Der Steuerwagen |
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Zu den
Triebwagen
wurden passende
Steuerwagen
angeschafft. Dabei handelte es sich grundsätzlich um einen gewöhnlichen
Reisezugwagen,
der mit einem
Führerstand
ergänzt wurde. Solche Modelle wurden wirklich schon nach diesem Umstand
gebaut. Hier kam es bei den 20 Fahrzeugen des Typs BCt4ü zu einer
Verbindung,
die als Muster einen
Leichtstahlwagen
und den CFe 4/4 hatten. Versehen wurden sie mit den Nummern 951 bis 970.
Daher war die vordere Seite des
Steuerwagens
jener Bereich, die mit einem gewöhnlichen Übergang versehen wurde. In der
Logik erscheint uns daher das Fahrzeug verkehrt aufgebaut.
Wollte man den Aufbau sehr schnell beschreiben, dann müsste man
mit einen BC4ü der
Bauart
Leichtstahl beginnen. Bei diesem Wagen wurde das
Personenabteil
der zweiten Klasse verlängert und die Türe zwischen den Abteilen
gestrichen. Im Vergleich zum Muster verschwand damit ein Abteil in der
zweiten
Wagenklasse.
Wobei das verbliebene dritte Abteil an der Stelle der
Einstiegstüre
zu liegen kam und sich die Türe verschob.
An der Stelle des vierten Abteils mit Vorraum setzte man die
hintere
Front
des
Triebwagens
der Baureihe CFe 4/4 mit samt der dort vorhandenen Türe an den Kasten.
Schon ist unser
Steuerwagen
soweit fertig aufgebaut. Seine Länge entsprach somit den normalen Wagen.
Es darf jedoch nicht vermutet werden, dass dafür ein
Leichtstahlwagen
geopfert wurde, denn die Steuerwagen wurden nur nach deren Muster
aufgebaut.
Der Kasten wurde aus Stahl aufgebaut und stammte aus einem Baulos
für
Leichtstahlwagen.
Auch hier verwendete man die elektrische Schweisstechnik für die
Verbindungen
der Baugruppen. Diese bestanden aus Boden, Seitenwänden, den Stirnseiten
und dem Dach. Da es sich um einen Wagen handelte, konnte etwas leichter
gebaut werden. So konnte das Gewicht auf 29 Tonnen gedrückt werden, was
für einen
Steuerwagen
sehr leicht war.
So wurde der vordere Einstieg ach der Regel der Leichtstahlwagen ausgeführt. Das gab breite Einstiege mit zwei Türen beisammen.
Im Bereich des
Führerstandes
orientierte man sich je-doch beim
Triebwagen,
so dass dort nur ein schmaler Einstieg über dem
Drehgestell verwendet wurde. Auch die Stirnwände waren ähnlich geteilt. So wurde vorne eine Lösung eingebaut, die in jedem Punkt den Leichtstahlwagen entsprach. Es kam so auch ein nor-maler Personenübergang mit frei einsehbarem Falten-balg zur Anwendung.
Die hintere
Frontwand,
war, wie bei den
Triebwagen
als
Führerstand
ausgeführt worden. Dieser war gleich aufgebaut worden, wie beim
vorgestellten Triebwa-gen. So gesehen auch hier eine Kombination zwischen
den beiden Fahrzeugen.
Auch beim
Laufwerk
des
Steuerwagens
wurde bei der Konstruktion auf die grosse Serie von
Leichtstahl-wagen
zurückgegriffen. Diese waren sehr gut gelun-gen und zeichneten sich durch
eine zweistufe
Federung
mit Schrauben- und
Blattfedern
aus. Die eingebauten
Räder
hatten einen Durchmesser von 910 mm erhalten und es wurden, im Gegensatz
zum
Triebwagen,
der Speichenräder
bekommen hatte, Vollräder verwendet.
Mit diesen
Rädern
konnte der
Steuerwagen
eine Geschwindigkeit von 125 km/h erreichen. Diese durfte der 22 700 mm
lange Wagen auch als solcher fahren. Wurde er jedoch als Steuerwagen
verwendet, richtete sich die Geschwindigkeit nach der erlaubten
Höchstgeschwindigkeit
des
Triebwagens.
Daher wurden bei den Daten zu diesem Wagen immer zwei Geschwindigkeiten
angegeben. Der höhere Wert galt dabei immer im Einsatz als normaler Wagen.
Die dabei benötigten Bauteile wurden von den
Triebwagen
übernommen, so dass bei einem Defekt ein leichter Austausch möglich wurde
und die Vor-haltung der Ersatzteile erleichtert werden konnte. Kommen wir nun zum Anstrich, dieser unterschied sich nicht von den Triebwagen und wurde mit dunkelgrüner Farbe ausgeführt. Es kamen hier die silbernen Abschlüsse der Faltenbälge zur Anwendungen.
