Fahrgastbereiche |
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Wie bei jedem Fahrzeug,
das mit Reisenden besetzt werden kann, gab es Bereiche, die dafür
vorgesehen waren. Jedoch gab es auch Gebiete, die dem Transport von Gütern
dienten und damit auch nicht zum eigentlichen technischen Bereich
gehörten. Genau damit werden wir die Betrachtung der Fahrgastbereiche
beginnen und den
Triebwagen
daher von vorne nach hinten begehen. Damit es etwas leichter wird,
beginnen wir im
Führerstand.
In der Rückwand des
Führerstandes
befand sich eine zentral eingebaute Türe. Durch diese Türe, die nur vom
Führerstand her leicht geöffnet werden konnte, gelangte man durch einen
Gang in das
Gepäckabteil.
Da sich die Türe gegen den Durchgang hin öffnete, diente dieser Durchgang
dem
Lokomotivpersonal
als Fluchtweg. Damit das für das verladende Personal ersichtlich war,
brachte man am Boden entsprechende Markierungen an.
Hinter den seitlichen
Wänden dieses Durchganges befanden sich die elektrischen Schaltapparte.
Diese waren dadurch nicht mehr zugänglich. Einziger zugänglicher Bereich
war das Abteil für den
Zugführer.
Wobei als Abteil konnte man diesen Bereich nicht bezeichnen. Es war eine
Arbeitsplatte mit einer darunter eingebauten abschliessbaren Schublade
vorhanden. Daher gab es weder eine Türe, noch eine Sitzgelegenheit.
Damit entsprach diese
Anlage jener der damals eingesetzten
Gepäckwagen.
Speziell war hingegen, dass die Anlage für die Durchsagen auch vom
Führ-erstand
her bedient werden konnte. Damit konnte auch der Lokführer bei Bedarf im
Zug Durchsagen machen. Der sich anschliessende Gepäckraum war vom Be-reich für den Zugführer nicht abgetrennt worden. Der Zugführer konnte so den Gepäckverlad ver-folgen und hatte damit auch die Kontrolle, dass der Durchgang frei blieb.
Die beiden nach vorne
gerichteten Wände besassen Türen und boten so den Zugang zu den
technischen Anlagen. Damit die Türen geöffnet werden konnte, waren
Verriegelungen und eine einfache Türfalle vorhanden.
Hinter der linken Türe
befand sich das Apparatege-rüst mit den
Absperrhahnen
für die Luftleitungen. Damit waren die für die Bedienung der mit
Druck-luft
betriebenen Funktionen wichtigen Teile von den neugierigen Augen der
Reisenden geschützt. Dabei galt klar die Regelung, dass in diesem Bereich
nur der Lokführer Handlungen vornehmen darf. Auch der
Zugführer
hatte in diesem Bereich keine für ihn wichtigen Absperrhähne.
Auf der rechten Seite
waren hinter einer weiteren Türe einige Schaltungen für die elektrische
Ausrüstung vorhanden. Hier kann gesagt werden, dass es an der elektrischen
Ausrüstung auch für das
Lokomotivpersonal
kaum Bereiche gab, die kontrolliert werden konnten. Eingestellt werden
konnte hier eigentlich nur die Steuerung der
Ventilation.
Mehr war in diesem Bereich nicht zu machen und selbst Kontrollen bei der
Inbetriebnahme waren nicht nötig.
Das
Gepäckabteil
war mit einem strapazierfähigen Boden belegt worden. Dieser hatte für den
Unterhalt Bodenklappen erhalten. Die Wände besassen Haken für Fahrräder
und der Zugang erfolgte über die beiden seitlichen Tore. Diese konnten mit
einem Taster geöffnet werden. Geschlossen wurden sie entweder manuell mit
Taster oder durch einen Impuls, der vom Lokführer im
Führerstand
erteilt wurde. Jedoch war das offene Tor nicht überwacht.
Eine weitere Wand
grenzte den
Gepäckraum
gegenüber den öffentlichen Bereichen für die Fahrgäste ab. Auch hier war
in der Mitte eine Türe vorhanden. Diese öffnete sich gegen das Abteil der
Reisenden mit einer Türfalle und war daher auch für eine Flucht aus diesen
Bereich ausgelegt worden. Umgekehrt war der Zugang nur mit einem
speziellen Schlüssel möglich. Genau deshalb wurden die Markierungen vom
Gang durch das ganze
Gepäckabteil
angebracht.
Dadurch entfielen die
Türen, die eine letzte Unter-teilung in Abteile ergeben hätten. Das
Grossraum-abteil wurde eigentlich nur durch den Einstiegs-bereich mit den
beiden
Einstiegstüren
unterteilt. Ein eingebauten Sitzreihen entsprachen den Fen-stern im Kasten. Daher wurden zwischen dem Ge-päckabteil und den Türen vier Sitzreihen montiert. Anschliessend erfolgten lediglich noch drei Sitz-reihen.
