden noch
angepasste Zwischenwagen eingereiht. Der Zug sollte daher geschoben und
gezogen werden, was wir heute als
Pendelzug kennen.
Gerade die Forderung mit der
Fernsteuerung eines
Triebwagens war wirklich
eine Sensation, denn bisher hatte sich wirklich niemand ernsthaft Gedanken
mit diesen Systemen gemacht. Die
Vielfachsteuerung war daher ein wichtiger
Punkt bei der Steuerung und dort war auch von einer
Überwachungseinrichtung für das
Lokomotivpersonal die Rede. Dieses sollte so
alleine eingesetzt werden, was eine deutliche Verringerung der Kosten für
das Personal bedeutete. Bei der Wahl der Höchstgeschwindigkeit waren die Schweizer-ischen Bundesbahnen SBB noch gnädig. Im Betrieb sollten sie über eine maximale Geschwindigkeit von 75 km/h verfügen.
Das entsprach den ersten
elektrischen
Lokomotiven
für
Schnell-züge, wie sie am Gotthard mit der
Baureihe Be 4/6 verwendet wurden. In den Regionen um die Städte erwartete
man damals wohl keine höheren Geschwindigkeiten, so dass man bescheiden
war. Jedoch wurde auch erwähnt, dass die Fahrzeuge bei ge-schleppter Fahrt mit bis zu 90 km/h verkehren konnten. So hätte man die Motorwagen in den Schnellzügen von Region zu Region verschieben können.
Eine Forderung, die
technisch dazu führte, dass die
Motorwagen für eine
Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h ausgelegt wurden. Der Grund waren die
Antriebe, die für diesen
Wert ausgelegt werden mussten und daher konnte man auch selber so schnell
fahren.
Wobei die
Höchstgeschwindigkeit von 75 km/h, beziehungsweise 90 km/h kaum
erreicht werden sollte, denn diese Werte wurde mit der Definition der
Anhängelasten relativiert. Bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB war
man sich bewusst, dass bei so speziellen Fahrzeugen keine grossen Lasten
erwartet werden konnten, daher zeigte man sich bei den gewünschten
Zugkräften noch recht bescheiden, was den Erbauern entgegenkam. Auf Strecken mit einer maximalen Steigung von bis zu 10‰ wurde für die Motorwagen von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB eine Anhängelast von 150 Tonnen verlangt. Dabei mussten die Triebwagen noch eine Geschwindigkeit von 60 km/h erreichen. Auf steileren Abschnitten wurde zudem bei gleicher Lasten eine Reduktion der Geschwindigkeit zugelassen. Sie sehen, damals nahm man es in den Vororten noch gemütlich. Obwohl die Triebwagen für den Nahverkehr grösserer Städte ausgelegt wurden, definiten die Staatsbahnen auch einen Wert für die Strecke der ehemaligen Gotthardbahn.
Daher wurde auf Steigungen von 26‰ noch eine
Anhängelast von 100 Tonnen erwartet. Dabei durfte die Geschwindigkeit in
diesem Fall nicht unter 60 km/h fallen.
Es war hier daher lediglich eine Reduk-tion der Last zugelassen, was
damals durchaus üblich war.
Für diese Werte war eine
Leistung von rund 900 PS erforderlich. Bei den
schwächer zu kon-struierenden Modellen der Typen Ce 2/4 und Ce 4/4 wurde
eine Reduktion auf 650 PS vorgesehen. Damit war jedoch auch klar, dass von
diesen beiden Modellen die hier vorgestellten Werte nicht erreicht werden
konnten. Wobei die Reduktion nicht so gross war, wie man meinen könnte,
denn auch das eigene Gewicht spielt bei der
Anhängelast eine Rolle.
Da die Schweizerischen Bundesbahnen SBB diese neuen
Motorwagen in den
Regionen um die grossen Städte einsetzen wollten, wurde auf den Einbau
einer
elektrischen
Bremse ausdrücklich verzichtet. Damals war diese
Bremse
von den Behörden nur für die
starken Gefälle vorgeschrieben worden. Auf
anderen Strecken sah man darin jedoch keinen Vorteil, so dass auf den
Einbau und damit auf das zusätzliche Gewicht verzichtet werden konnte.
