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Die
Schweizerischen Bundesbahnen SBB begannen daher damit, ein
Pflichtenheft
für eine neue
Lokomotive auszuarbeiten. Diese musste mit 125 km/h und
erhöhter Kurvengeschwindigkeit verkehren können. Damit war erstmals klar
gesagt worden, was für die
Zulassung
zur
Zugreihe R
überhaupt nötig war. Die
Staatsbahnen
hatten aus dem Fehler bei der Baureihe
Ae 4/6 ihre Lehren gezogen und schrieben daher die Forderungen auf.
Bei
den in solchen Fällen zu Beginn immer wieder vorgenommenen Umsichten, fiel
den verantwortlichen Stellen der
Staatsbahnen
eigentlich nur eine Maschine auf. Diese Umschau war immer wieder
vorgenommen worden und beschränkte sich nicht nur auf in der Schweiz
verkehrende Baureihen. Die Ideen von anderen Bahnen konnten so in die
Entwicklung einfliessen. Als Beispiel gelten hier sicherlich die
Lokomotiven der Reihe A
3/5.
Diese Vorgaben waren klar definiert, denn es wur-de nun die
Zugreihe R
eingeführt und diese musste die neue
Lokomotive zwingend fahren können. Bei der Reihe
Ae 4/6 vermutete man die
hohe
Achslast
als Problem.
Jedoch war da noch ein Vorschlag der
Industrie, der eingereicht wurde, als es um die Entwicklung der
Triebwagen
RFe 4/4 ging. Damals wurde auch eine Leichtlokomotive vorgeschlagen. Mit
den geringen
Achslasten
sollte durch den Verzicht auf das
Gepäckabteil
etwas mehr
Leistung
eingebaut werden. Die Achslasten sollten aber auch hier nicht höher als 12
Tonnen betragen. Der damalige Vorschlag war der hier vorgestellten
Baureihe schon sehr nahe.
Das
Pflichtenheft
wurde sicherlich unter dem Eindruck der Baureihe
Ae 4/4
erstellt und einige Ideen dieser
Lokomotive darin aufgenommen. Jedoch musste man neue
spezielle Lösungen finden, denn die Maschine der BLS-Gruppe
passte gelinde gesagt schlicht nicht zu den Ideen der Leute. Daher lohnt
es sich, wenn wir uns in diesem Pflichtenheft für eine leichte,
elektrische
Schnellzugslokomotive,
die den Titel auch verdiente, etwas umsehen. Das Pflichtenheft der Schweizerischen Bundesbahnen SBB sah für die neue Lokomotive eine Konstruktion mit zwei Drehgestellen und selbsttragendem Kasten nach dem Muster der BLS-Lokomotive vor. Erstmals sollte seit der Einführung des BBC-Federantriebes bei den Staatsbahnen wieder eine Maschine bestellt werden, die über Drehgestelle und nicht über einen stabilen Plattenrahmen verfügte. Jedoch sollten nun keine Laufachsen mehr verwendet werden.
In diesem Punkt übernahm man bei den
Schweizerischen Bundesbahnen SBB sicherlich die Lösungen der Baureihe
Ae 4/4,
so dass die neue
Lokomotive, die ebenfalls über vier
Triebachsen
verfügen sollte, die gleiche
Achsfolge,
wie die Lokomotive der BLS erhielt. Damit hätten wir aber bereits die
gemeinsamen Punkte der beiden Lokomotiven erledigt. Die weiteren Punkte
unterschieden sich deutlich vom Muster der BLS-Gruppe.
Ein wichtiger Punkt war die
Zulassung
zur
Zugreihe R.
Das bedeute, die
Lokomotive musste in den
Kurven
die Geschwindigkeiten der Leichttriebwagen erreichen. Diese lagen damals
10 km/h über den normalen Zügen der damaligen
Zugreihe A.
Wir müssen jedoch bedenken, dass die damalige Zugreihe A maximal nur 110
km/h bei der
Höchstgeschwindigkeit
erlaubte. Sollte schneller gefahren werden, musste zwingend die Zugreihe R
erfüllt sein.
Das schaffte die
Lokomotive der BLS-Gruppe
damals noch nicht. Jedoch war deutlich zu erkennen, dass die
Schweizerischen Bundesbahnen SBB erstmals eine Lokomotive für die
Zugreihe R
beschaffen wollte. Bei der Maschine der BLS sollten die Fahreigenschaften
so gut sein, dass sie die Forderung nur knapp verfehlte. Daher auch klar
die Bezeichnung
Ae 4/4.
