Die Weiterbildung |
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Lokführer ist kein Beruf, wo man sich auf dem einmal erlangten
Wissen ausruhen kann. Vielmehr entwickelt man sich immer weiter und
vertieft so das Wissen, das man in der Ausbildung erlernt hatte.
Änderungen und Neuerungen ergänzen oder verändern dieses Wissen immer
wieder. Das kann automatisch dazu führen, dass sich Fehler einschleichen,
die dann zu verheerenden Problemen im Bahnverkehr führen könnten.
Nur schon die Tatsache, dass man lange brach gelegenes Wissen
innert Bruchteilen von Sekunden anwenden können muss, zeigt deutlich auf,
dass eine Weiterbildung und eine regelmässige Auffrischung des Wissen
unumgänglich ist. Das ist in anderen Bereichen nicht viel anders. So wird
ein Sekretär am neuen Computer ausgebildet, oder erhält eine Einführung in
die neue Software. Die Arbeit verändert sich daher und man muss sein
Wissen anpassen.
Sie sehen, Weiterbildung ist wirklich nicht auf einen Beruf
beschränkt. Wer nun jedoch als Lokführer tätig ist, hat auch
Möglichkeiten, sich mit neuem Wissen besser zu qualifizieren. Dazu gehören
Schulungen auf Fahrzeugen, oder aber neue Strecken, die befahren werden
müssen. Niemand will, dass man den Lokführer ohne Vorkenntnisse in diese
Situation bringt. Auf der unbekannten
Lokomotive
verwechselt der Lokführer einen Hebel. Es passiert ein Unfall.
Alle diese Informationen und die neuen oder geänderten
Vorschriften, werden daher bei Weiterbildungen vermittelt. Nur, damit ist
es längst nicht getan. Man hat zwar das notwendige fachliche Wissen auf
einem aktuellen Stand, nur ist man so nicht besonders gut im Beruf. Es ist
sehr viel Eigeninitiative gefragt, denn nicht alle Punkte werden bei einer
Schulung aufgegriffen. Was fehlt muss man, will man gut werden, selber
suchen.
Gute Lokführer, die ihr Handwerk verstehen und auch bei den
Kollegen über das notwendige Ansehen verfügen, bilden sich aus eigener
Initiative weiter. So lesen viele Lokführer regelmässig einige Punkte aus
eigenem Antrieb in den Vorschriften nach und frischen ihr Wissen ohne
Auftrag auf. Jedoch erfolgt durch das Unternehmen auch eine regelmässige
Weiterbildung. So kann man das hohe Niveau beim beruflichen Wissen halten.
Bevor wir jedoch zu den Schulungen kommen, müssen wir die
Bedürfnisse abklären. Dabei gibt es drei Punkte, in denen ein Lokführer
weitergebildet werden muss. Das sind die anzuwenden Vorschriften, die
neuen
Lokomotiven
und geänderte oder neue Strecken. All diese Punkte, werden mehr oder
weniger regelmässig angewendet und gehören zum beruflichen Alltag eines
Lokführers in der Schweiz, aber auch im nahen Ausland.
Die
Instruktion:
Bei den Eisenbahnen in der Schweiz nennt man solche Weiterbildungen
Instruktionen. Diese umfasst in der Regel neue Vorschriften. Diese werden
dabei in jedem Jahr erneuert und so einer Auffrischung unterzogen. Diese
Fortbildung findet in der Regel jedes Jahr an ein bis zwei Tagen statt.
Mindestens ein Tag sollte dabei durchgeführt werden. Das sind Vorgaben,
die nicht nur in der Schweiz gelten. Die Schulungen an einem regelmässigen Instruktionstag umfassen jedoch nicht nur neue Vorschriften und Änderungen. Man nutzt diese Tage auch dazu um bestehendes Wissen wieder aufzufrischen.
