Beleuchtung und Steuerung |
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Sowohl für die
Beleuchtung,
als auch für die Steuerung des Fahrzeuges wurde ein von der
Spannung
in der
Fahrleitung
unabhängiges Netz benötigt. Hier unterschied sich der
Triebwagen
kaum von den vorhandenen
Lokomotiven und
Reisezugwagen.
Wobei es bei der Versorgung dieses Netzes bereits erste Abweichungen gab.
Daher lohnt es sich, wenn wir zuerst einen genaueren Blick auf die
Versorgung dieser Bereiche werfen.
Das auf dem Fahrzeug verwendete
Bordnetz
wurden mit
Gleichstrom
betrieben. Nötig wurde dies, weil die benötigte Energie dafür gespeichert
werden musste. Diese Speicherung war jedoch nur mit
Batterien
möglich. Diese konnten jedoch nur mit Gleichstrom betrieben werden. Daher
hatten die Hersteller hier keine andere Wahl. Andere Bereiche in diesem
System mussten zudem nach den Vorgaben des Kunden ausgeführt werden.
Eine solche Vorgabe war die Wahl der
Spannung.
Diese musste wegen der Steuerung mit 36
Volt
betrieben werden. Andere Spannungen waren wegen den Wagen, aber auch wegen
der Vorhaltung von Ersatzteilen nicht möglich gewesen. Es entstand so ein
ganz normales
Bordnetz,
das wir von anderen Baureihen der Schweizerischen Bundesbahnen SBB kennen.
Jedoch gab es bei den verwendeten
Batterien
einen grossen Unterschied zu den
Lokomotiven. Als Speichermedium wurden Bleibatterien verwendet. Deren Zellen konnten eine Spannung abgeben, die bei zwei Volt lag. In einem Gehäuse wurden jedoch neun solcher Zellen so verbunden, dass eine Spannung von 18 Volt bereitstand.
Damit handelte es sich um die in Europa bei Bahnen üblichen
Baugrössen. Ersatz war daher leicht zu beziehen und stand wegen den
Reisezugwagen
in den grösseren
Bahnhöfen
zur Verfügung. Um die Spannung von 36 Volt Gleichstrom zu erhalten, mussten diese Batterien in Reihe geschaltet werden. Damit haben wir bis jetzt die normale Ausrüstung, wie es sie bei Lokomotiven auch gab.
Da bei einem
Triebwagen
jedoch deutlich mehr Verbraucher angeschlossen wurden, reichte deren
Kapazität nicht aus. Aus diesem Grund wurde auch diese mit einer parallel
geschalten
Gruppe
ergänzt. Damit waren vier
Bleibatterien
vorhanden. Da Bleibatterien in dieser Grösse sehr schwer sind, mussten sie so eingebaut werden, dass sie mit Hebewerkzeugen leicht ausgewechselt werden konnten. Daher wurden unter der linken Wand des Kastens zwei Batteriekasten montiert.
Diese waren identisch ausgeführt worden und boten jeweils Platz
für zwei
Batterien.
Der Deckel war zudem so ausgeführt worden, dass er als Gleitbahn beim
Wechsel der Bau-gruppen genutzt werden konnte.
Dieses
Bordnetz
mit
Batterien
arbeite jedoch nur so lange über die
Bleibatterien,
bis der
Triebwagen
eingeschaltet wurde. Danach übernahm das
Batterieladegerät
die Versorgung der Verbraucher und der Stromfluss zu den Batterien wurde
umgedreht. Damit wurden diese nun geladen. Damit das jedoch ging, musste
jetzt eine etwas höhere
Spannung
verwendet werden. Diese lag bei Leerlauf an den Klemmen bei 38
Volt
Gleichstrom.
Direkt an den
Batterien
angeschlossen wurden die zahlreichen
Beleuchtungen.
Diese wurden auf dem Fahrzeug für die Ausleuchtung der Abteile, der beiden
Führerstände
und der
Maschinenräume
verwendet. Viele Verbraucher, die dafür sorgten, dass die Kapazität der
Batterien vergrössert werden musste. Damit man etwas Energie sparen
konnte, wurden spezielle Schaltungen verwendet. Es lohnt sich daher, wenn
wir etwas genauer hinsehen.