Der Versuch bei dieser Baureihe misslang, auch wenn die Zugreihe R bei der
BLS-Gruppe damals kein Thema war.
Die Vorgaben verhinderten Jedoch, dass die
Lokomotive die
Achslasten
der Reihe
Ae 4/4
erhalten konnte. Durch die höhere Kurvengeschwindigkeit entstanden höhere
Kräfte zwischen
Rad
und
Schiene.
Bei den
Staatsbahnen
vertrat man die Meinung, dass mit den vorhandenen
Drehgestellen
der Baureihe
Ae 4/4,
die Kräfte nur mit maximal 14 Tonnen Achslast einzuhalten waren. Die neue
Lokomotive durfte daher ein maximales Gewicht von 56 Tonnen erreichen.
Mit
der Vermutung lag man in Bern damals sicherlich noch auf der sicheren
Seite. Die 14 Tonnen
Achslast
wurde von den vorhandenen
Leichtstahlwagen
der Reihe Re 8/12 erreicht
und so wusste man, dass diese Lasten funktionieren sollten. Man konnte
jetzt schlicht noch nicht wissen, wie nahe an die
Zugreihe R
die
Lokomotive der BLS wirklich kommen sollte. Unter dem
negativen Eindruck der Reihe Ae 4/6,
war dieser Entscheid sicherlich zu verstehen.
Das
führte aber unweigerlich dazu, dass man bei der Bestimmung der
Leistung
Abstriche machen musste. Je weniger Leistung abgerufen wurde, desto
leichter konnte eine
Lokomotive gebaut werden. In der Regel verfolgte man
bisher die Linie mit der maximalen Leistung auf den maximal zugelassenen
Achslasten.
Dieser Tatsache war man sich auch beim Besteller bewusst und so wurde die
Forderung an die Leistung an die geringe Achslast angepasst.
Die
Leistung
der
Lokomotive sollte daher ausreichen um 300 Tonnen
Anhängelast
auf 12‰ Steigung mit den
Fahrzeiten
von zwei Schnelltriebwagen zu befördern. Beim Vergleich zu der Baureihe
RFe 4/4 bedeutete das, die Lokomotive sollte alleine die Leistung von zwei
RFe 4/4 erbringen können. Dabei war die zugelassene
Achslast
nur unwesentlich höher anzusetzen. Leicht sollte die Entwicklung daher
auch jetzt nicht werden.
Die
Leistungsgrenze
wurde daher im Vergleich zu der Reihe RFe 4/4 etwas tiefer angesetzt und
lag gemäss den Forderungen der Schweizerischen Bundesbahnen SBB bei 85
km/h.
Lasten für
Güterzüge
waren jedoch nicht vorgesehen, denn die neue Baureihe sollte wieder einen
richtige
Schnellzugslokomotiven,
wie seinerzeit die Baureihe
A 3/5 werden. Damit machten
die Schweizerischen Bundesbahnen SBB hier wieder eine Abkehr von den
universellen
Lokomotiven der Vergangenheit. Der Grund war daher, dass
solche Modelle wegen den schweren Güterzügen über hohe
Leistungen
verfügen mussten.
Damit war klar ersichtlich, wie sich die
Schweizerischen Bundesbahnen SBB die Länge der neuen Züge vorstellte. Es
waren also durchaus Züge mit 15
Reisezugwagen
möglich. Die
Bahnhöfe
in der Schweiz, besonders jene, wo diese Züge halten sollten, waren damals
für längere Züge schlicht zu klein gebaut worden. Man konnte nicht mehr
anhängen, also warum sollte man dann für die
Lokomotive höhere Lasten fordern.
Den
Berechnungen zu Folge ergab das für die
Lokomotive eine ungefäre
Leistung
von 2 500 PS. Damit Lag die neue Baureihe jedoch deutlich unter dem Wert
der Lokomotive der BLS, die über 4 000 PS verfügte. Jedoch muss man sich
bewusst sein, dass die Lokomotive der SBB rund 24 Tonnen leichter zu bauen
war und daher nicht die gleichen Leistungen installiert werden konnten.
Selbst die 2 500 PS waren damit eine Herausforderung.
