Entwicklung und Beschaffung |
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So sollten bei den Schweizerischen
Bundesbahnen SBB neue
Diesellokomotiven
beschafft werden. Nur, sollte das geordnet erfolgen, denn es sollten nicht
zu viele Typen werden. Nur das nötigte
Rollmaterial
sollte beschafft werden. Daher ging man sogar von einer einzigen
Lokomotive aus. Nur schon deswegen lohnte sich eine genau
durchgeführte Entwicklung im Verlauf derer viele Ideen begraben werden
mussten und neue Lösungen gefunden wurden. Insbesondere die Bandbrei-te bei den Leistungen der eingesetzten Dampfloko-motiven war dazu schlicht zu gross. Mit einer einzigen Loko-motive ging das jedoch nur, wenn deren Leistung optimal eingesetzt werden konnte. In diesem Punkt waren die Dampflokomotiven
gar nicht so schlecht, denn wenn kaum Dampf benötigt wurde, musste man
keinen erzeugen. Damit sank automatisch der Verbrauch bei den
Kohlen
und beim Wasser. So wusste man, wie die neue
Diesellokomotive
aussehen muss. Sie sollte im Leistungsbereich von 370 bis 1000 kW
eingesetzt werden. Mit einem
Dieselmotor
war so eine grosse Spannweite bei der
Leistung
wirtschaftlich schlicht nicht zu ermöglichen. Die neue
Lokomotive sollte daher mit zwei Dieselmotoren arbeiten und
so eine Leistung von 500 und 1000 kW abrufen können. Damit sollte man alle
Dampflokomotiven ersetzen können. Mit einer einzigen
Diesellokomotive
war das jedoch nicht wirtschaftlich umzusetzen, denn auch mit zwei Motoren
war die
Leistung
gerade im mittleren Bereich nicht optimal. Gerade im
Rangierdienst
hatte man aber viele Bereiche, die gerade in diesem mittleren Segment zu
finden waren, das hätte drei Motoren ergeben. Heute wissen wir, dass mit
der Lösung mit mehreren kleineren Motoren eigentlich der richtige Weg
vorgesehen war. Die Geschäftsleitung der Schweizerischen
Bundesbahnen SBB definierte deshalb drei
Gruppen
von neuen
Diesellokomotiven.
Diese drei Grundtypen sollten die noch rangierenden Dampflokomotiven
endgültig auf das
Abstellgeleise
und somit auf den Schrottplatz befördern. Dazu definierte man die
Leistungsklassen und stellte in diese Klassierung auch die elektrischen
Rangierlokomotiven,
auch wenn die nicht so richtig reinpassen wollten.
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Dampflok |
Elektrolok |
Diesellok |
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Leichter Rangierdienst |
E 3/3 |
(Em 3/3) |
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Mittelschwerer Rangierdienst |
E 4/4 |
Ee 3/3
oder Ee 6/6 |
(Bm 4/4) |
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Schwerer Rangierdienst |
Ee 6/6 |
(Bm 6/6) |
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Somit waren die neuen
Lokomotiven grundsätzlich definiert. Mit den provisorischen
Bezeichnungen, die letztlich auch so eingeführt werden sollten, liess sich
klar erkennen, dass die beiden grösseren Lokomotiven auch auf Strecken
verkehren sollten. In erster Linie waren damit die letzten Strecken
vorgesehen, denn bis zu deren Umstellung dauerte es noch etwas, da die
elektrischen Anlagen neben der Strecke auch noch erstellt werden mussten. Gerade die beiden grösseren Bauarten sollten des-halb vereinzelt auch auf den Strecken eingesetzt werden. Damit hätten sie auch die Lokomotiven vor den Hilfswagen ablösen können. So hätten die Schweizerischen Bundesbahnen
SBB letztlich sämtliche verbliebenen Dampflokomotive ersetzen können.
Endlich schien es möglich zu werden, die veralteten
Lokomotiven aus der Zeit der
Privatbahnen
auszumustern. Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB suchten deshalb drei Typen von geeigneten Diesellokomo-tiven. In der Folge wurden von diesen Maschinen die entsprechenden Serien bestellt. Die Reihenfolge der Bestellungen richtete sich nach der Dring-lichkeit des Ersatzes. Zuerst sollte die
Diesellokomotive
für den schweren
Rangierdienst
beschafft werden, denn diese er-setzte die
C 5/6.