Wenn man den grossen Unterschied suchen wollte, fand man diesen im
Bereich des Abteils in der zweiten
Wagenklasse,
denn dort brachte man unterhalb des Daches einen gelben Streifen an. Die
Anschriften erfolgten nach dem Muster der
Leichtstahlwagen. Es war so leicht möglich einheitliche Züge mit Trieb- und Steuerwagen zu bilden. Eingereihte Leichtstahlwagen hätten das geschlossene Zugbild nicht verändert. Wobei das gerade eine Forderung im Pflichtenheft der Schwei-zerischen Bundesbahnen SBB gewesen war.
Man wollte den leichten Wagen in Stahlbauweise zum einheitlichen
Erschein-ungsbild der Unternehmung machen. Ein Wunsch, der später mit den
Einheits-wagen
abgeschlossen wurde. Die Druckluft auf dem Steuerwagen wurde vom Triebfahrzeug über die Speise-leitung zugeführt. Auf dem Wagen fehlte mit Ausnahme der Zugsheizung die elektrische Ausrüstung von Lokomotiven und daher konnte keine Druckluft erzeugt werden.
Diese
Speiseleitung
wurde schliesslich zu den
Bremsventilen
geführt und so konnten diese mit den
Ventilen
im
Führerstand
bedient werden. Mit dieser Ausnahme entsprach die Lösung den
Leichtstahlwagen. Abgebremst wurde der Steuerwagen mit Hilfe der Druckluftbremsen. Dabei war die direkte Bremse vorhanden. Diese konnte sowohl von der Leitung, als auch vom Ventil im Führerstand angezogen werden.
Bei der
automatischen Bremse
war hingegen ein für Wagen entwickeltes
Steuerventil
verwendet worden. Wie könnte es auch anders sein, die Bremsausrüstung
entsprach den üblichen Wagen. Einzig die Bedienelemente waren eine
Abweichung.
Bei der Berechnung der
Bremsen
waren die
Personenwagen
schon sehr früh mit hohen Werten bekannt geworden. Jedoch führte die
Einführung der
R-Bremse
auch bei den Wagen zu sehr hohen Werten. Das bekam auch dieser
Steuerwagen
zu spüren. Bei der
P-Bremse
konnten 29 Tonnen angerechnet werden. Das entsprach dem Gewicht des
Wagens, so dass dieser alleine mit der üblichen Bremse schon 100 Prozent
beim Verhältnis erreichte.
Richtig in die Höhe schoss das
Bremsgewicht
mit der
R-Bremse.
Es durfte nun ein Gewicht von 42 Tonnen angerechnet werden. Das führte nun
dazu, dass bei der
Bremsrechnung
ein atemberaubendes Verhältnis von 144% erreicht wurde. Das war jedoch
eine Folge der engen Verwandtschaft zu den
Leichtstahlwagen,
die allgemein mit sehr hohen Werten bekannt geworden waren. Damit stand
der
Steuerwagen
sehr gut da.
Kommen wir zu den Bereichen der
Steuerwagen,
die den Reisenden zugänglich waren. Hier orientierte man sich nicht nur an
den
Leichtstahlwagen,
sondern es war ein Leichtstahlwagen. Da hier aber grössere Unterschiede
zum
Triebwagen
vorhanden waren, werden wir einen genaueren Blick auf diesen Bereich
werfen müssen. Dabei beginnen wir, wie das üblich ist, beim vorderen
Einstieg. Wobei so weit vorne war er auch wieder nicht.
Doch wie beim
Triebwagen
musste man einsteigen und dies tat man durch eine der seitlichen Türen.
Damit gelangte man auf die Plattform. Wie, Sie wollten wissen, wie die
Türe aufgeht? Genau gleich, wie beim Triebwagen.
Beginnend beim
Personenübergang
auf der Seite des Zuges besass der
Steuerwagen
gleich ein WC, das neben dem kleinen Vorraum montiert wurde und in der
Ausführung jenem der
Triebwagen
entsprach. Neben dem WC war noch eine spezielle Sitzbank vorhanden, die
zwei Personen Platz bot. Durch die Abgrenzung zum normalen Abteil, waren
diese Plätze bei frisch verliebten Paaren gern gesehene Bereiche. Deshalb
nannte das Personal diese Bereiche oft entsprechend.
Angrenzend war dann ein Abteil in dritter
Wagenklasse
angeordnet worden. Es bot 16 Rauchern einen Sitzplatz an. Die Anordnung
war wie bei den
Triebwagen
und den meisten
Leichtstahlwagen
in vis-à-vis Bestuhlung ausgeführt worden. In einem Sitzbereich hatten so
vier Personen Platz. Das Abteil war im sonstigen Aufbau mit jenem der
Leichtstahlwagen vergleichbar. Im Gegensatz zum Triebwagen waren hier die
Sitze bereits leicht gepolstert worden.
Nach dem Abteil kam dann der erste Einstieg, dieser entsprach im
Aufbau dem Modell der
Leichtstahlwagen.
Dank den vier Türen war hier ein schneller Fahrgastwechsel möglich. Man
sah damals vor, dass durch eine Türe eingestiegen und durch die andere der
Zug verlassen wurde. So hätten die Leute gleichzeitig durch die Türen
können, was die Zeit für den Aufenthalt deutlich reduzierte. Kurze
Haltezeiten sind daher keine Erkenntnis der Neuzeit.
