Rahmen und Kasten |
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Gegenüber den Maschinen für die
Gotthardstrecke, setzte die MFO jetzt wieder auf den von den
Dampflokomotiven übernommenen und bewährten stabilen Rahmen. Diesen
vermeintlichen Schritt zurück war nicht so überraschend. Bei
Triebfahrzeugen
mit drei angetriebenen
Achsen
war die Lösung gut, denn gerade die Reihe
A 3/5 zeigte deutlich, wie stabil das Fahrverhalten mit dieser
Bauweise gegenüber den
Drehgestellen
ist.
Jedoch wirkten die leichten
Barrenrahmen
für die Kräfte der elektrischen
Lokomotiven
zu schwach. Aus diesem Grund kam nur diese in der Schweiz bekannte
Bauweise in Frage. Aufgebaut wurde der Rahmen dieser Lokomotive als nor-maler Plattenrahmen. Dabei entstanden die Platten aus 25 mm dickem Stahlblech. Diese Bleche waren damals üblich und sie mussten mit der Hilfe von Nieten mit den Quer-blechen verbunden werden. Ergänzt mit einigen Gussteilen entstand so
ein stabiler Rahmen, der die
Triebachsen
aufnehmen und den Kasten tragen sollte. Daher wurde hier sehr kräftig
gebaut. Bei den beiden Stirnseiten des Rahmens
wurde dieser mit einem kräftigen Blech abgeschlossen, dieses Blech wurden
seitlich über den Rahmen hinaus verlängert und so zu einem
Stossbalken
ausgebaut. Durch die Höhe dieses Bleches konnte die Stärke des Rahmens
erkannt werden. Jedoch war der so aufgebaute Stossbalken für die Aufnahme
der
Stosskräfte
immer noch zu schwach. Aus diesem Grund musste er seitlich mit Hilfe von
Gussteilen abgestützt werden. Mittig im
Stossbalken
wurde schliesslich der
Zughaken
eingebaut. Dieser Zughaken war federnd im Rahmen gelagert worden und er
konnte sich nur in der Längsrichtung bewegen. Damit wurde er so montiert,
wie das damals üblich war. Wegen dem Aufbau der
Lokomotive
konnten jedoch nicht auf beiden Seiten die gleichen Modelle eingebaut
werden. Optisch war dies jedoch nicht zu erkennen, da von der Einrichtung
nur der Zughaken zu erkennen war.
Die Länge konnte mit einer Spindel mit gegenläufigen Ge-winden verlängert werden. Abweichungen gegenüber an-deren Baureihen
waren hier schlicht nicht zulässig, so dass die
Kupplung
wegen den an-deren Fahrzeugen den üblichen Ausführungen entsprechen
musste. Die Kupplung konnte entweder im Haken selber, oder in einer eigens geschaffenen Ablage abgelegt werden. Diese Ablage bestand lediglich aus einem am Stossbalken montierten Eisen-bügel an dessen unteren Ende ein Haken ausgebildet wurde. Eine Lösung, die jedoch durch-aus ausreichen war und die in der Schweiz durchaus als üb-lich bezeichnet werden darf. Es muss jedoch gesagt wer-den, dass die
Ablage nur ge-nutzt wurde, wenn der
Zug-haken
mit der anderen
Kupp-lung
belegt war. Da mit dieser Ausführung der
Kupplung
die
Zugkräfte
nicht optimal in den Rahmen einge-führt werden konnten, kam es immer
wieder zu schweren Schäden an der
Schraubenkupplung.
Damit der Zug auch so die Strecke noch räumen konnte, wurde ebenfalls am
Zughaken
eine einfache
Notkupplung
montiert. Diese bestand lediglich aus einem einfachen Bügel, der im
Zughaken des anderen Fahrzeuges eingelegt werden konnte. Nachteil der
Schraubenkupplung
nach
UIC
war, dass sie keine
Stosskräfte
aufnehmen konnte. Diese mussten mit anderen Elementen übertragen werden.