Auch ein nicht gerade beliebter Rückblick auf die ver-gangenen
Missgeschicke von Lokführern gehört dazu. Man möchte, dass die Mitarbeiter
aus den gemachten Fehlern lernen und sich diese Fehler so nicht mehr
wiederholen. Es kann sein, dass die theoretischen Instruktionen aber auch mit praxisbezogenen Beispielen belegt werden. Eine lange nicht bediente Lokomotive oder die Funktion einer Weiche, wird am Objekt durchgeführt.
Diese Lösungen sind beliebt, weil man dabei gleich die direkten
Auswirkungen kennen lernt. Es wird je nach Funktion auch ein angepasstes
Projekt umgesetzt. Wer
ETCS kennt,
bekommt eine andere Schulung, als einer, der nicht weiss, was das ist. Natürlich nutzen die Unternehmen solche Tage auch zur Vermittlung von strategischen Zielen des Unternehmens. Man trimmt die Mitarbeiter so auf das Unternehmen ein.
Damit wird zwar die Idee des Instruktionstages miss-braucht,
jedoch sind Zertifikate dafür verantwortlich, dass der Mitarbeiter wissen
sollte, wie die Struktur des Unternehmens aufgebaut ist. Es reicht nicht
mehr, wenn man weiss, wer der Chef ist. Die Lokführer mit der Schulung in den deutschen Vorschriften müssen zudem einen RFU, also einen regelmässigen Fortbildungs-Unterricht, besuchen.
Dieser ist vorgeschrieben und wird mit einer Prüfung
abgeschlossen. Schwer sind diese Prüfungen aber nicht, wird doch nur
gefragt, was geschult wurde. Bei beiden Schulungen geht es darum, dass das
Wissen des Lokführers auf dem hohen Niveau der Ausbildung bleibt.
Im Gegensatz zum Instruktionstag der Schweiz, gilt beim RFU die
Regel, dass dieser innerhalb eines Jahres besucht werden muss. Erfolgt
diese regelmässige Schulung jedoch nicht, verliert der Mitarbeiter die
Fahrgenehmigung. In der Schweiz hat ein Instruktionstag, den man wegen
einer Krankheit verpasst hat, keine so grossen Auswirkung, man kann den
Tag auch im nächsten Jahr nachholen und so die Weiterbildung geniessen.
Damit können wir die regelmässigen Schulungen beenden. Andere
Weiterbildungen erfolgen jedoch nur bei Bedarf. Dazu gehören die
Lokomotiven
und Strecken. Es bringt nichts, wenn man einen Lokführer auf einem
Triebfahrzeug
schult und dieser danach nie damit fährt. Das sind ungenutzte Kosten, die
das Unternehmen zu tragen hat. Daher werden diese Schulungen nur bei
Bedarf durchgeführt. Wir sehen uns daher auch diese Schulungen an.
Die
Lokomotivschulung:
Bei
Lokomotiven,
oder
Triebwagen
erfolgt die Ausbildung hauptsächlich praktisch bezogen. Dabei ist nicht
der Wunsch des Lokführers massgebend, sondern der Bedarf durch das
Unternehmen. Nehmen wir den
Triebzug
RABDe 500
als Beispiel. Warum sollte ein Lokführer im
Güterverkehr
diesen Zug kennen, wenn er so oder so nur als Reisender mit diesem Zug zu
tun bekommt? Die Schulung einer neuen Lokomotive beträgt in der Regel zwei Tage. Dabei beginnt man mit einem zweistündigen theoretischen Block. Hier werden nur grundlegende Informationen zum Aufbau des Fahrzeuges vermittelt.
Dazu gehört jedoch auch der Hinweis, wie man das Handbuch der
Lokomotive
liest und wo man schnell die benötigten Informationen findet. Man lernt
vom Fahrzeug selber jedoch nicht viel. Der Theorieblock bleibt dabei knapp. Danach geht es dann zur Lokomotive und die Schulung wird praktisch fortgesetzt. Dabei wird zuerst eine Begehung durchgeführt. Man schaut sich das neue Fahrzeug genau an.