Danach sollten die
E
3/3
und erst am Schluss die letzten E 4/4 abgelöst werden. Sie sehen, man arbeitete durchaus durchdacht. Die Kosten reduzierten sich schnell, wenn man die grössten Verbraucher eliminiert. Zu diesen ge-hörten neben den A 3/5 auch die C 5/6. Diese
Lokomotive verwendete man im schweren Verschub, sie wurde
jedoch immer noch auf Strecken eingesetzt. Daher lag hier der Verbrauch
bei den
Kohlen
sehr hoch. Zudem als
Hilfslokomotive
stand sie auch unter Feuer, was bekanntlich nur mit Kohlen genährt werden
konnte. Die Entwicklung und Bestellung der Baureihen
Bm 4/4
und Em 3/3 werden in deren Artikel
erwähnt werden. Daher werden wir uns in den folgenden Abschnitten
lediglich mit der Entwicklung einer neuen
Diesellokomotive
der mittleren bis höheren Leistungsklasse zuwenden. Diese Maschinen
sollten im schweren
Rangierdienst,
im Streckendienst auf nicht elektrifizierten Strecken und vor dem
Hilfswagen
eingesetzt werden können. Daher wurde von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB ein Pflichtenheft für eine neue diesel-elektrische Lokomotive ausgearbeitet. Der Titel enthielt dabei die groben Leistungsangaben, daher sprach man im Pflichtenheft von einer mittleren bis höheren Leistungsklasse. Im allgemeinen Beschrieb wurde klar darauf
hingewiesen, dass damit die im Einsatz stehenden
Lokomotiven der Baureihe
C 5/6
ersetzt werden sollten. Daraus leiteten sich auch die von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB verlangten Leistungs-daten ab. So sollte die Lokomotive eine Leistung von rund 1 300 PS haben. Das entsprach in ungefähr der Leistung der Baureihe C 5/6. Somit war man sicher, dass die neue
Lokomotive im vergleichbaren Einsatz die Arbeit dieser
gros-sen Dampflokomotive problemlos übernehmen konnte. Es war somit ein
direkter Ersatz gewünscht worden. Dabei kann gesagt werden, dass die Schweizerischen Bundesbahnen SBB vermutlich so auf leist-ungsfähigere Diesellokomotiven verzichteten. Gerade die Baureihe Am 4/6 hatte gezeigt, dass höhere Leistungen möglich waren. Mit grossen
Dieselmotoren
hätte man diesen Wert mittlerweile ebenfalls erreicht. Ein gutes Beispiel
war die zur gleichen Zeit entwickelte Baureihe V 200 der Deutschen Bahn
DB, die eine wesentlich höhere
Leistung
erreichte. Um die Lokomotive wirtschaftlicher einsetzen zu können, war zudem vorgesehen, dass die Leistung der Lokomotive auch im Bereich von Teillasten angepasst werden kann. Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB
erwarteten daher, dass die
Lokomotive auch mit halber
Leistung
betrieben werden konnte. Diese beiden Leistungen sollten mit
entsprechenden Schalt-ungen auch während der Fahrt, notfalls auch im
Leerlauf, umgesetzt werden können. So wollte man den Verbrauch beim
Dieselöl
zusätzlich reduzieren können. Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB wollten
eine sehr wirtschaftlich einsetzbare
Diesellokomotive
beschaffen. Wie gut das gelingen sollte, wusste man damals schlicht noch
nicht und es sollte erst aufgedeckt werden, als man gerade diese Baureihe
ersetzen wollte. Man machte damit bereits den ersten Schritt zu den
neuartigen Powerpacks. Die geforderten Anhängelasten wurden in zwei Lastreihen be-nannt. Die Lastreihen gaben an, welche Last bei welcher Ge-schwindigkeit gezogen werden musste. So lag die Normallast für eine Steigung von 10 ‰ bei der Last-reihe 1 bei 1 250 Tonnen. Die dabei geforderte Geschwindigkeit betrug noch 20 km/h. Bei der Lastreihe 2 musste eine
Geschwindigkeit von 40 km/h er-reicht werden. Dadurch sank hier die
zulässige
Anhängelast
auf 600 Tonnen. In den Steigungen von bis zu 26 ‰ sah man bei der Lastreihe 1 eine Anhängelast von 550 Tonnen bei einer Geschwindigkeit von 18 km/h vor. Bei Anwendung der Lastreihe 2 musste die
Lokomotive noch 320 Tonnen mit 30 km/h ziehen können. Damit
war man bei den massgebenden Geschwindigkeiten und
Anhängelasten
ebenfalls im Bereich der
C 5/6
angelangt, denn diese hatte in etwa die gleichen Vorgaben erhalten. Die
Höchstgeschwindigkeit
sollte gegenüber den Dampflokomotiven mit 75 km/h leicht erhöht werden.
