ETCS Level 2 Umsetzung |
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Mit
der Umsetzung von ETCS Level 2 auf der nördlichen Zufahrt zum Gotthard
fand ein
erster Schritt zur Umsetzung von ETCS Level 2 als
ganzheitliches System statt. Die Schweiz, genauer das BAV hatten
beschlossen, dass in der Schweiz bis ins Jahr 2040 sämtliche Strecken auf
diesem Standard sein sollten. Er ehrgeiziges Ziel, das schon einmal bei
Signalen genannt wurde und dort schlicht nicht umsetzbar war. War ETCS
besser aufgestellt? Dabei gab es beim Entscheid der Behörde noch viele offene Fragen zu klären. Diese konnten bis zu die-sem Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Einige Punkte will ich hervorheben. Dabei arbeiten wir mit den Standards, die mit den ersten Strecken nach den Regeln der EGB und KGB aufgebaut wurden.
Zumindest für ein paar Jahre sollten diese die Aus-rüstung widergeben, die
als klar erkennbares Sy-stem zu sehen war. Die bis zu diesem Zeitpunkt auf ETCS Level 2 umge-rüsteten Strecken waren in ganz Europa nur Neu-baustrecken ohne Bahnhöfe, die einen regen Ran-gierbetrieb aufweisen sollten. Das ist jedoch ein zwingender Punkt, der umgesetzt werden musste, wollte man ein ganzen Land mit ETCS Level 2 befahren.
Irgendwann müssen selbst die Signale von Typ
N als historisch angesehen werden. Es sollte aber nicht so werden, wie
geplant.
Sollten Sie sich nun gefragt haben, warum denn das Problem beim
Rangierbetrieb vorhanden war, dann lasse ich Sie nicht im
Stich. Die ersten Versuche auf der Strecke zwischen Zofingen und
Sempach-Neuenkirch zeigten, dass es damit durchaus Probleme geben konnte.
Gerade bei neu formierten Zügen waren die Arbeiten ein Problem, aber auch
der Wechsel vom
Rangierdienst
auf die
Zugfahrt
ergab Probleme.
Ich
muss hier einen Punkt in den Vorschriften einbauen. In der Schweiz ist das
so geregelt, dass ohne einen Halt die
Rangierfahrt
in eine
Zugfahrt
übergehen kann. Die nun geltenden höheren Standards bei der
Sicherung
liessen diesen Schritt zu. Mit ETCS gab es nun aber damit Probleme, denn
der Wechsel war und ist ohne einen Halt schlicht unmöglich und zudem
schienen die Regeln mit Strecke und
Bahnhof
veraltet. Mit dem Systementscheid mussten nun aber auch Bahnhöfe mit all ihren speziellen Aufgaben in das System integriert werden. Bahnhöfe in denen Züge enden und neu beginnen, wo rangiert wird und wo neue Kompositionen formiert und verändert wer-den.
Das
mit ETCS Level 2 umzusetzen, war die grosse Herausforderung, die noch
bewältigt werden musste. Dafür war Altdorf gerade richtig, denn nicht zu
gross, aber auch nicht zu klein. Klar war, dass man noch viele Erfahrungen sam-meln musste. Mit dem Entscheid des BAV war klar, man musste auch den Hauptbahnhof von Zürich mit ETCS Level 2 ausrüsten.
Einer der grössten
Bahnhöfe
der Welt mit einer FSS, die noch nicht ganz ausgewachsen ist? Eine
wirk-liche Herausforderung, die vielen Fachleuten noch grosse
Kopfschmerzen bereiten könnte. Daher war es gut, dass man mit Altdorf eher
bescheiden anfangen konnte. Durch die Anpassungen der Vorschriften wurde dem Umstand des Rangierdienstes Rechnung getragen. Besonders das Problem Bahnhof löste man auf elegante Weise.