So richtig wurde das maximale Gewicht gar nicht gefordert. Vielmehr wurden
die zugelassenen
Achslasten definiert. Dabei sollten bei den
Triebachsen
15 Tonnen nicht überschritten werden. Bei allenfalls verwendeten
Laufachsen
galt ein Wert von zehn Tonnen. Damit sollte der neue
Motorwagen
auch auf Strecken mit schwachem
Oberbau eingesetzt werden können. Ein
Punkt, der bei solchen Fahrzeugen eigentlich nie im Vordergrund stand. Bei einer Lösung mit zwei Laufachsen sollte das mit vier Triebachsen versehene Fahrzeug ein Gewicht von 80 Tonnen haben. Bei diesem Wert gab es eine geringe Toleranz.
Zudem wurde von den Schweizerischen Bundesbahnen
SBB erwartet, dass die beiden schwächeren Modelle durchaus ohne
Laufachsen
auskommen sollten. Unverblümt wurde da-her im
Pflichtenheft klar von einem
Motorwagen der Bau-reihe Ce 4/6 gesprochen.
Dieses
Pflichtenheft wurde anschliessend der einschlägigen Industrie
übergeben. Dabei wurden nur Hersteller in der Schweiz berücksichtigt und
im Gegensatz zu den
Lokomotiven, sollten nun auch die bekannten Erbauer
von Wagen hinzugezogen werden. Es sollte so eine Tradition entstehen, die
viele Jahre bestand haben sollte. Doch vorerst existierten nur die Idee
eines
Motorwagens und die Lösungen mussten ausgearbeitet werden.
Von den bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB eingegangenen Vorschlägen
wurden letztlich ab 1921 drei unterschiedliche Typen bestellt. Darunter
befanden sich vorerst vier
Motorwagen des Typs Ce 4/6. Zudem wurde je ein
Exemplar der Baureihe Ce 2/4 und Ce 4/4 bestellt. Diese sollten zudem
untereinander mit der
Vielfachsteuerung eingesetzt werden können. Eine
Forderung, die auch für den Gepäcktriebwagen
Fe 4/4 galt.
Letztlich sollte nur der grosse
Triebwagen in einer Serie gebaut werden.
Dabei wurde der mechanische Teil dieses Fahrzeuges von der Schweizerischen
Wagonsfabrik Schlieren (SWS) erbaut. Erstmals konnte ein klassischer
Wagenbauer bei der Entwicklung eines
Triebfahrzeuges mitarbeiten. Zudem
sollten bei der SWS auch die speziellen Zugführungswagen gebaut werden.
Ein Punkt der auch später so gelöst werden sollte.
Die elektrische Ausrüstung stammte von der Firma S. A. des Ateliers de
Sécheron (SAAS). Dieser Hersteller war neu in diesem Bereich tätig und bei
der Vergabe der zweiten Baureihe bei den
Lokomotiven
ging man in Genève
leer aus. Daher wurde die Firma bei den
Triebwagen berücksichtigt. Die
scheinbar nicht berücksichtigte MFO baute die Reihe
Ce 6/8 III und die BBC
die Maschine Ae 3/6 I. Die Werke waren daher gut ausgelastet.
Die Endmontage übernahm man auch in Genève und so konnten 1923 die ersten
vier
Motorwagen der Baureihe Ce 4/6 mit den Nummern 9801 bis 9804
ausgeliefert werden. Die beiden anderen Typen sollten mit einem Jahr
Abstand folgen und so in die Erprobung gehen. Diese zeigte jedoch schnell,
dass der grosse
Triebwagen ideal gelungen war. Daher beschlossen die
Schweizerischen Bundesbahnen SBB, dass diese Reihe erweitert werden
sollte.
Die vier
Prototypen wurden daher ab 1925 mit zwei weiteren Baulosen
ergänzt. Diese nun
Triebwagen genannten Fahrzeuge erhielten die Nummern
9805 bis 9808 (Los 1) und 9809 bis 9812 (Los 2). Speziell waren hier, dass
der mechanische Teil des zweiten Loses, von der Schweizerischen
Industriegesellschaft SIG in Neuhausen geliefert wurde. So konnte ein
weiterer
Wagenbauer berücksichtigt werden und das Werk in Schlieren wurde
etwas entlastet.
Abgeschlossen wurde die Bestellung der Baureihe Ce 4/4 schliesslich mit
dem dritten Los. So wurden 1926 und 1927 mit den Nummern 9813 bis 9819,
weitere sieben
Triebwagen bestellt. Der Grund, dass keine weitere
Bestellung erfolgte, lag nicht beim Triebwagen. Die Schweizerischen
Bundesbahnen SBB hatten sich vorerst für den Gepäcktriebwagen
Fe 4/4
entschieden. Daher blieb es bei 19 Exemplaren bei der Baureihe Ce 4/6.
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