Gerade im
Güterverkehr
waren die 75 km/h kaum von Bedeutung, denn die meisten
Güterwagen
fuhren damals nur 80 km/h, zudem konnten die verbliebenen nicht
elektrifizierten
Nebenlinien
nicht viel schneller befahren werden. Somit definierte man bei der
Staatsbahn
für die neue
Lokomotive die Typenbezeichnung Bm, was sie klar den
Streckenlokomotiven zuteilte. War das
Pflichtenheft
bisher von den Herstellern vermutlich noch einfach zu lösen, kamen nun die
Forderungen, die etwas mehr Kopfschmerzen bereiten würden. Die mittlere
Achslast
der neuen
Diesellokomotiven
durfte 18 Tonnen nicht überschreiten. Die hier üblichen Toleranzen waren
sehr eng gesteckt, denn mehr als 0.5 Tonnen pro
Achse
wurde nicht zugestanden. Zudem war klar vorgegeben worden, dass keine
Laufachsen
zugelassen waren. So konnte die
Lokomotive auch auf
Nebenstrecken
mit schwachem
Oberbau
ohne Einschränkungen eingesetzt werden können. Bei der vorgesehenen
Leistung
und den gewünschten
Zugkräften,
waren klar sechs
Triebachsen
vorzusehen. Das ergab für die nun als Bm 6/6 bezeichnete Maschine das ein
maximales Gewicht von 106 Tonnen. Für rund 1 300 PS mit mehreren
Dieselmotoren
war das eine sehr leichte Lokomotive geworden. Auch an den Aufbau des Kastens wurden gewisse Forderungen gestellt. Das war bisher eher selten der Fall. Jedoch hatten gerade hier die Schweizerischen Bundesbahnen SBB eine genaue Vorstellung, wie die Lokomotiven eingesetzt werden sollten. Daher sollten die Maschinen entsprechend
gestaltet werden. Dieser Einsatz sah in erster Linie den
Rangierdienst
vor. Nur gelegentlich sollten auch Streckenfahrten mit dieser Maschine
erfolgen. Da die
Lokomotive daher hauptsächlich im
Rangierdienst
mit den häufen Richtungswechseln eingesetzt werden sollte, sah man einen
einzigen
Führerstand
vor. Der sollte zudem in beiden Fahrrichtungen die gleichen
Sichtverhältnisse bieten, so dass ein zentrales
Führerhaus
für die Lokomotive vorgesehen war. Trotzdem sollte es auf Streckenfahrten
möglich sein, dass der Lokomotivführer, ohne sich ständig umdrehen zu
müssen, in Fahrrichtung blicken konnte. Obwohl man elektrische
Fahrmotoren
verlangte, verzichtete man von Seiten der Schweizerischen Bundesbahnen SBB
überraschenderweise auf den Einbau einer elektrischen
Widerstandsbremse.
Elektrische
Bremsen sah man bei diesen
Lokomotiven damals noch nicht als notwendig an, da man
diese im
Rangierdienst
nicht sinnvoll nutzen konnte. Damit verzichtete die
Staatsbahn
aber darauf, dass die Lokomotive auch am Gotthard ohne Einschränkungen
verkehren konnte. Wer darüber nun mit dem heutigen Wissen
überrascht ist, muss wissen, dass die in Erstfeld für den
Hilfswagen
vorgesehene
C 5/6
auch keine
Gegendruckbremse
hatte und so auch keine verschleisslose
Bremse
besass. Verkehrte die
Lokomotive mit dem Hilfswagen im
starken Gefälle,
war auch hier die Forderung, dass die Wagen die ungebremste Lokomotive
abbremsen können mussten, nicht erfüllt. Daher änderte mit der
Diesellokomotive
nichts. Dieses
Pflichtenheft
wurde daraufhin den einschlägigen Lieferanten in der Schweiz übergeben.