Da jede Sitzreihe über
acht Plätze verfügte, waren insgesamt 56 Sitzplätze vorhanden. Jede
Sitzreihe war in vis – à – vis Bestuhlung ausgeführt worden und sie
standen den Reisenden mit einem Fahr-schein in zweiter
Wagenklasse
zur Verfügung. Der Sitzteiler betrug bei den Triebwagen 1 750 mm. Das bedeutete, dass dieser gegenüber den Einheits-wagen I nur leicht gesteigert wurde. In Vergleich mit den Einheitswagen IV, lag der Wert leicht tiefer.
Damit sollte dem
regionalen Charakter des Fahrzeuges mehr Bedeutung geschenkt werden. Somit
ging es im
Regionalverkehr
intimer zu. Wegen den kurzen Strecken, die von diesem
Triebwagen
befahren werden sollten, war dies jedoch zu verantworten.
Die Sitze selber
stammten von den beim Publikum sehr beliebten
Einheitswagen IV.
Bezogen wurden diese Sitze mit einem stabilen Stoffbezug, der lederne
Kopfstützen hatte. Seitliche Armlehnen rundeten das Gesamtbild ab. Selbst
zwischen den Sitzen gab es für die zweite
Wagenklasse
neu eine abklappbare Armlehne. So konnte man sich etwas von seinem
Sitznachbarn abgrenzen. Ein Punkt, der jedoch im
Nahverkehr
nicht so wichtig war.
Die Stoffe bestanden
aus einem speziellen rötlichen Gewebe, das die Gefahr durch zerrissene
oder gar aufgeschlitzte Sitzpolster deutlich reduzierte. So wollte man
bereits damals dem Vandalismus begegnen und so die Kosten im Unterhalt
senken. Die Kopfstützen waren jedoch in einem bordeauxroten Farbton
gehalten. Dieser angenehme Farbton wurde ebenfalls in den
konstruktionsbedingten Säulen im Abteil weitergeführt.
Für das mitgeführte
Gepäck war ein längs verlaufender
Gepäckträger
über den Fenstern vorhanden. Zudem gab es zwischen den Sitzen noch
Stauraum am Boden. Es entstand so ein sehr übersichtliches Abteil, das
gegen die Einstiegsplattform hin offen war. So konnte der Fluss der
Fahrgäste auch bei grossem Andrang etwas beschleunigt werden. Der Grund
war, dass es keine Türe gab, bei der sich die Leute stauen konnten.
Die Abteile hatten
unter den Fenstern kleine Tischchen, die es erlaubten eine Flasche mit
Getränken abzustellen. Unter den Tischen war dann der kleine
Abfallbehälter montiert worden. Dieser konnte ausgeklappt werden. Im
geschlossenen Zustand wurden die Gerüche unterdrückt. Um den
Abfallbehälter zu leeren, konnte dieser einfach gegen einen
Widerstand
weiter ausgezogen werden. Dadurch fiel der Abfall direkt auf den Boden,
oder in den darunter befindlichen Sack.
Der Fussboden wurde
schwimmend gelagert und bestand aus 16 mm dicken Schichtholzplatten. Dank
der schwimmenden
Lagerung
dieser Platten, wurde kein Schall vom Kasten über den Fussboden
übertragen. Der Fahrgast empfand somit das Fahrzeug als sehr leise.
Bezogen wurden diese Platten zudem mit einem Gumminoppenbelag in dunklen
Grautönen. Man verzichtete bewusst auf Teppiche, denn so konnte eine
einfachere Reinigung erfolgen.
Dadurch drang etwas
frische Luft in den
Fahrgastraum.
Dabei wurde der Fahrtlärm nicht zusätzlich erhöht. Um die Erwärmung durch
die Sonne zu vermindern reichte die Tönung jedoch nicht aus. Daher wurden
bei jedem Fenster Sonnenrollos montiert. Hell waren hingegen die Seitenwände und die Decke gestaltet worden. Dabei kamen für die Wände helle beige Farben zur Anwendung. Die Decke wurde schlicht weiss gestrichen.
Dabei kam hier eine
Lochdecke zur Anwendung, die den Schall im Fahrzeug zusätzlich dämpfte.
Die Lochdecke wurde auch für die später vorgestellte Lüftung benötigt,
denn schliesslich konnten so auffällige Lüftungsgitter vermieden werden.
Es entstand so ein
freundlicher heller Innenraum, der den Reisenden Grösse und Sicherheit
bot. Da auch hier zusätzliche Dämmplatten verwendet wurden, war der
Triebwagen
ausgesprochen leise und die Fahrt im Fahrzeug wurde als angenehm
empfunden. In der Decke war zudem ein zentrales Leuchtband zur Erhellung
des Raumes vorhanden. Verwendet wurden spezielle warme Leuchtstoffröhren,
die eine lange Lebensdauer hatten.
