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Bevor wir zu
ERTMS und dessen Bedeutung kommen, müssen wir uns
etwas mit der Geschichte der Eisenbahn befassen. Dabei werden wir nicht
mehr ins Detail gehen, denn das erfolgte bereits an anderer Stelle. Wir
wollen uns mit dem Verkehr von Zügen und den
Stellwerken
befassen. Nur allgemein und ohne Details zur Technik, denn es soll
schliesslich nur eine Einleitung und damit die
Vorbereitung zum Thema
sein.
Seit Beginn der Eisenbahnen war es wichtig, dass Informationen an
das Fahrpersonal übermittelt werden können. Dazu wählte man anfänglich die
Lösung mit schriftlichen und mündlichen Befehlen. Es kamen aber auch
spezielle Vorschriften zur Anwendung. Technische Hilfsmittel kannte man
zum Beginn der Eisenbahn daher noch nicht und man fuhr einfach mit den
Zügen über die neu gebauten Anlagen.
Nur hat man bei diesem System ein Problem, denn wie soll man
verhindern, dass der Zug ungehindert in den
Bahnhof
einfährt? Man benötigte daher eine spezielle Einrichtung zur Verhinderung
von ungewollten Fahrten in den Bahnhof und anfänglich wirklich nur dafür. Die Einrichtung kennen wir, denn sie ist auch heute noch in der Anwendung, denn es handelt sich um die ortsfesten Signale. Diese waren so gut, dass man sie auch bei anderen Fällen verwendete und so die Züge immer öfters nur durch die Signale allein geregelt wurden.
Die schriftlichen Befehle rückten in den Hintergrund. Das
funktionierte sehr gut und wurde daher immer mehr verbessert und die
Geschwindigkeiten der Züge stiegen an.
Damit hatte man jedoch nur eine Regelung für die Fahrten erhalten.
Es gab keine Einrichtungen, die Fehler oder gar Missachtungen
verhinderten. Sie kennen dieses Prinzip sehr gut. Vermutlich benutzen Sie
es täglich und stellen sich nie diese Frage. Ich spreche vom Verkehr auf
den Strassen der Welt. Halten Sie mit Ihrem roten Sportwagen nicht vor
einer ebenso roten Ampel hindert Sie nichts an der Fahrt.
Handelte ein Lokführer so wie Sie auf der Strasse, konnte das
nicht gut enden. Machten zudem der
Fahrdienstleiter
eine unüberlegte Handlung, war es schnell mit der Sicherheit dahin. Wie
schwer die Kombination von zwei Fehlern enden kann, erkennen Sie auf dem
Bild, das einen Unfall in Bellinzona zeigt, bei dem es mehrere Todesopfer
gab. Drei gegangene Fehler beim Fahrdienstleiter, beim
Weichenwärter und beim Lokführer führten dazu.
Die immer schneller fahrenden Züge konnten, wenn der Fehler
erkannt wurde, aber nicht mehr rechtzeitig anhalten. Daher begann man die
Anlagen mit Kontrollen auszurüsten. Die
Verschlüsse
und eigentliche
Stellwerke
kamen auf. So konnte man die Situation auf den Bahnhöfen klären. Es war technisch verhindert worden, dass die Schaltung feindliche Fahrten erlaubte. Ein Schritt, der in die richtige Richtung ging.
Nur, es fehlte noch ein wichtiger Punkt, denn belegte
Geleise
konnten immer noch nicht technisch erkannt werden. Der Angestellte im
Stellwerk
kontrollierte daher vor jeder Fahrt optisch ob das Gleis oder die
Weiche
auch wirklich frei war.
Mit der Hilfe von Achszählern und Gleisfreimeldeeinrichtungen
wurden die
Geleise
daher überwacht. Trotzdem, es gab immer noch Fehler, die zu ernsten
Problemen führten. Diese machte nun aber das Fahrpersonal. Die Folge war,
dass man
Zugsicherungen einführte und so das Personal auf der
Lokomotive bei den Handlungen
einschränkte. Die Eisenbahn begann so immer besser und immer sicherer zu
funktionieren.
Diese Systeme kennen wir zu gut, denn es sind die, die in den
meisten klassisch aufgebauten Anlagen der Welt angewendet werden. Sie
bieten einen sicheren Betrieb auf den Strecken. Da der Fortschritt jedoch
nicht aufgehalten werden konnte. Mehr Züge verkehrten und diese wurden
zudem immer schneller und benötigten immer längere
Bremswege
um anzuhalten. Ein Problem, das in vielen Ländern bekannt ist.
Die vorhandenen Systeme kamen daher immer öfters an die
Leistungsgrenze.