Wie in der Norm vorgegeben, wurden diese Stosselemente seitlich am
Stossbalken
montiert. Damit sie leicht ausgewechselt werden konnten, wurden für die
Montage dieser
Puffer
einfache Schrauben verwendet. Unterhalb brachte man noch den Kupplergriff
als Hilfsmittel an.
Die Einleitung der Kräfte in den Rahmen
erfolgte anschliessend über den
Stoss-balken
und die sich dahinter befindlichen Pufferstützen. War die Kraft jedoch zu
gross, wurde der
Puffer
beschädigt. Versehen wurden die Stangenpuffer mit runden Puffertellern. Auch diese wa-ren nach der damals üblichen Methode ausgeführt worden. Daher wurde beim linken Puffer ein flaches Modell verwendet. Damit die Kräfte in den Tellern optimal
übertragen werden konnten, wurde rechts hingegen ein gewölbtes Modell
verwendet. Da diese Unterschiede da-mals üblich waren, traf immer ein
gewölbter auf einen flachen
Pufferteller. Mit der Montage der
Puffer
können wir bereits die Länge der
Lokomotive
bestimmen. Diese wurde bekanntlich mit Länge über Puffer bezeichnet und
sie betrug hier 14 090 mm. Da die Länge der
Stangenpuffer
durch die Normen definiert wurde, können wir auch die Länge des Rahmens
bestimmen. Dieser hatte eine Abmessung von 12 850 mm erhalten und
entsprach so auch gleich der Länge des auf dem Rahmen aufgebauten Kastens. Der Kasten bestand aus mehreren Teilen, die
mit Nieten und Schrauben verbunden wurden. Dabei bildete eine einfache
Platte den Boden. Auf dieser wurden dann die
Portale
mit den Querwänden und die beiden
Führerstände
aufgebaut. Bevor wir zu diesen kommen, sehen wir uns die Seiten und den
Maschinenraum
der
Lokomotive
an, denn hier gab es Unterschiede sowohl innerhalb der Serie, als auch zu
anderen Baureihen. Üblicherweise wurden die Kasten von
elektrischen
Lokomotiven
damals einfach aufgebaut. Neben den beiden Seitenwänden wurden die
Rückwände zum
Führerstand
aufgestellt. Um die langen Seitenwände zusätzlich zu stützen, kamen
zwischen den Stirnwänden einfache Bögen zum Einbau. Auf denen wurden die
Bleche mit Nieten befestigt. Bei der hier vorgestellten Lokomotive stellte
man jedoch auch zwischen den Stirnseiten Wände auf. Die beiden Zwischenwände teilten den
Maschinenraum
in drei Räume auf. Dabei hatte jeder Bereich nur bestimmte Bauteile
erhalten. Wir können daher von einem Maschinenraum für den
Transformator,
einem für die
Fahrmotoren
und einem für die Drucklufterzeugung sprechen. Warum das so gelöst wurde
erfahren wir, wenn wir uns den elektrischen Teil genauer ansehen. Hier
reicht es, dass der Maschinenraum unterteilt wurde. Die beiden Seitenwände waren bei der
Lokomotive
identisch, jedoch innerhalb der Serie unterschiedlich ausgeführt worden.
Dabei unterteilte sich die Wand in mehrere Segmente, die in zwei Reihen
angeordnet wurden. So konnte die Grösse der einzelnen Bleche verringert
werden und es erlaubt uns eine etwas einfachere Betrachtung der beiden
Seitenwände. Der Grund ist, dass die obere Hälfte bei allen Maschinen
gleich war. Innerhalb der oberen Hälfte wurden fünf
Fenster in gleichem Abstand eingebaut. Diese einfachen Fenster dienten der
Ausleuchtung des
Maschinenraumes.
Die waren mit anderen Baureihen identisch und konnten daher auch hier
seitlich verschoben werden. So war trotz der Unterteilung des
Maschinenraumes ein Fluchtweg aus dem Raum vorhanden. Auch eine
zusätzliche Belüftung des technischen Bereiches war damit möglich.