Grundsätzlich waren diese
Beleuchtungen
mit einer Ausnahme nicht verfügbar, wenn die Hähne zu den
Hauptluftbehältern
geschlossen waren. So wurde gesichert, dass beim remisierten
Triebwagen
eine vergessene Beleuchtung nicht die
Batterien
entleerte. Es war eine wichtige Lösung, denn ohne die
Spannung
der Batterie war es unmöglich, den Triebwagen in Betrieb zu nehmen. Die
minimale Spannung betrug dabei etwa 28
Volt. Die Personenabteile konnten sowohl vom Lokführer, als auch vom Zugpersonal erhellt werden. Während im Führerstand nur ein/aus möglich war, konnte der Zugführer mit einem Schalter die Abteile einzeln beleuchten.
Dabei konnte er auch die Schaltung des Lokführers überbrücken. Es
war damit eine
Beleuchtung
nach dem Bedarf möglich. Bei Tag wur-de diese Beleuchtung jedoch nicht
eingeschaltet, so dass Kapazität frei wurde. Speziell war die Ausleuchtung der beiden Führerstände geregelt. Diese brannte automatisch, wenn die Abteile erhellt wurden und galten daher als Fahrgastraum. Wurde nun in einem Führerstand die Steuerung aktiviert, schaltete die Lampe in diesem automatisch aus.
Der Bereich wurde dadurch zum
Führerstand
und jetzt arbeitete die
Beleuchtung
nach dem Muster der
Lokomotiven. Das heisst, sie war von den
Hauptluftbehälterhähnen
unabhängig. Auch die Lampen in den Maschinenräumen wurden so geschaltet, dass sie möglichst wenig brannten. Im Betrieb war die Lampe dunkel, sie wurde mit Energie versorgt, wenn die Türe zum Schrank geöffnet wurde.
Dies funktionierte auch, wenn die Hähne noch geschlossen waren.
Daher war diese Lampe direkt an der
Batterie angeschlossen worden. Nach den
Arbeiten wurde die Türe geschlossen und die
Glühbirne
erlosch wieder.
Um die interne
Beleuchtung
abzuschliessen, müssen wir noch die Ausleuchtung der
Instrumente
erwähnen. Diese war jedoch von der
Dienstbeleuchtung
abhängig und konnte, nur wenn diese eingeschaltet war, mit einem
Kippschalter aus- oder eingeschaltet werden. Eine Lösung, wie sie das
Personal von den vorhandenen
Lokomotiven her kannte. Damit können wir aber
auch zur Dienstbeleuchtung wechseln.
Für die
Dienstbeleuchtung
wurden an den beiden
Fronten
jeweils drei Lampen in Form eines A eingebaut. Dabei wurden die unteren
beiden Lampen über den
Puffern
positioniert. Bei der oberen Lampe wählte man eine Position weit oben am
oberen Rand des Daches. Daher wurde für diese Lampe jedoch ein eigenes
Gehäuse benötigt. Dank dieser Montage behinderte sie den
Faltenbalg
nicht und konnte trotzdem fest eingebaut werden. Dabei wurden bei allen drei Lampen die gleichen Mo-delle eingebaut. Diese konnten im Führerstand einzeln geschaltet werden. Dabei konnten sie in den Farben weiss und rot leuchten. Es wurden dazu im Gehäuse zwei Glühbirnen hinterein-ander eingebaut. Zwischen diesen beiden war letztlich das rote Glas eingebaut worden.
Der rote Zugschluss konnte mit einem Schalter an der Seitenwand,
oder normal im
Führerstand
leicht einge-stellt werden. Überlagert wurden die Schalter der einzelnen Lampen der Dienstbeleuchtung jedoch durch den Hauptschalter für dieselbe. War dieser ausgeschaltet brannte kein Licht. Jedoch gab es davon eine Ausnahme.
Mit dem Schalter an der Seitenwand konnte das Signal für den
Zugschluss auch erstellt werden, wenn das Fahr-zeug ausgeschaltet und
remisiert war. Damit leuchtete der rote Zugschluss auch, wenn der
Triebwagen
ge-schleppt wurde.