Auf
Strecken mit ETCS Level 2 gibt es schlicht keine
Bahnhöfe
mehr. Sie haben richtig gelesen, die Sache mit Bahnhof und Strecke wurde
bei ETCS Level 2 zu Gunsten der Strecke aufgegeben. Daher müssen wir die
Strecken bei ETCS Level 2 etwas genauer ansehen.
Die
Aufgabe eines
Bahnhofes
ist, dass dort Züge enden und beginnen können. Dort finden auch
Rangierarbeiten zur Formation von Zügen statt. All diese Funktionen
sollten jedoch erhalten bleiben, denn auch bei ETCS Level 2 gab es solche
Situationen an mehreren Orten. Daher musste man die Strecke unter ETCS
Level 2 in mehrere Bereiche aufteilen. Der Bahnhof wurde daher zu einem
Bereich wo rangiert werden kann.
Rangierbereich:
An die Stelle der verschwunden
Bahnhöfe
traten die Rangierbereiche. Diese stellen einen Bereich auf der Strecke
dar, bei den rangiert werden darf. Die Rangierbereiche werden in der
Streckentabelle
für das Personal aufgeführt und erscheinen dort als Bahnhof. Der
Rangierbereich ist jedoch beschränkt und umfasste dabei nicht unbedingt
die bisherigen Grenzen der Bahnhöfe. Wir haben im Rangierbereich daher die Möglichkeit, Züge neu zu formieren und diese starten und enden zu lassen. Die Aufgaben des Bahnhofes sind daher immer noch vorhanden.
Aber
eben nicht nur die
Bahnhöfe,
denn neu können auch die auf der Strecke vorhandenen Spurwechselstellen zu
einem Rangierbereich werden. Wichtig da-bei ist nur, dass in jedem Fall
ein Rangierbereich endet und damit auch die Zone, wo rangiert werden kann. Rangierbereiche sind nur auf Strecken vorgesehen, die nach den Regeln des KGB aufgebaut wurden. Auf Abschnitten, wo die Züge schneller fahren konnten, sollte es daher keine Zonen geben, wo rangiert wurde und wo gar Reisende den Zug verlassen konnten.
Mit
anderen Worten, wenn sich in der Schweiz Leute in der Nähe der
Bahn-anlagen aufhalten müssen, wird sicher nicht schneller als 160 km/h
gefahren. Ausnahmen gibt es nicht.
Wobei das natürlich nur für jene Abschnitte gilt, die als Rangierbereich
definiert wurden. Vor dem
Basistunnel
am Gotthard sind umfangreiche Anlagen für die Regelung der Zufahrt
vorhanden. Hier warten die
Güterzüge
im Bereich des EGB die
Überholung
durch den
Schnellzug
ab. Das führte zu einem Gebilde, dass einem
Bahnhof
ähnlich sah, aber nicht zu einem Rangierbereich wurde. Wie dort rangiert
werden sollte, erfahren wir noch.
In
einem Rangierbereich können Züge enden und in eine
Rangierfahrt
übergehen, das erfolgt auch im umgekehrter Richtung. Als Unterschied zu
einem
Bahnhof
muss hier aber zwingend ein Stopp eingelegt werden. Die für die
Zugfahrt
erforderliche Anmeldung am
Datenfunk
war nicht vorhanden, wenn rangiert wurde und ohne diese konnte nicht
losgefahren werden. Es war also zwingend anzuhalten um die
Verbindung
herzustellen. Ich habe schon erwähnt, dass die Rangierbereiche beschränkt sind. Das war auch bei den Bahnhöfen der Fall, da es hier aber kein Einfahrsignal als Orientierung gab, musste das Ende des Bereich gekennzeichnet werden.
Das
führte bereits zu einem ersten neuen Signal und dabei sollte es nicht
bleiben, denn gerade für den
Rangierdienst
gab es viele neue Lösungen, die vom Personal noch erlernt werden mussten. Nun gibt es aber bei der Eisenbahn auch Fahrten, die nicht als Züge geführt werden können. Das sind meistens Bewegungen, die auf die Stecke über-gehen und dort anhalten, oder sogar wenden.