Der Wagen bot deshalb nur 32 Personen Plätze in dritter Wagenklasse an. Das war nicht viel, aber es gab ja noch den Triebwagen und allenfalls eingereihte Wagen in der dritten Wagenklasse.
Aus diesem Sichtwinkel konnte man problemlos auf weitere Plätze in
dieser
Wagenklasse
verzichten. Es schloss sich nach hinten mit einer einfachen Schwenktüre ab. Nach dieser Schwenktüre kam erneut ein kleiner Zwischenraum. Dieser hatte ein weiteres WC, das auf der gleichen Seite, wie das erste WC angeordnet war und etwas grösser war.
Es war letztlich das WC, das den Reisenden in der zweiten
Wagenklasse
zur Verfügung stand. Auch hier war noch eine herunterklappbare Sitzbank
vorhan-den. Selbst einen Schaltschrank konnte man hier montieren.
Nach dem Zwischenraum folgten dann die Sitzplätze in der zweiten
Wagenklasse.
Hier wurden Sitzplätze mit Polsterung angeboten und pro Sitzreihe war ein
Abteil für vier und ein Abteil für zwei Personen vorhanden. So waren pro
Sitzreihe sechs Sitzplätze möglich, was genau dem Platzangebot für
rauchende Reisende in der zweiten Wagenklasse bot. Im Unterschied zum
Abteil der dritten Klasse konnten hier die Tische ausgezogen werden.
Abgeschlossen wurde der Bereich für die Reisenden mit einem
weiteren Abteil in zweiter
Wagenklasse.
Es bot zwölf Reisenden Platz und war für Nichtraucher gedacht. Damit war
hier auch nicht viel Platz vorhanden. Jedoch konnte man beim
Regionalverkehr
durchaus auf eine grössere Zahl Plätze verzichten. Die reichen Leute, die
sich eine Fahrkarte in dieser Wagenklasse leisten konnten, wohnten damals
standesgemäss in der Stadt.
Der
Führerstand
war daher identisch aufgebaut worden und auch dessen Bedienung entsprach
in jedem Punkt dem
Triebwagen.
Einzig bei Störungen war der Weg zu den
Relais
entsprechend länger geworden. Die Stromversorgung für die Heizung der Abteile und des Führerstandes erfolgte über die Zugsheiz-ung. Im Gegensatz zum Triebwagen wurden hier die Heizkabel auf beiden Seiten montiert.
Damit konnte, wenn zwei
Führerstände
aufeinander trafen das Kabel des
Steuerwagens
benutzt werden. Ausser den diversen
Heizungen
war hier jedoch nichts mehr an der
Zugsheizung
angeschlossen worden. Die Steuerung lief bekanntlich nicht über die
Heizung. Um die Steuerung mit der notwendigen Energie zu versorgen, war der Steuerwagen, wie der Triebwa-gen mit zwei Sätzen Batterien versehen worden.
Diese versorgten auch die Steuerung des
Triebwagens,
wenn dieser ab dem
Steuerwagen
bedient wurde. Aus diesem Grund musste man hier viel mehr
Batterien
zur Verfügung haben, als das bei einem Wagen der Fall gewesen wäre. Das
war der Grund für die zusätzlichen Batterien.
Geladen wurden die
Batterien,
weil es auf dem Wagen keine
Hilfsbetriebe
gab, ab einem
Achsgenerator.
Dieser war so ausgelegt worden, dass er die Ladung begann, wenn etwas
schneller gefahren wurde. Die Geschwindigkeit lag dabei, wie bei den
Leichtstahlwagen
bei ungefähr 45 km/h. Es gab bereits damals nur eine Strecke, die damit
Probleme haben würde und das war das
Seetal,
aber damals sah man keinen reinen Einsatz auf dieser Strecke vor.
Ausgerüstet wurden die
Steuerwagen
mit der
Fernsteuerung
vom Typ I. Sie passten somit zum
Triebwagen
CFe 4/4. Eine Kombination mit den vorher abgelieferten Baureihe
Re 4/4
war nur schon wegen dem verwendeten Kabel nicht möglich. Wobei das damals
keinen Nachteil bedeutete, denn ein Tausch der Steuerwagen war unter den
Baureihen schlicht nicht vorgesehen. Die
Lokomotive
hatte das
Gepäckabteil
im Steuerwagen. Der Triebwagen hatte diese selber.
Vom
Steuerwagen
aus konnten auch mehrere
Triebwagen
ferngesteuert werden, so dass eine Kombination Fern- und
Vielfachsteuerung
problemlos möglich war. Hier muss gesagt werden, dass es in den
Vorschriften durchaus Beschränkungen gab. Oft durfte ab einem Steuerwagen
ein Fahrzeug mehr, als ab einem
Triebfahrzeug
ferngesteuert werden. Bei dem hier vorgestellten Triebwagen durften es
maximal zwölf
Triebachsen
sein.
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