Wir konnten erkennen, dass bei diesem
Triebwagen
viele Bereiche der
Beleuchtung
von der Steuerung beeinflusst wurden. Diese wurde jedoch nur aktiviert,
wenn in einem der beiden
Führerstände,
oder in einem
Steuerwagen,
der entsprechende
Steuerschalter
eingeschaltet wurde. Damit wurde die Steuerung auch gleich den dortigen
Bedienelementen zugeordnet. Die Handlungen des Lokführers wurden damit nur
dort angenommen. Die Aufgaben der Steuerung sind hinreichend bekannt. Sie führte die erteilten Befehle aus, übernahm die Überwachung einiger Funktionen und meldete Störungen an das Bedien-personal zurück.
Diese Rückmeldungen erfolgten mit einfachen
Relais,
die ent-sprechend mit Meldeklappen versehen wurden. Ein ange-sprochenes
Relais löste zudem den
Hauptschalter
aus. Je nach Funktion, konnte dieser jedoch wieder eingeschaltet werden. War dies nicht möglich, oder schaltete der Hauptschalter nach kurzer Zeit wieder aus, musste angehalten werden. Danach konnte das Lokomotivpersonal anhand von Meldeklappen erken-nen, was für eine Störung vorhanden war.
Die danach benötigten Handlungen wurden bei der Schulung
übermittelt und sollten vom Personal beherrscht werden. Besonders wichtig
war das hier, da diese Arbeiten unter Aufsicht der Fahrgäste ausgeführt
wurden. Wegen der Möglichkeit das Fahrzeug fernzusteuern und um die Wirkung der Ventilation für die Fahrmotoren zu optimieren, wurden diese Ventilatoren über die Steuerung geregelt.
Nicht von dieser Regelung betroffen waren der
Ventilator
zum
Transformator
und die
Ölpumpe.
Diese arbeiteten immer mit der normalen
Leistung
Jedoch war deren Funktion durch die Steuerung der beiden restlichen
Ventilatoren überwacht. Lag die gefahrene Geschwindigkeit unter 30 km/h und wurde eine der Fahrstufen eins bis fünf eingestellt, arbeitete die Ventilation der Fahrmotoren mit halber Leistung und reduzierte somit den Lärm des Fahrzeuges.
Dabei wurden die beiden
Ventilatoren
in Reihe an den
Hilfsbe-trieben
angeschlossen. Diese Stellung wurde als «schwach» bezeichnet und blieb
auch erhalten, wenn das Fahrzeug in einem
Bahnhof
stand.
In dem Moment, wenn eine
Fahrstufe
geschaltet wurde, die Geschwindigkeit jedoch noch unter 30 km/h lag und
die
Ölpumpe
ausfiel, wurde ein roter
Leuchtmelder
aktiviert. Diese Lampe zeigte an, dass die
Ventilation
noch nicht optimal arbeitete. Für das Bedienpersonal war dieser Hinweis
bis jetzt nur eine Information und auch bei Ausfall der Ölpumpe wurde noch
keine Handlung erforderlich. Ein Manko, das aber wegen der Vereinfachung
geschaffen wurde. Stieg die Geschwindigkeit über 30 km/h, oder wurde eine höhere Fahrstufe als die Nummer fünf eingestellt, wurden die Ventilatoren der Fahrmotoren umgeschaltet und parallel an die Hilfsbetriebe angeschlossen.
Sie arbeiteten nun in der Stellung «stark» und mit der vollen
Leistung.
Der rote
Leuchtmelder
musste nun erlöschen, da die
Ventilation
normal arbeitet. Tat sie das jedoch nicht, lag eine Störung vor und der
Zug musste ausserordentlich anhalten. Umfangreicher als bei den bisherigen Triebfahrzeugen wurde auch die Steuerung des Stufenwählers ausge-führt. Der Lokführer schaltete diesen nicht mehr direkt, sondern er erteilte der Steuerung nur noch die ent-sprechenden Befehle.