Diese Gitter hatten waagerecht verlaufende Lamellen erhalten und verhinderten so, dass Wasser in den Maschinenraum eindrin-gen konnte. Auch hier gab es weder bei der Grösse noch
bei der Ausführung Unterschiede zu anderen Baureihen. Jedoch galt diese
Anord-nung nicht bei allen
Lokomotiven. Alle Lokomotiven dieser Baureihe hatten die beiden vorher er-wähnten Lüftungsgitter bekommen. Durch die Veränderung des elektrischen Teiles musste jedoch auch die Kühlung der Loko-motiven mit den Nummern 10 421 bis 10 460 verändert werden. Diese Veränderung führte dazu, dass unter
dem zweiten Fenster, also im Bereich des
Drehgestells
ein drittes zusätzliches Gitter eingebaut wurde. Bei der Ausführung
entsprach es den anderen Modellen. Damit haben wir den Kasten im Bereich des
Maschinenraumes
aufgebaut. Da sich hier die breiteste Stelle befand, können wir uns diese
Abmessung auch ansehen. Die
Lokomotive
bekam daher eine Breite von 2 950 mm. Damit konnte auch hier das übliche
Lichtraumprofil
eingehalten werden. Es entstand so ein einfacher Aufbau, der funktional
auf die Maschine abgestimmt wurde und das galt auch für die Gänge im
Maschinenraum. Entlang der rechten Seitenwand führte ein
Durchgang von jedem
Führerstand
durch den ganzen
Maschinenraum.
Dieser wurde in jeder Querwand mit Türen versehen, so dass nicht weniger
als vier Türen geöffnet und wieder geschlossen werden mussten. Die
verschlossenen Türen waren wegen dem Aufbau der
Ventilation
der
Fahrmotoren
ein wichtiger Punkt. Neben dem Zugang zu den eingebauten Baugruppen
erlaubte dieser Durchgang auch den Wechsel des
Führerraumes. Jedoch war im
Maschinenraum
noch ein weiterer Seitengang vorhanden. Dieser führte vom vorderen
Führerstand,
der sich über dem
Laufdrehgestell
befand, auf der linken Seite in die erste Sektion des Maschinenraumes. Er
ermöglichte den Zugang zum dort montierten
Stufenschalter
und er wurde wegen der hier vorhandenen
Spannung
so verriegelt, dass die Türe zum Gang nur bei geerdeter
Lokomotive
geöffnet werden konnte.
Das war durch die
Portale
vorgegeben und ent-sprach auch den anderen Baureihen. Wobei hier jedoch
speziell war, dass dieser Teil mit dem Bogen vernietet wurde, was beim
restlichen Dach des
Maschinenraumes
jedoch nicht erfolgte. Das leicht gewölbte Dach bestand aus drei Seg-menten und es wurde mit dem restlichen Kasten verschraubt. Damit konnte es mit wenig Aufwand abgehoben werden und erlaubte so den Zugang zu den eingebauten Bauteilen. Eine Lösung, die wegen den schweren
Bauteilen bei vielen
Lokomotiven
so gelöst wurde. Speziell war hier jedoch, dass die äusseren Segmente nur
gehoben werden konnten, wenn die
Stromabneh-mer
entfernt wurden. Seitlich vom Dach wurden über den Rundungen
einfache Stege montiert. Diese Stege waren mit Holzplanken belegt worden
und sie erlaubten dem Personal einen guten Stand auf dem Dach. Die
seitlichen Stege verhinderten jedoch nicht, dass dasselbe abgehoben werden
konnte. Eine Lösung, die ebenfalls anderen Baureihen entsprach. Neu war
eigentlich nur, dass diese Stege beidseitig auf der ganzen Länge vorhanden
waren. Auch der Zugang zum Dach erfolgte über eine
beim
Führerstand
eins neben der Türe montierte
Dachleiter.