Damit wurde auch das
sich unter der Türe befindliche Trittbrett zugänglich. Seitliche
Haltestangen boten beim Einsteigen den notwendigen Halt. Es standen für die Türschliessung zwei Grundprogramme zur Verfügung. Um ein Betrieb ohne Kon-dukteur zu ermöglichen, wurden die Einstiegstüren mit einem Einklemmschutz versehen. Dieser Schutz war im Gegensatz zur Überwachung des Trittbrettes in jedem Programm aktiv.
Sprach er an, öffnete
sich die Türe wieder und begann sofort erneut mit dem Schliessvorgang. Das
erfolgte so lange, bis die Türe geschlossen war. Das Programm 1 wurde als «Sommerprogramm» bezeichnet. Es sah vor, dass die Türen durch den Reisenden mit einem Tastendruck geöffnet wurden. Das schliessen der Türen oblag dann jedoch dem Lokführer.
Die Türschliessung
hätte auch vom
Zugführer
aus betätigt werden können, doch bei
Pendelzügen
war damals schon der Lokführer für die Türschliessung des Zuges
verantwortlich. Jetzt war jedoch lediglich der
Einklemmschutz
aktiviert.
Im Programm 2 dem
«Winterbetrieb» schloss sich die Türe nach einer gewissen Zeit selber
wieder. Dabei waren jedoch alle Sicherheitsmerkmale aktiviert. Die Türe
wurde daher am Schliessvorgang gehindert, wenn die
Lichtschranke
zur Überwachung des Trittbrettes unterbrochen war. Sie schloss sich
deshalb nur, wenn der Platz frei war und kein Fahrgastwechsel stattfand.
Die Türschliessung vom Sommerbetrieb war jedoch weiterhin möglich.
Da es zwischen den
beiden
Fahrgasträumen
keine trennenden Türen gab, war klar, dass der
Triebwagen
nur Plätze für Nichtraucher bereitstellte. Da das Konzept dieser
Triebwagen zwingend einen
Steuerwagen
benötigte, konnten dort die Plätze für Raucher eingebaut werden. Jedoch
ging man damals bereits den Weg zu weniger Plätzen für die rauchenden
Fahrgäste über. Daher passte der Triebwagen in dieses Konzept.
Damit das einfach
erkennbar war, war die Türe verglast worden und sie besass normale
Türfallen. Es war damit die erste Türe, die von beiden Seiten auf die
gleiche Art geöffnet werden konnte, denn bisher war das nur vom
Führerstand
her möglich. Durch den Maschinenraum gelangte man zum Personenübergang. Damit war gewährleistet, dass der Fahrtlärm nicht ins Personenabteil gelangen konnte. Es blieb daher auch ruhig, wenn Reisende das Fahrzeug wech-selten.
Dort war zudem eine
übliche Türe zur Abgrenzung des
Personenüberganges
vorhanden. So drang auch weniger Schmutz in das Fahrzeug. Der
Trieb-wagen
wirkte im Innenraum daher lange Zeit sauber. Der kleine Maschinenraum hatte Türen, die für gewisse Bedienhandlungen geöffnet werden mussten. Damit keine Verletzungen von Reisenden möglich waren, hatten diese Türen keine Türgriffe, sondern konnten nur mit einem speziellen Schlüssel geöffnet werden.
Da diese
Bedienhandlung, wie zum Beispiel die Bedienung des
Hilfsluft-kompressors,
die jedoch nur im Notfall erfolgen musste, war es keine grosse Behinderung
für das Personal. Um die Heizleistung nicht übermässig hoch zu planen, wurde auch viel Aufwand bei der Gestaltung der Wärmeisolation betrieben. Besonders der Aspekt von kalten Seitenwänden wurde mit 40 – 50 mm dicken Matten aus Glasfasern bekämpft.
Durch die gute
Isolation
war gesichert, dass im Winter nicht unnötig viel Wärmeenergie verloren
ging. Das Fahrzeug war daher trotz der grossen Türen in den Abteilen
angenehm warm.
Geheizt wurden das
Abteil und der
Gepäckraum
mit einer Warmluftheizung. Diese
Heizung
blies im Fussbereich mit einem einfachen
Widerstand
erwärmte Luft in den Fahrgastbereich.
So wurde die Wärme sehr gut im Abteil verteilt,
was eine schnelle Erwärmung zur Folge hatte. Besonders nach einem Wechsel
der Fahrgäste war das elementar wichtig, denn so wirkte das Fahrzeug nicht
zu lange kalt. Nicht an dieser Heizung angeschlossen war übrigens der
Führerstand.
Dank der getönten
Scheiben und der guten Wärmeisolation konnte auf den Einbau einer
Klimaanlage
verzichtet werden. Durch die starke Deckenlüftung wurde im Sommer eine
Abkühlung des
Fahrgastraumes
durch die Aussenluft bewirkt. Die
Triebwagen
waren im Vergleich mit den damaligen unklimatisierten Fahrzeugen der
Schweizerischen Bundesbahnen SBB angenehm kühl und daher auch im Sommer
von den Kunden beliebt.
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