Betrachtet dabei die Bereiche, die bei der späteren Bedienung
wichtig sind. Dadurch erfährt der Lok-führer, wo er eine bestimmte
Massnahme treffen kann. Es ist hilfreich, wenn man weiss, wo die
Kon-strukteure die Schalter versteckt haben.
Abgeschlossen wird diese Begehung mit dem Vorgang um die
Lokomotive
einzuschalten. Unter der Anleitung des Ausbildners werden die Hand-lungen
ausgeführt und so erstmals das neue Fahr-zeug gestartet. Anschliessend
erfolgen die ersten Fahrten im Bereich des
Bahnhofes
oder des
Depots. Man
fährt daher erstmals mit der neuen Lokomotive. Natürlich nur mit geringen
Geschwindigkeiten und mit dem notwendigen Respekt. Fahrten über Strecken sind zwar möglich, nur fehlen einige Übungen auf der Fahrt. Diese Fahrten erfolgen am zweiten Tag, wo mit dem Fahrzeug unter Aufsicht des Ausbildners gefahren wird. So kann dieser bei Problemen mit den neuen Fahrzeug helfend eingreifen und bei Fragen die notwendigen Antworten geben.
Während man beim ersten Tag noch in der
Gruppe
war, erfolgt die Fahrt in der Regel alleine. Dabei können durchaus
planmässige Züge befördert wer-den. Nach Abschluss dieser Fahrt ist es dem Lokführer erlaubt, dieses Fahrzeug zu bedienen. Eine Prüfung gibt es nicht. Wobei das jedoch nur für das Personal der Kategorie B gilt.
Die anderen Kategorien, können danach noch Fahr-schule machen und
werden zum Abschluss auf dem Fahrzeug geprüft. Damit ist auch hier klar
ersichtlich, dass die Bedingungen beim höher gestellten Personal schärfer
sind. Letztlich gehört jedoch noch der Eintrag ins
Beiblatt.
Kenntnisse von
Lokomotiven
bleiben nicht ewig erhalten. In der Schweiz gelten fünf Jahre als
Massstab. Wurde so lange kein vergleichbares Modell bedient, erlischt die
Kenntnis und es muss eine erneute Schulung erfolgen. Wie problematisch das
sein kann, zeigt die Tatsache, dass Fahrten mit der Baureihe
Re 4/4
II reichen um die Kenntnisse der Lokomotive
Re 6/6
zu behalten. Wer die Lokomotiven kennt, weiss, dass das praktisch zu
Problemen führen kann.
Um eine Kenntnis wieder zu erneuern, ist nicht mehr das ganze
Programm nötig. Man geht schliesslich davon aus, dass noch etwas Wissen
vorhanden ist. Diese nutzt man und versucht, das noch vorhandene Wissen
unterstützend zu erneuern. Meistens reicht es, wenn man das Fahrzeug in
Begleitung des Ausbilders bedient. So hat man Hilfe, wenn es mit der
Lokomotive
Probleme gibt. Danach gelten wieder die fünf Jahre.
Die
Streckenschulung:
Die Strecken werden, wie die
Triebfahrzeuge,
nur bei Bedarf geschult. Man nennt diese Fahrten Instruktionsfahrten.
Lokführer lieben Abkürzungen und so machen sie nur IF. Sie melden sich
immer wieder bei einem Kollegen mit den Worten, „Du ich mache dann
noch IF“. Solche Fahrten sind nötig um die Kenntnis über diese
Strecke zu erlangen oder diese bei Bedarf zu behalten. Wenn Sie nun mit dem Gedanken spielten, sich einfach als Lokführer auf IF auszugeben, muss ich Sie enttäuschen. Lokführer, die mit einem Kollegen zusammen IF machen, besitzen einen speziellen Ausweis.
Darin werden die Züge und die Strecken genau notiert und die Fahrt
mit Unterschrift protokolliert. So hat man auch gleich die Kontrolle, ob
man wirklich alle benötigten Fahrten absolviert hat. Kennt ein Lokführer die Strecke noch nicht, muss er diese viermal in beiden Richtungen befahren. Eine Fahrt davon muss nach Möglichkeit in der Nacht erfolgen. Erst nach diesen vier Fahrten kann der Lokführer alleine auf der neuen Strecke fahren.