Wichtigster Punkt bei der neuen
Lokomotive war die
Zulassung
zur
Zugreihe R,
da verzichtete man notgedrungen auf
Leistung.
Die von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB geplante Typenbe-zeichnung
der neuen Baureihe sollte von den Leichttriebwagen übernommen werden. Dazu
wurde aus der Bezeichnung R, die neue Kennzeichnung für Lokomotiven, die
schneller als 110 km/h fahren konnten und welche die Zugreihe R
erreichten.
Die
Leichttriebwagen wurden von nun an mit den Buchstaben der übrigen
Triebwagen
ergänzt. Die Bezeichnung der neuen
Lokomotive sollte daher Re 4/4 lauten. Die
bisherigen
Re
2/4 wurden daher zu
RCe 2/4 umgezeichnet.
Noch sollte niemand ahnen, dass damit erstmals eine Bezeichnung für eine
Lokomotive gewählt wurde, die dann in den folgenden Jahren zum Standard
beim Bau von Lokomotiven werden sollte.
Im
Pflichtenheft
wurden zudem noch weitere Punkte definiert, die sicherlich nicht unerwähnt
sein dürfen. So musste die neue
Lokomotive über eine elektrische
Nutzstrombremse
verfügen, welche die Maschine alleine noch auf einem Gefälle von bis zu
38‰ in der Beharrung halten konnte. Das entsprach durchaus den Angaben für
Lokomotiven, die am Gotthard verkehren sollte. Das war aber bei der Reihe
Re 4/4 eigentlich nicht vorgesehen.
Damit sollte die
Lokomotive ohne Einschränkungen auf dem
ganzen Netz der Schweizerischen Bundesbahnen SBB eingesetzt werden können.
Selbst die Strecke zwischen Puidoux und Vevey konnte mit der alleine
fahrenden Lokomotive befahren werden. Es entstand eine vielseitig
einsetzbare Lokomotive, die aber hauptsächlich im
Flachland verkehren sollte. Nur es gab eben auch dort steile
Abschnitte und da war eine
elektrische
Bremse
durchaus sinnvoll.
Hier wurde jedoch auf eine elektrische
Nutzstrom-bremse
gesetzt. Das in erster Linie, weil die Schalt-ung mit Erregermotor bei der
Baureihe Ae 4/6 sehr gute Werte
erzeugen konnte. Gleichzeitig sollte die Lokomotive eine Vielfach-steuerung ab einer baugleichen Maschine und eine Fernsteuerung ab einem passenden Steuerwagen erhalten.
Trotz den negativen Erfahrungen mit der
Baureihe
Ae 4/6, wollte man auch hier
eine
Vielfachsteuerung
eingebaut haben. Zudem war auch klar definiert worden, dass die
Lokomotiven in
Pendelzügen
eingesetzt werden sollte. Dies war bisher nur den
Triebwagen
vorbehalten.
Die Reihe Re 4/4 sollte daher die erste
Lokomotive sein, die ab einem
Steuerwagen
ferngesteuert werden sollten. Damit wollte man das mit der Reihe RFe 4/4
eingeführte Konzept mit kurzen Wendezeiten in den
Bahnhöfen
umsetzen. Denn trotz allem zeigten die RFe 4/4, dass solche Maschinen sehr
hohe Fahrleistungen erbringen konnten. Es versteht sich, dass dabei auch
gleich die passenden Steuerwagen beschafft werden mussten.
Speziell war, dass die Schweizerischen
Bundesbahnen SBB auch klar definierten, wie die die
Zugkraft
der neuen Baureihe zu regeln ist. Hier wurde eine
Hüpfersteuerung,
die über 24
Fahrstufen
und acht
Bremsstufen
verfügen sollte, verlangt. Man wollte bei den
Staatsbahnen
die schnelle Schaltfolge dieser Einrichtung mit
Hüpfer
nutzen, weil sie sehr gut zu einer
Schnellzugslokomotive
passte. Das war eine Abkehr von der bisherigen Praxis.
Überraschend war dieser Entscheid, weil der
bei den
Lokomotiven der Reihe
Ae 4/6 eingebaute
Stufenwähler
sehr gut funktionierte. Die Schaltfolge von einer Sekunde pro Stufe war
schnell, aber anscheinend noch nicht schnell genug. Es sollte jedoch dazu
führen, dass die Baureihe Re 4/4 die einzige moderne Lokomotive mit dieser
Steuerung der
Fahrstufen
bleiben sollte. Das weil der Stufenwähler später deutlich schneller
betrieben werden konnte.