Man
nannte dieses Verfahren Rangierbewegung auf die Strecke. Diese Fahrten
mussten gerade für den Unterhalt, aber auch für das Abholen von stecken
gebliebenen Zügen, zugelassen werden. Gerade für den letzten Punkt gab es
eine Lösung. Sämtliche einen Rangierbereich verlassenden Fahrt sind nach Möglichkeit in der Vollüberwachung aus-zuführen. Die Hilfslokomotive fährt daher auf die-sen Strecken nicht als Rangierfahrt an den defekten Zug.
Sondern durch ETCS geführt und dabei in der Be-triebsart OnSight. Mit
anderen Worten es wird mit
Fahrt auf Sicht
bis zum Hindernis gefahren. Jedoch konnte so nicht gänzlich verhindert
werden, dass rangiert werden muss.
Man
kann diese Fahrten mit den bisherigen Rangierbewegungen auf die Strecke
vergleichen. Jedoch soll man nicht den grossen Fehler begehen, die Ideen
direkt umzusetzen, denn bei ETCS Level 2 gelten in diesem Fall die
speziellen Signale von ETCS Level 2. In jedem Fall muss aber vor einem
ETCS-Haltsignal angehalten werden. Das führte dazu, dass noch vor der
Inbetriebnahme erkannt wurde, dass das den Unterhalt behinderte. Aus diesem Grund wurden neue Standortsignale eingeführt. Bei diesen war es erlaubt in der Be-triebsart Shunting ohne einen Halt weiter zu fah-ren. Diese Signale finden sich daher auf Strecken, die nach den Regeln für den KGB aufgebaut wurden. Dort
auch nur ausserhalb der Rangierbereiche. Eine Lösung, die auch das
Schleifen der
Schienen
erlaubte. Doch damit können wir den Rangier-bereich und den KGB
abschliessen. Die mit diesem Bereich verbundenen Signale wer-den wir später noch ansehen. Dort sind sie dann mit einem Vermerk versehen. Wir können damit aber noch nicht zu diesen Wechseln, denn noch haben wir den EGB. Auch
wenn es eigentlich nicht vorgesehen ist, auch dort muss rangiert werden.
Wobei das nun wirklich nur noch die Fahrten für den Unterhalt betrifft,
denn alle anderen Bewegungen erfolgen in der Regel in der Vollüberwachung.
Einfach zur Erinnerung, auf den Abschnitten des EGB, verkehren die Züge
mit Geschwindigkeiten von bis zu 250 km/h. In diesem Bereich sollte man
sich nicht ausserhalb eines Fahrzeuges aufhalten und auch der Unterhalt
ist nicht so einfach. Um das Problem zu lösen und um auch im EGB rangieren
zu können, wurden neue Regeln erlassen und zu diesen gehören auch die
Erhaltungsbezirke, die wirklich wichtig sind.
Erhaltungsbezirk: Erhaltungsbezirke werden nur im
Bereich des EGB benötigt und sie umfassen in diesem Teil der ETCS Strecke
alle Zonen. Diese werden in der Anlage gekennzeichnet und sind in einzelne
Abschnitte unterteilt worden. Eine spezielle Ausrüstung an der Strecke ist
jedoch schlicht nicht vorhanden. Dabei haben die Erhaltungsbezirke weitaus
grössere Funktion als man denkt. Ein Erhaltungsbezirk ist mit einer Kennung versehen. Diese ist wichtig, denn die Erhaltungsbezirke werden auf Verlangen des Personals vom Fahrdienstleiter eingerichtet. Man kann das mit den früher für den Unterhalt benötigten Sperrungen eines Abschnitts vergleichen.