Nach drei Jahren, oder nach einem grundlegenden Umbau erlischt die
Kenntnis der Strecke jedoch wieder. Sie sehen, dass wir hier eine kürzere
Frist haben, als bei den
Lokomotiven. Einfache Strecken können auch nur per Video vermittelt werden. Welche das sind legt das BAV und nicht das Unternehmen fest. Diese Erneuerung der Kenntnisse kann mit einer Fahrt in beiden Richtungen oder per Video erfolgt.
Es geht bei der Erneuerung nur darum, dass gewisse Punkte wieder
in Erinnerung gerufen werden. Wo stand das Signal schon wieder und wie
orientiere ich mich in der Landschaft. Man kennt so nahezu jede Ecke.
Für eine neu erlangte Kenntnis einer Strecke gibt es keine
Prüfung. Die Verantwortung, dass die Fahrten ausreichten liegt beim
Lokführer. Auch die Erneuerung lange nicht befahrender Strecken obliegt
der Eigenverantwortung. Jedoch kann das Unternehmen auch festlegen, dass
eine Strecke zu erlöschen hat. Das kann der Fall sein, wenn ein Standort
diese nicht befährt. Damit erlischt die Streckenkenntnis.
Zudem
ist es erlaubt, bei Störungen unbekannte Strecken zu befahren. Der
Lokführer kann dabei aber Bedingungen definieren. Diese Möglichkeit
besteht aber nur für Lokführer der Kategorie B und ist nicht auf allen
Strecken und in allen
Bahnhöfen
erlaubt. Dabei legt die
Infrastruktur
fest, bei welchen Anlagen eine Kenntnis vorausgesetzt wird. Dazu gehören
zum Beispiel die
Rangierbahnhöfe
von Olten und Biel.
Die Bergprüfung ist eine Ausnahme beim
erlangen neuer Streckenkenntnisse. Sie ist nur auf gewissen Strecken
vorgeschrieben und gilt nur, wenn man die Strecke mit
Güterzügen
befahren will. Wie es der Name schon sagt, bei der Bergprüfung werden die
neu erlangten Streckenkenntnisse durch einen
Prüfungsexperten geprüft.
Jedoch erfolgt kein spezieller Eintrag im Beiblatt des Führerausweises.
Diese Prüfung ist notwendig, wenn man mit
Güterzügen
über den Gotthard fahren will.
Ich muss hier präziser werden. Als ich diesen Artikel geschrieben habe,
war man gerade dabei, die Bergprüfung wieder einzuführen. Diese wurde
einst abgeschafft, es kam danach jedoch zu schweren Zwischenfällen bei der
Talfahrt am Gotthard. Gerade die Leventina mit den langen Gefällen,
erfordert gewisse Kenntnisse.
Es ist zudem ein Bedürfnis der Lokführer, dass diese Bergprüfung
wieder eingeführt wird. Ich erlangte diese spezielle Prüfung automatisch,
denn bei der Abschlussprüfung eines Lokführer aus Erstfeld gehört eine
Fahrt mit einem
Güterzug
über den Gotthard dazu. Auch ich finde, dass die Bergprüfung wichtig ist,
denn schwere Züge am Gotthard sind nicht leicht zu führen und erfordern
viele Kenntnisse in Bezug auf die
Bremsen. Jedoch birgt gerade die Leventina ein zusätzliches Problem. Diese ist zwar nicht auf diese Strecken beschränkt, aber es ist ein Problem das als Beispiel gut verwendet werden kann. Nördlich von Gotthard spricht man deutsch, südlich italienisch. Der Lokführer muss diese Kenntnisse in der Sprache besitzen. Daher müssen wir bei der Weiterbildung noch einen Punkt ansehen, denn dieser ist ebenso wichtig. Im Fall, dass ein auf
einem
Triebfahrzeug
kundiger Lokführer eine Strecke ohne Kenntnis befahren muss, wird er von
einem Piloten begleitet. Sie kennen den Begriff Pilot sicherlich aus der
Luftfahrt und dort wird der Chef im Cockpit so bezeichnet. Viel anders ist
das auf der
Lokomotive nicht, denn der Pilot gibt dem fahrenden
Lokführer Anweisungen, wie er zu fahren hat. Dabei ist wichtig, dass der
Pilot das Triebfahrzeug nicht kennt, sonst würde er zum Lokführer. Der Einsatz von Piloten ist bei den
EVU
eine sehr seltene Angelegenheit. Sie kommen jedoch immer wieder bei
historischen Fahrzeugen zur Anwendung. Diese werden durch eine beschränkte
Anzahl von Lokführern bedient. Dabei werden aber oft auch Fahrten auf
Strecken angeboten, die diese nicht kennen. In diesem Fall muss ein Pilot
eingesetzt werden. Dieser wird jedoch sehr oft von anderen historischen
Gruppen gestellt.