Diese führte anhand dieser Anforderung die Schaltung der
Fahrstufen
automatisch durch und überwachte da-bei auch die
Fahrmotorströme.
Der Lokführer konnte damit entlastet werden.
Dem Lokführer standen bei dieser
Befehlsgeber-steuerung
mehrere definierte Befehle zur Verfügung. So hatte er vier Stellungen für
die Zuschaltung der
Fahrstufen
und zwei für die Reduktion erhalten. Dabei arbeitete je nach Position die
Steuerung mit der vorgegebenen Funktion. Daher müssen wir die zulässigen
Werte in diesem Bereich und nicht bei der Bedienung ansehen, denn dort
werden wir nur noch die Befehle des Lokführers kennen lernen.
Bei der Zuschaltung der
Zugkraft
und somit zur Beschleunigung hatte der Lokführer drei Möglichkeiten zur
Verfügung. Diese wurden mit M, + und ++ bezeichnet. Je nach Position
arbeitet die Steuerung nach einem anderen Programm. So wurde bei M pro
Sekunde eine
Fahrstufe
zugeschaltet. Das erfolgte, bis der
Strom
1 380
Ampère
erreichte. Die nächste Stufe wurde von der Steuerung erst zugeschaltet,
wenn der Wert auf 1 300 Ampére gesunken war.
Wurde die Stellung + gewählt aktivierte die Steuerung den
Stufenschalter
und schaltete nun pro Sekunde drei
Fahrstufen
zu. Damit war die maximale Geschwindigkeit des
Stufenwählers
erreicht worden. Ab einem Stromwert von 1 150
Ampère
wechselte die Steuerung automatisch in die Regelung, wie sie bei der
Stellung M beschrieben wurde. Damit konnte die
Zugkraft
jetzt einfach schneller aufgebaut wurden. Um die maximale Zugkraft abzurufen musste die Stellung ++ gewählt werden. Bei dieser wurde das Programm der Stellung + ausgeführt, jedoch erfolgte anschliessend die Zuschaltung bis zum maximalen Fahrmotorstrom.
Dieser
Strom
lag bei 1 750
Ampère.
Auch jetzt besorgte die Steuerung die Einhaltung dieses maximalen Wertes
automatisch. Der Lokführer musste sich daher nicht mehr um die erlaubten
Werte kümmern. Wurde eine niedere Zuschaltgeschwindigkeit ausgewählt, reduzierte die Steuerung die Werte auf die nun geltenden Vorgaben. Keine Zuschaltung erfolgte jedoch, wenn der Hebel für die Bedienung auf ● gestellt wurde.
Mit der Stellung – wurden die
Fahrstufen
jedoch mit drei Schaltungen pro Sekunde wieder abgeschaltet. Eine
Schnellabschaltung war zudem mit der Position 0 vor-handen. Dazu wurden
einfach die
Trennhüpfer
geöffnet. Bei der elektrischen Bremse standen weniger Stellungen zur Verfügung. Dabei war hier die Zuschaltung nur mit + möglich. Die Steuerung schaltete dabei mit drei Bremsstufen pro Sekunde die Bremskraft bis zum maximal erlaubten Strom von 1 600 Ampère zu. Auf ● wurde der Fahrmotorstrom gehalten und auf der Stellung – erfolgte die Abschaltung analog der Zugkraft. Jedoch war auch hier die Strombegrenzung vorhanden, so dass der Lokführer deren Werte nicht überwachen musste.
Der Lokführer musste sich somit nicht mehr um die Einhaltung der
maximalen
Fahrmotorströme
kümmern und gab nur noch Auf- oder Abschaltbefehle. Er hatte auch nicht
mehr die Möglichkeit eine bestimmte Stufe vorzuwählen. Die Schaltungen und
die Überwachungen wurden von der Steuerung übernommen. War diese jedoch
gestört, konnten die
Fahrstufen
jedoch auch direkt angesteuert werden. Nun musste der Lokführer jedoch die
Stromwerte selber kontrollieren. Zug Überwachung der Reaktionsfähigkeit des Lokomotivper-sonals, wurde eine Kontrolle eingeführt. Diese Sicherheits-steuerung war nicht neu. Bei
den
Triebwagen,
die schon immer für sitzende Bedienung und den Betrieb nur mit Lokführer
ausgelegt wurden, waren sie vorhanden. Da mittlerweile jedoch alle
Triebfahrzeuge
damit ausgerüstet wurden, war sie auf den Modellen der Baureihe RBe 4/4
auch keine Neuerung. Verwendet wurde die Sicherheitssteuerung der Bauart ASEGA. Diese hatte sich bei den bestehenden Baureihen bewährt und wurde deshalb auch hier verwendet.