Mit
anderen Worten, es können auch mehrere Zonen verlangt werden. Sofern diese
eine gemeinsame Grenze haben, wird diese damit aufgehoben und es kann über
diese gefahren wer-den. Mit der Einrichtung des Erhaltungsbezirks kann auf dem betref-fenden Abschnitt rangiert werden. Es ist auf Strecken des EGB auch nur jetzt möglich auf die Betriebsart Shunting zu wech-seln.
Auch
wenn dazu zwingend der Auftrag des
Fahrdienstleiters
erforderlich ist. Ohne einen Erhaltungsbezirk kann Shunting angeordnet,
aber nicht ausgeführt werden. Sie sehen, es ist auch jetzt eine gewisse
Überwachung vorhanden.
Ist
der Bereich eingerichtet, kann aber innerhalb des Erhalt-ungsbezirks
ungehindert rangiert werden, dabei gelten auch die ETCS-Haltsignale im
Gegensatz zum KGB nicht. Das ist letztlich auch der Grund, warum es auf
einer EGB-Strecke eigentlich keine Standortsignale haben wird, denn diese
werden dort schlicht nicht benötigt und das haben wir dem Erhaltungsbezirk
zu verdanken. Soweit zum direkten Bereich und den Fahrten für den
Unterhalt.
Nun
ist es aber nicht nur unangenehm, wenn der Zug mit 250 km/h an der
Baustelle vorbei fährt, sondern ausgesprochen gefährlich. Aus diesem Grund
werden mit der Einrichtung des Erhaltungsbezirks auf den benachbarten
Geleisen
automatisch
Langsamfahrstellen
eingerichtet. Damit ist nur noch eine
Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h zugelassen. Das erfolgt nur nicht, wenn zwischen den beiden
Geleisen eine Absperrung vorhanden ist. Um den Erhaltungsbezirk abzuschliessen, kommen wir nun zu einem Sonderfall. Auf der EGB-Strecke kommt ein Zug wegen einem Defekt zum Stillstand. Um das Problem zu beheben, muss nun der Lokführer den Führerstand und damit den Zug verlassen.
Auf
Strecken, die nach dem Modell EGB befahren wer-den ist das schlicht
verboten. Wobei natürlich diese Regel bei einer Gefahr um Leib und Leben
niemanden sonderlich interessiert. Um nun aber die Störung zu beheben, wird im Bereich des defekten Zuges einfach der Erhaltungsbezirk einge-richtet. Dadurch verkehren die anderen Züge auf dem Nachbargleis nur noch mit 80 km/h. Der Zug kann nun gefahrlos verlassen werden.
Zudem ist die Strecke bereits dafür vorbereitet, allen-falls bei einer
Zugstrennung
an die verlorenen Wagen anzufahren. Das ist eine Sache, die auch im ETCS
Level 2 nur als
Rangierfahrt
erfolgen kann.
Nun
stellt sich uns aber die grosse Frage, wie denn das Personal auf den
Strecken erkennen kann, ob es sich um einen Abschnitt des KGB, oder um
einen des EGB handelt. Wir haben jetzt erfahren, dass es dazwischen grosse
Unterschied beim Verhalten gibt und diese müssen erkannt werden. Das
sollte auf eine einfache Weise erfolgen und daher kommen wir nun zur
Kennzeichnung der Abschnitte bei Strecken mit ETCS Level 2
Kennzeichnung:
Kennzeichnungen von verschiedenen Bereichen sind wichtig. Sie geben Ihren
Zimmern auch unterschiedliche Namen. Bei der Eisenbahn ist das nicht
anders und seit Jahren wurden dazu Nummern benutzt. Jedes
Gleis,
jede
Weiche
hat eine und natürlich jedes Signal. Um nun aber die beiden Bereiche bei
der Geschwindigkeit klar und deutlich zu unterscheiden, konnte nicht mehr
mit den Nummern gearbeitet werden, das war zu genau. Bis zu einem bestimmten Grad konnten die Signale als Anhaltspunkt genutzt werden. Gab es ETCS-Rangiersignale, dann musste man sich in einem Be-reich des KGB befinden. Die Erhaltungsbezirke waren der Hinweis für den EGB.