Diese war im Betrieb eingeklappt und konnte nachdem zwei Riegel geöffnet
wurden, ausgeklappt werden. Damit standen nun die Stufen für den Aufstieg
bereit. Hinweise, die auf die gefährliche
Spannung
in der
Fahrleitung
aufmerksam gemacht hätten, gab es jedoch nicht, da das Personal mit den
Gefahren vertraut war.
Dieser Aufbau besass seitlich
Lüftungsgitter
mit längs verlaufenden Lamellen. Auch seine Abdeckung war wegen dem
Lichtraumprofil
gerundet. Dabei bildete er mit den gesenkten
Stromabnehmern
eine Linie und bildete den höchsten Punkt. Damit haben wir den Kasten der Lokomotive erstellt. Jedoch wurde auf beiden Seiten noch der Bereich für das Lokomotivpersonal benötigt. Diese Führerstände waren ei-gene Baugruppen und sie waren auf beiden Seiten mit Ausnahme der schon erwähnten Dachleiter identisch ausgeführt worden. Zudem entsprachen sie den anderen zu jener
Zeit ausgelieferten
Lokomotiven,
was nicht so leicht zu erkennen war, da dort oft
Vorbauten
verwendet wurden. Beginnen wir die Betrachtung der beiden
Führerstände
mit der vorderen
Front.
Diese bildete nach vorne den Abschluss des Führerstandes und sie benötigte
nicht die ganze Breite des Kastens. Zudem wurde die senkrecht stehende
Front in drei Bereiche unterteilt, die auf die beiden seitlichen
Frontwände
und die mittige Türe aufgeteilt werden konnten. Dabei gab es hier wirklich
keinen Unterschied zum Führerstand zwei. Die eingebaute Fronttüre diente dem
Durchgang des Personals von und zum Zug. Sie wurde daher mit den üblichen
Ergänzungen, die auch bei anderen
Lokomotiven
verwendeten Bauteilen entsprachen versehen. Dazu gehörte das am
Stossbalken
über dem
Zughaken
montierte Übergangsblech. Dieses wurde, sofern es nicht benutzt wurde,
senkrecht aufgestellt. Mit seitlichen Riegeln wurde das Übergangsblech in
dieser Position gehalten.
Wobei die Angelegenheit mit Übergangsblech,
kurzen
Griffstangen
und Stufe auf Höhe des Fussbodens eine sehr abenteuerliche Angelegenheit
war. Jedoch entsprach die-se Ausführung des Überganges den Wünschen von
den Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Damit kommen wir zur Fronttüre. Diese konnte mit einer einfachen Türfalle geöffnet werden. Dabei öffnete sie sich gegen den Führerstand und gab so den Durchgang frei. Damit vor dem Öffnen erkannt werden konnte, ob sich jemand auf der anderen Seite der Türe befand, war darin ein kleines Fenster eingebaut worden. Speziell war, dass dieses Fenster vom
Führerraum
aus ge-öffnet werden konnte. Damit war der Zugang zur Lampe ohne öffnen
der Türe möglich. Beidseitig der Fronttüre wurden
schliesslich die beiden
Frontwände
aufgestellt. Sie waren identisch ausgeführt worden und sie besassen
lediglich in der oberen Hälfte ein grosses rechteckiges Fenster, das
nahezu die ganze Breite der Frontwand einnahm und daher nur schmale Säulen
bildete. Es handelte sich dabei um die mit
Sicherheitsglas
aufgebauten
Frontfenster.
Diese bildeten so einen ausreichenden Schutz für das sich dahinter
befindliche Personal. Bei den
Lokomotiven
bis zur Nummer 10 420 war es das auch, mehr gab es in der
Frontwand
nicht. Auf die früher noch verwendeten
Sonnendächer
wurde verzichtet. Da damit jedoch für das
Lokomotivpersonal
kein ausreichender Blendschutz vorhanden war, wurden ab der Lokomotive mit
der Nummer 10 421 über den
Frontfenstern
wieder einfache Sonnendächer montiert. Damit konnten die Unterschiede auch
hier sehr gut erkannt werden.