Damals mussten die Schweizerischen Bundesbahnen SBB als Staatsbetrieb die
Lokomotiven zwingend in der Schweiz bestellen, so dass das
Pflichtenheft nicht an ausländische Anbieter übergeben wurde. Dabei wäre
es interessant, wie in anderen Ländern diese Forderungen umgesetzt worden
wären. Gerade, weil dort hydraulische Lösungen gesucht wurden. Aus den eingereichten Vorschlägen der
einschlägigen Industrie entschieden sich die Schweizerischen Bundesbahnen
SBB schliesslich für das Angebot, das von einer Arbeitsgruppe um die in
Baden ansässige Firma Brown Boveri und Co BBC eingereicht wurde. BBC wurde
dabei als Hauptlieferant für die neue
Lokomotive der Baureihe Bm 6/6 genannt. Dies obwohl mehrere
Hersteller am Bau dieser speziellen Maschine beteiligt waren. Deshalb betrachten wir die einzelnen beteil-igten Firmen etwas genauer und erfahren daher, wer was zur Lokomotive beitrug. Die Schweizerische Lokomotiv- und Maschin-enfabrik SLM in Winterthur lieferte den mech-anischen Teil der Lokomotive. Obwohl die SLM auch ein erfahrender Erbauer
von
Dieselmotoren
war, wurden diese durch die ebenfalls in Winterthur ansässige Firma Sulzer
geliefert. Das war nicht so tragisch, da die SLM mittlerweile zum Konzern
Sulzer ge-hörte. Ob das nun gut oder schlecht war, kann man nicht beantworten und es ist auch nicht wichtig. Es darf gesagt werden, dass sowohl die Dieselmotoren der SLM, als auch jene der Firma Sulzer damals zu den besten weltweit gehörten. Die Lösung mit langsam laufenden Motoren
hatte sich durchsetzen können und so be-lieferte gerade Sulzer auch die
Schifffahrt mit grossen Motoren, die teilweise auch mit Schweröl betrieben
werden konnten. Die elektrische Ausrüstung lieferte die BBC,
wobei sich hier auch die in Genève ansässige Société Anonym des Ateliers
de Sécheron SAAS beteiligte und Bauteile der Steuerung an die BBC
lieferten. Gerade diese Lösung führte letztlich dazu, dass die BBC als
Hauptlieferant geführt wurde. Damit war die Baureihe Bm 6/6 geschaffen
worden und es mussten letztlich lediglich noch die notwendigen
Bestellungen für diese
Lokomotive erfolgen. Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB
bestellten 1953 vorerst vier
Prototypen
dieser neuen
Dieselelektrischen
Lokomotive der Baureihe Bm 6/6. Die Maschinen sollten dabei
die Betriebsnummern 1501 bis 1504 erhalten. Dabei wurde einer der vier
Prototypen (1504) bereits bei SAAS endmontiert und daher in Genève und
nicht in Münchenstein den
Staatsbahnen
übergeben. So gelang es die vier Lokomotiven dieser Vorserie bereits in
den Jahren 1954 und 1955 abzuliefern. Es kam danach zur Bestellung von
Lokomotiven, die nach dem Muster dieser
Prototypen
gebaut wurden. Mit der Bestellung von vorerst zehn Lokomotiven der
Baureihe Bm 6/6 kam es zur ersten Ablieferung von in Serie gebauten
Diesellokomotiven
für die Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Bestellung sah für diese
Lokomotiven bereits die neuen Nummern 18 505 bis 18 514 vor. Davon wurden
zwei Modelle bei der SAAS montiert. Zusammen mit den vier
Prototypen
ergab das 14
Lokomotiven der Reihe Bm 6/6. Eine weitere
Anschlussbestellung für diese Maschinen blieb jedoch aus. Dabei lag das
Problem nicht bei der Baureihe Bm 6/6, denn man hatte damit eine sehr gute
Lokomotive geschaffen. Das Problem war die noch bessere Baureihe
Bm 4/4, die mit der elektrischen
Widerstandsbremse
auf dem Netz der
Staatsbahnen
freizügiger eingesetzt werden konnte.
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