Das
hingegen war zu ungenau und daher musste eine andere Lösung gefunden
werden. Für das Fahr-personal bot sich der
Fahrplan
an, aber auch dort sind die Grenzen nicht so leicht zu erkennen. Es wurde daher festgelegt, dass die Grenze zwischen den Bereichen immer mit einem ETCS-Haltsignal markiert wird. Um eine klare Unterscheidung zu erhalten, griff man zu Farben und zu einem spez-iellen System für die Bezeichnung der einzelnen Signale.
Da
sich die Lösungen klar von den normalen Ideen unterschied, müssen wir uns
diese Kennzeichnungen genauer ansehen, denn es war nicht einmal so schwer.
Im
Bereich des KGB werden die ETCS-Haltsignale, aber auch die hier benutzten
ETCS-Standortsignale speziell gekennzeichnet. Bei andern Baugruppen war
die Lösung einfacher, nur die Farbe blieb. Man wähle einen blauen Grund
und eine weisse Schrift. Am Beispiel
CU604P wollen wir diese Kennzeichnung
ansehen. Sie sehen, dass diese immer aus Buchstaben und einer Zahl
bestanden, die wieder von einem Buchstaben gefolgt werden konnte.
Die
Buchstaben vor der Nummer geben immer den Bereich der Strecke mit der
bekannten Abkürzung an. Diese ist der eigentlich neue Teil, denn die Zahl
und der allenfalls vorhandene Buchstaben entsprechen der Kennzeichnung von
Hauptsignale auf den anderen Strecken der Schweiz. Dort würde 604P für ein
Blocksignal
verwendet werden. Der Teil war daher für die genaue Definition des Signals
vorgesehen. Damit ist das Signal auch im Bereich von ETCS Level 2 klar zu definieren. Mit der Wahl der leicht erkennbaren Farbe, ist auch klar geregelt, dass wir uns hier in einem Bereich des KGB befinden.
Doch
damit stellt sich gleich die Frage nach der Lösung, die man für den EGB
verwendet, denn diese musste leicht unterschieden werden können. Daher
wa-ren die Schilder hier weiss und mit einer schwarzen Schrift versehen. Bei der Abfolge der Zeichen auf dem Schild gab es jedoch keine Unterschiede. Im Beispiel könnte das daher so CU605P aussehen. Sollten Sie sich nun die Frage stellen, warum man beim EGB die bekannten Farben der bisherigen Signale wählte, dann ist die Antwort verblüffend einfach.
Bei
der Einführung dieser Regeln gab es ja schon Strecken des neuen EGB und
die waren nach den alten Normen bezeichnet worden. Mit der Wahl konnte man sich dort eine aufwendige Aktion mit neuen Schildern ersparen. Daher gelten auf diesen Strek-ken auch die vorgestellten Abfolgen der Zeichen nicht.
Diese Regel sollte nur auf neuen Abschnit-ten des ETCS Level 2 angewendet
werden. Daher waren die blauen Schilder klar dem KGB zugeordnet und dort
durfte rangiert werden. Da dort auch neue Regeln einge-führt wurden,
müssen wir genauer hinsehen.
Shunting:
Im Bereich von Strecken nach dem ETCS Level 2 wird nicht mehr der Begriff
Rangierdienst
verwendet, sondern man spricht von Shunting. Im Bereich der Anlagen mit
ETCS Level 2 werden also hauptsächlich englische Begriffe verwendet. Der
Grund ist, dass dieses System international verwendet wird und man daher
auch eine internationale Sprache wählte. Daher auch die für die Schweiz
ungewöhnliche Sprache. Mit Shunting wird also die Betriebsart bezeichnet, in der ein Triebfahrzeuges sich im Rangiermodus be-fand. Befindet sich ein Fahrzeug in dieser Funktion, besteht keine Verbindung mehr zum RBC.