Besonders beachtenswert bei der Definition der
Vielfachsteuerung
war, dass absolut keine Kombination mit vorhandenen Fahrzeugen vorgesehen
war. Man sah klar vor, dass passende
Steuerwagen
beschafft werden müssten. Auch die Kombination mit anderen
Lokomotiven war grundsätzlich nicht
verlangt worden. Damit konnten die Hersteller ein neues System entwickeln
und in der Maschine einbauen. Selbst der Umbau der
Leichtstahlwagen
war vorgesehen.
Ein
Punkt, der dazu führen sollte, dass die Anzahl der Leitungen verringert
werden konnte. Bezeichnet werden sollte diese
Vielfachsteuerung
bei den
Staatsbahnen
als Typ III. Schlicht eine Fortsetzung der bisherigen Systeme. Das äussere Aussehen sollte zu den modernen Leichtstahlwagen passen. Das heisst, die Lokomotive sollte ein ähnliches Aussehen erhalten, wie die Triebwagen RFe 4/4.
So war gesichert, dass sich die Maschine
harmonisch in die Züge einreihen lies und sich nicht deutlich davon
unterscheiden sollte. Die neue
Lokomotive sollte zum vorhandenen
Wagenpark passen und so das moderne Bild der Schweizerischen Bundesbahnen
SBB untermalen. Besonders war auch die Forderung, dass die Lokomotive in Pendelzügen eingereiht, auch von Reisenden passiert werden können musste. Das führte dazu, dass Übergänge mit Faltenbalg und ein abgetrennter Durchgang ein-gebaut werden mussten.
Die Reisenden sollten sich nicht mit den
Schaltapparaten konfrontiert sehen. Die Re 4/4 war die einzige
Lokomotive, die diesen Punkt im
Pflichtenheft
hatte und auch danach gebaut wurde.
Das
Pflichtenheft
wurde den in der Schweiz ansässigen Herstellern übergeben. Unter den
eingerichteten Entwürfen, entschied man sich für den Entwurf eines
Konsortiums
um die MFO in Oerlikon. An der
Lokomotive sollten jedoch sämtliche
grossen Hersteller beteiligt sein und so erstmals eine Lokomotive an die
Staatsbahnen
geliefert werden, bei der nicht weniger als vier Hersteller aufgeführt
wurden. Sehen wir uns deshalb dieses Konsortium etwas genauer an.
Dadurch entstand in Winterthur eine grosse
Erfahrung im Bau von
Lokomotiven. Besonders die Erfahrungen
beim Bau der Reihe
Ae 4/4
konnte man so nutzen.
Die Brown Boveri und Co BBC in Münchenstein
sollte, wie die Société Anonym des Ateliers de Sécheron SAAS, elektrische
Bauteile, wie
Transformatoren,
Hauptschalter
und die
Hüpfersteuerung
liefern. Zudem lieferte die BBC auch den
Antrieb
an die SLM, die diesen letztlich im mechanischen Teil einbaute. Damit
waren diese beiden Hersteller jedoch nur als Unterlieferanten tätig und
wurden nur damit betraut, einige Bauteile nach Oerlikon zu liefern.
Die Zeichnungen, die Planung und die
Endmontage der ersten
Lokomotiven übernahm jedoch die
Maschinenfabrik in Oerlikon. Die MFO hatte bereits grosse Erfahrungen im
Bau von elektrischen Lokomotiven und war besonders bei der Entwicklung von
elektrischen
Nutzstrombremsen
führend. Damit sollte die MFO gegenüber den Schweizerischen Bundesbahnen
SBB als Lieferant auftreten und die neue Lokomotive sollte in Oerlikon
abgeliefert werden.
Wir haben nun die neue leichte
Schnellzugslokomotive
für die
Städteschnellzüge
erhalten. Da jedoch einige Ideen bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB
nach der Entwicklung und der Auslieferung der ersten Maschinen geändert
wurden, kam es bei dieser Baureihe zu Anpassungen, die es erforderlich
machen, dass wir etwas genauer aus die Bestellung eingehen müssen. Deshalb
wurde für die Beschaffung ein eigenes Kapitel in dieser Seite eingebaut.
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