Jedoch besassen alle
Scheibenwischer
nur einen Handanrieb, so dass auch der Lokführer von Hand wischen musste.
Eine Lösung, die von diesem nicht unbedingt positiv aufge-nommen werden
sollte. Der Wechsel von der Front zur Seite erfolgte mit abgeschrägt aufgestellten Wänden. Diese einfachen Eckwände besassen im oberen Teil ein einfaches Fenster, das keinen Sonnen-schutz besass, jedoch auch mit Sicherheitsglas versehen wurde. Durch die diagonale Aufstellung entstand
unterhalb dieser Wand eine kleine
Plattform.
Da-mit sich dort aufgestelltes Personal halten konnte, war in der Wand
eine waagerechte
Griffstange
eingebaut worden. Wir kommen daher zu den Seitenwänden des Führerstandes. Diese waren eigentlich gar nicht vorhanden, weil deren Platz durch die Einstiegstüren benötigt wurde. Diese seitlichen Türen wurden so aufgebaut, dass auch sie mit einer Türfalle geöffnet werden konnten. Auch sie öffneten sich gegen den
Führerraum.
Speziell war, dass diese Türe mit einem ein-fachen Schloss versehen war.
Daher konnte die
Lokomotive
auch abgeschlossen werden. In der Türe war ein einfaches Fenster mit dem bei schweizerischen Lokomotiven üblichen weissen Strich eingebaut worden. Diese Fenster konnten nach unten gezogen werden und öffneten sich so. Damit es sich jedoch nicht ungewollt öffnen
konnte, wurden Stellschrauben eingebaut. So konnte das Fenster in jeder
Stellung fixiert werden. Eine Lösung für die Fenster der
Ein-stiegstüren,
die damals bei
Lokomotiven
durchaus üblich war. Der Zugang vom Boden aus, war über die unter der Einstiegstüre montierte Leiter möglich. Diese einfache Leiter hatte vier Tritte, wobei der oberste gleichzeitig den Fussboden des Führerstandes bildete. Es handelte sich daher um eine einfache
Ausführung, wie sie damals bei allen
Lokomotiven
verwendet wurde. Daher bestand sie kräftigen aus Metalltritten, die mit
den beiden Holmen der Leiter vernietet wurden. Ergänzt wurde diese Leiter mit den
seitlichen
Griffstangen.
Sie führten von halber Höhe der Türe bis fast zur untersten Trittstufe der
Leiter. So konnte sich dort das
Lokomotivpersonal
festhalten, wenn es die Leiter erklimmen musste. Einziger Unterschied
zwischen den beiden Seiten, war die beim
Führerstand
eins neben der Türe des
Heizers
montierte
Dachleiter.
Daher war diese von der Griffstange leicht verdeckt worden. Bleibt noch die Abdeckung des
Führerraumes.
Dazu wurde ein einfaches gewölbtes Dach verwendet, das fest mit dem
Führerstand
verbunden wurde. Es konnte daher nicht abgehoben werden. Bei den Eckwänden
war das Dach leicht gegen die
Front
hochgezogen worden. Bei der Front selber stand das Dach des Führerstandes
nur wenig vor. Dabei muss noch erwähnt werden, dass die Rundung des Daches
jenem des
Maschinenraumes
entsprach. Seitlich über den
Einstiegstüren
waren Dachrinnen vorhanden. Sie verhinderten, dass abfliessendes
Dachwasser ungehindert in den
Führerstand
tropfen konnte. Es war dabei eine einfache Lösung für das Dach vorhanden.
Wobei erwähnt werden muss, dass diese Ausführung wirklich üblich war und
dieser
Führerstand
daher auch bei den anderen Herstellern verwendet wurde. Man hatte daher
bereits in jenen Jahren einheitliche Lösungen dafür gefunden.
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