Dort
meldet sich die
Lokomotive,
oder der
Steuer-wagen
mit der Angabe der Position ab. Das geht je-doch nicht so einfach. Beim
EGB haben wir erfahren, dass diese Betriebsart nur möglich ist, wenn der
Er-haltungsbezirk eingerichtet wurde. Im Bereich des KGB wird Shunting vom Fahrdienst-leiter angeordnet. Es ist also dem Lokführer nicht erlaubt nach der Ankunft einfach in den Modus Shunting zu wechseln.
Diese Anordnung kann über
Funk
erfolgen, oder mit einer Fahrtstellung des ETCS-Rangiersignals. Erst wenn
diese Zustimmung vorhanden ist, kann das Fahr-zeug auf Shunting gestellt
werden. Es bleibt nun für die weitere Zeit in diesem Modus, auch wenn die
Fahrrichtung ändert. Soweit ist die Betriebsart kein Problem. Jedoch gab es diese, wenn das Fahrzeug abgerüstet wurde. Verblieb sie dann im Modus Shunting, passierte vor-erst noch nichts.
Die
Lokomotive konnte als ganz normal
abgerüstet und verlassen werden. Jetzt ist auch klar, warum im EGB nur bei
aktiven Erhaltungsbezirk rangiert werden durfte, weil dort nur in diesem
Fall das Fahrzeug verlassen werden konnte. So sind die Zusammenhänge
erklärbar.
Wird nun die
Lokomotive wieder
aufgerüstet, dann baut diese zuerst eine
Verbindung
mit dem
Datenfunk
auf. Dieser bleibt bestehen und der Lokführer kann beim
Fahrdienstleiter die
Zustimmung zum Wechsel nach Shunting verlangen. Ist diese vorhanden, dann
konnte es passieren, dass die Betriebsart von RBC schlicht abgelehnt
wurde. Es musste dann mit einem speziellen Verfahren gearbeitet werden. Effektiv war es aber ein Fehler bei den Schulungen. Dort hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass vor der Abrüstung der Modus Shunting beendet werden musste. Im dem Fall baute die Lokomotive erneut eine Verbindung auf und meldet die Position über Daten-funk.
Wenn sie nun
wieder aufgerüstet wird, stimmt die Position für das RBC und es kann auf
Shunting gewechselt werden. Man löste die Sache jedoch anders. Die RBC wurden geändert und lassen nun beim Wechsel in die Betriebsart Shunting auch zu, wenn die Position nicht mit der ursprünglichen übereinstimmt. Geblieben ist jedoch, dass in je-dem Fall für den Wechsel die klare Zustimmung des Fahrdienstleiters erforderlich ist.
Sie sehen,
man musste trotz aller Planung nachbessern, denn in der Hektik ist schnell
vergessen, dass man dem Modus verlassen muss.
Erfolgt nun
der Wechsel aus der Betriebsart Shunting, kann der Lokführer nach dem
Aufbau des
Datenfunkes
seine
Zugdaten
eingeben. Danach wird das System mit der Wahl des Modus für eine Fahrt als
Zug gewählt und der Zug ist fahrbereit. Erst wenn eine Zustimmung zur
Fahrt vorhanden ist, werden die Anzeigen entsprechend aufgeschaltet. Der
Lokführer erkennt also nur anhand seiner Anzeigen, dass er losfahren kann
und nicht mehr in der Anlage.
Aber
bevor wir nun genauer ins System und in die Anzeigen gehen, ein Hinweis
für Sie als Reisender. Auf Strecken, die mit ETCS Level 2 betrieben
werden, spielt es keine Rolle, ob wir uns im KGB, oder im EGB befinden.
Sie können an keinem Signal erkennen, ob sich ein Zug nähert oder nicht.
Dieser ist einfach da, auch wenn man das nicht vermutet und er ist
schnell. Daher gilt hier besonders:
BETRETEN
DER GLEISANLAGEN IST VERBOTEN.
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