Durch die hohen Geschwindigkeiten der Züge, blieb dem
Lokomotivpersonal
nur wenig Zeit, das
Signalbild
richtig zu erkennen. Sogar
Vorsignale mussten
eingeführt werden. Vereinfachte Signalbilder wurden eingeführt, damit das
Fahrpersonal die Bilder richtig erkennen konnte. Alles in allem
funktionierten diese Systeme sehr gut, wurden sie doch mehrere Jahre
angewendet.
In anderen Ländern sah die Sache jedoch anders aus, denn dort blieb man bei den alten Systemen und beschränkte die zugelassenen Geschwindigkeiten für die Züge.
So steht auch heute noch in den entsprechenden Vorschriften für
Deutschland, dass die
Höchstgeschwindigkeit
für signalgeführte Züge 160 km/h beträgt. Das obwohl man in Deutschland
viel schneller fährt. Ein Punkt, der auch für andere Länder galt. In der
Schweiz fuhr man auch nicht schneller. Viele Bahnen in Europa entwickelten dabei eigene Systeme für die Signale und genormte Bauteile gab es nicht. So machten sich die Bahnen in den jeweiligen Ländern von einem einzigen Hersteller abhängig.
Dieser Monopolist konnte die Preise für das System hoch halten und
so gutes Geld verdienen. Die meist staatlich organisierten Bahnen
schluckten den Brocken so gut es ging. Deutlich in Erscheinung trat das
beim
System N.
Das neue
Signalsystem der Schweizerischen Bundesbahnen SBB
war gut, aber auch extrem teuer. Durch die Liberalisierung der Bahnen und
durch die Umwandlung von
Staatsbahnen
zu privatrechtlich organisierten Einheiten, war das neue System nicht mehr
finanzierbar. Notgedrungen griff man zum alten System, weil dieses
schlicht und einfach billiger in der Anschaffung war. So konnte man in der
Schweiz durchaus leben.
Zumindest so lange, wie man in dem Land der Berge nicht schneller
als 160 km/h fuhr. Auch hier hat man sich den internationalen Ideen
angeschlossen, dass bei höheren Geschwindigkeiten keine sichere
Erkennbarkeit der Signale mehr gesichert ist. Ein Punkt der dank
ZUB 121
und dem
System N
nicht unbedingt so hätte ausfallen müssen, denn die Schweiz war das
einzige Land, das ein entsprechendes
Signalsystem hatte.
Mit der Liberalisierung im Eisenbahnverkehr ergaben sich jedoch
auch andere Probleme für die neuen
EVU.
Lokomotiven, die über mehrere Länder hinweg
verkehren, mussten mit den
Zugsicherungssystemen
der jeweiligen Länder ausgerüstet werden. Das ist oft mit enormen Kosten
bei der Entwicklung und beim Bau der Fahrzeuge verbunden. Vom Platz, der
benötigt wurde, darf gar nicht gesprochen werden.
Daher musste man bei den
Lokomotiven und
Triebzügen
für diese beiden Länder einen schaltbaren Magneten einbauen. So ging es,
die Vorschriften in der Schweiz mussten jedoch angepasst werden, denn
jetzt gab es auch schaltbare Magnete.
Nur war es damit noch lange nicht getan. Die auf die einzelnen
Länder beschränkten
Zugsicherungen
wurden meistens nur von einem einzigen Hersteller angeboten. Das
ermöglichte diesem, die Preise für die Komponenten künstlich auf einem
sehr hohen Niveau zu halten, denn die Konkurrenz fehlte gänzlich. Ja, es
gab sogar Hersteller von Zugsicherungen, die so ein neues Fahrzeug für den
internationalen Verkehr zu blockieren versuchten.
Mit den schneller fahrenden Zügen gab es in Europa zudem das
Problem, dass bei gewissen Geschwindigkeiten die Signale nicht mehr
richtig erkannt werden. Die Lösung für dieses Problem sah man beim
Linienleiter, der zwischen Turgi und Koblenz und am Gotthard im Raum
Lavorgo getestet wurde. Das Problem dabei war, dass damit ein Kabel im
Gleis
benötigt wurde. Beim Unterhalt hätte dieses Kabel entfernt werden müssen.
Deutschland führte die
LZB
schliesslich für die hohen Geschwindigkeiten ein und verbesserte das
System immer mehr. Die hohen Geschwindigkeiten der
ICE
erfolgten zumindest anfänglich ausschliesslich mit der LZB. Mit der
Entwicklung von
CIR-ELKE kamen
auch Verbesserungen, die auf konventionellen Strecken verwendet wurden.