Die
Sprachschulung:
Seit 2008 müssen Lokführer über eine minimale Sprachkenntnis der
befahrenen Regionen verfügen. Wenn Sie einen Landesteil mit anderer
Sprache befahren wollen, müssen Sie die Sprache sowohl im Wortlaut, als
auch in Schrift verstehen. Solche Kurse werden von vielen Schulen
angeboten und können von jedermann genutzt werden. Lokführer die neu
beginnen, müssen daher über diese Kenntnisse verfügen.
Für die Lokführer war das nicht einfach, denn keiner hatte je eine
passende Sprachschule besucht und war deshalb nicht unbedingt auf dem
notwendigen Level. Es mussten deshalb Sprachkurse besucht werden, damit
die Bedingungen erfüllt wurden. Diese Sprachkurse umfassten nicht nur die
normalen sprachlichen Begriffe, sondern auch die Begriffe der Eisenbahn.
So wurde vermittelt, was mit einem Begriff gemeint ist.
Zudem wurden Handbücher mit bestimmten Regewendungen ins Leben
gerufen. Dort ist geregelt, wie man der anderen Stelle ein Problem
vermittelt. So war man wieder in der Lage, die Züge über die Sprachgrenzen
hinweg zu
führen. Nur, wie steht es mit der Erhaltung in diesem Fall?
Wenn der Lokführer eine gewisse Zeit eine Sprachregion nicht befuhr, darf
er dann noch in diesem Teil des Landes fahren?
Bedenklich sind die vom BAV durchgeführten Kontrollen der
Sprachkenntnisse. Diese könnte man als willkürlich bezeichnen. Der vom
Lokpersonal verlangte Level, erlaubt nur einfache Sätze. Ein behördliches
Gespräch ist aber umfangreicher und übersteigt die Kenntnisse eines
Lokführers bei weitem. Wer möchte schon mit minimalen Kenntnissen ein
Gespräch führen, das ihm buchstäblich Kopf und Kragen kosten kann?
Werden dann noch Begriffe durch den
Beamten erfunden, die
es in den Vorschriften gar nicht gibt, hat der Lokführer verloren, bevor
er auch nur ein Wort in der fremden Sprache sagen konnte. Die Folgen waren
daher klar, die Sprachen sind im Beiblatt eingetragen, daher müssen
regelmässig Prüfungen der Sprache absolviert werden. Zudem erwartet man
den perfekten dreisprachigen Lokführer. Dass das nicht funktioniert ist
klar.
Bei Sprachkenntnissen ist eine Auffrischung sicherlich sinnvoll,
denn wer nur die sprachlichen Begebenheiten der Eisenbahn benötigt,
verlernt schnell einige grundlegende grammatikalische Kenntnisse. Es darf
jedoch nicht so weit führen, dass eine Nachschulung, also eine
Auffrischung mit einer erneuten Prüfung in Abhängigkeit steht. Diese
Prüfung der Sprache kann einem Lokführer durchaus die Stelle kosten.
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