Einzig die benötigte Wegmessung wurde nicht mehr mechanisch
erfasst, sondern es kam eine elektrische Erfassung über die Anzeige der
Geschwindigkeit zur Anwendung. Damit war sie jedoch beim geschleppten
Triebwagen
nicht aktiv, was die Be-dienung erleichterte. Bedient wurde die Sicherheitssteuerung mit einem am Boden montierten Pedal. Dieses musste vom Lokomotivpersonal nach unten gedrückt werden.
Erfolgte dies jedoch nicht nach den Vorgaben, wurde eine mangelnde
Reaktionsfähigkeit angenommen. Dabei stand hier nicht unbedingt eine
Fehlhandlung des Personals im Vordergrund, sondern es wurde durch die
Steuerung schlicht der gesundheitliche Ausfall des Lokführers angenommen.
Verwendet wurden hier das
Sicherheitselement
«Schnellgang»
welche eine kurze Reaktionszeit hatte und die
Wachsamkeitskontrolle
«Langsamgang».
Es waren daher die üblichen Funktionen vorhanden. Auch hier wurden die
Distanzen beim «Schnellgang» mit jeweils 50 Metern angegeben. Beim
«Langsamgang» galt jedoch ein Wert von 1 600 Meter. Die Rückstellung war
hier auch über den
Fahrschalter,
oder die
Bremsen
möglich.
Erfolgte auf die von der
Sicherheitssteuerung
akustisch ausgegebenen
Warnungen
keine Reaktion, wurde der
Hauptschalter
und so die
Zugkraft
ausgeschaltet. Gleichzeitig wurde eine
Zwangsbremsung
eingeleitet. Die Rückstellung erfolgte in jedem Fall durch das
Pedal.
Dadurch wurden die
Hauptleitung
wieder gefüllt und der
Triebwagen
konnte eingeschaltet werden. Einmal am Tag musste diese Funktion vom
Personal geprüft werden.
Da
Steuerwagen
diese Einrichtung nicht besassen, wurde die
Sicherheitssteuerung
auch auf die
Vielfachsteuerung
übertragen. Letztere werden wir uns in einem eigenen Kapitel noch genauer
ansehen. Hier reicht es, dass eines der in einem
Pendelzug
vorhandenen
Pedale
niedergedrückt werden musste. Waren jedoch an der Vielfachsteuerung zwei
Triebwagen
vorhanden, arbeiteten die Einrichtungen der beiden Fahrzeuge parallel.
Ebenfalls vorhanden war die
Zugsicherung
Integra-Signum.
Diese war nur im besetzten
Führerstand
aktiv und bestand aus den am
Drehgestell
montierten Sender und Empfänger. Das Bedienpersonal hatte im
Führertisch
einen
Quittierschalter
erhalten. Dabei konnte der
Triebwagen
die Funktion «Warnung»
übermitteln. Somit entsprach die Zugsicherung dem damaligen Stand. Heute
bekannte Erweiterungen gab es damals schlicht noch nicht.
Für die Reaktionszeit der
Zugsicherung,
galten die Werte des «Schnellganges».
Daher hatte das
Lokomotivpersonal
ebenfalls 50 Meter Zeit, die Einrichtung korrekt zu bedienen. Erfolgte das
nicht, wurde der
Hauptschalter
ausgelöst und eine
Zwangsbremsung
eingeleitet. Um dieses Missgeschick rückgängig zu machen, musste vom
Lokpersonal der
Quittierschalter
betätigt werden. Danach konnte der
Triebwagen
wieder ganz normal eingeschaltet werden.
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