Man hatte ein gutes System erhalten, das kaum ersetzt werden musste. Neue
Lösungen waren nicht vorgesehen.
In Frankreich kam mit den
TGV wieder
ein anderes System zur Anwendung. Dabei verwendete man das System
Transmission Voie-Machine (TVM). So wurde auch hier eine spezielle
Übermittlung der Informationen in den
Führerstand
ermöglicht. Die schnellen Züge konnten international nur richtig verwendet
werden, wenn sowohl die
LZB, als auch TVM
eingebaut wurden. Das Gewicht der Fahrzeuge stieg dadurch jedoch nicht
unwesentlich an.
In Europa begann man diese Praxis zu überdenken. Ziel war es, die
nationalen Systeme abzulösen und durch ein einheitliches neues System zu
ersetzen. Was seinerzeit bei der
LZB angedacht,
aber nie umgesetzt wurde, sollte nun dank der europäischen Union
verwirklicht werden. So sollten die Kosten gesenkt werden und die
Ausrüstungen auf den Fahrzeugen wären einfacher geworden. Zudem sollten
auch hohe Geschwindigkeiten abgedeckt werden.
Gerade im Bereich über 160 km/h ist eine
Führerstandssignalisation
mittlerweile international vorgeschrieben, da die Lokführer die Signale
nicht mehr in jeder Situation rechtzeitig erkennen können. Mit Ausnahme
des schweizerischen
Systems N
war keines der klassischen Systeme so einfach, dass es auch bei höheren
Geschwindigkeiten einwandfrei erkannt werden konnte. Daher wurde das
System N schlicht nicht berücksichtigt.
Solche Systeme für eine
Führerstandssignalisation gab es in
Deutschland (LZB)
und in Frankreich (TVM) schon, und diese ermöglichten Geschwindigkeiten
bis über 300 km/h. Ja sogar ein automatischer Fahrbetrieb ohne Lokführer
wäre damit möglich geworden. Jedoch waren diese beiden Systeme nicht
einheitlich aufgebaut. Kompatibel waren sie überhaupt nicht und die Kosten
für jedes System waren gigantisch. Besonders dann, wenn beide benötigt
werden.
Deshalb wurde auf internationaler Ebene über ein neues System für
Europa nachgedacht. Sämtliche Bahnen sollten von diesen Grundlagen
profitieren können. Einheitliche Signale erleichterten zudem den Einsatz
von Lokführern. Dank der grossen Auswahl potentieller Hersteller sollte
das System gegenüber den nationalen Systemen billiger werden. Die
bisherigen auf die einzelnen Länder beschränkten Systeme sollten daher
abgelöst werden.
Es wurden deshalb bestimmte Vorgaben an das neue europäische
System gestellt. Diese Vorgaben der europäischen Union betrafen nicht nur
ein eigentliches System für
Hochgeschwindigkeitsstrecken,
sondern auch Angaben über die benötigten Schnittstellen zwischen Zug und
Stellwerk.
Das Ganze wurde im Protokoll „European Rail Trafic Modular System“
ERTMS
definiert. Damit waren die Grundlagen vorhanden.
In diesem
ERTMS war neben Anforderungen an die
Stellwerke
auch das eigentliche
Zugsicherungssystem für die Strecken und Fahrzeuge enthalten.
Dabei bot ERTMS nur das Dach des ganzen Systems, das vereinheitlichte
Bauteile für die Stellwerke und die
Zugsicherung
ermöglichte. Damit sollten die Kosten bei der ganzen
Sicherung
verbilligt werden. Man konnte nach ERTMS ein komplett neues Bahnsystem
aufbauen.
Näher auf
ERTMS eingehen will ich an dieser Stelle nicht. Sie
müssen einfach wissen, dass darin die entsprechenden Schnittstellen, die
Techniken und die Baugruppen klar definiert wurden. Ein
Stellwerk
nach ERTMS muss sich dabei nicht unbedingt von einem konventionellen
Stellwerk unterscheiden. Einzig die Bauteile sind nach den Normen von
ERTMS aufgebaut und stammen nicht mehr von einem einzigen Hersteller,
sondern können kombiniert werden.
Der Umfang von
ERTMS ist so gross, dass er unseren Teil bei weitem
sprengen würde. Es reicht, wenn wir wissen, dass alle nun vorgestellten
Funktionen und Lösungen auf den Grundsätzen von ERTMS aufbauen. Daher
haben wir hier eigentlich nichts weniger als ein Grundgesetz erhalten, an
dem sich nun sowohl die Hersteller, als auch die Bahnen zu orientieren
haben. Wir nehmen dabei nur einen Teil heraus.
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