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Mit dem Entscheid, neue
Einheitswagen IV
zu beschaffen, wurde auch die Idee für eine neue
Lokomotive
konkreter. So sollte der Wagen mit 160 km/h verkehren. Die bisher im
hochwertigen Verkehr eingesetzten
Baureihen
Re 4/4 II und
Re 6/6 waren jedoch nur für 140
km/h gebaut worden. Eine Erhöhung der Geschwindigkeit schied jedoch aus.
Es gab dafür Probleme beim
Fahrwerk,
aber auch bei den
Fahrmotoren,
die nicht schneller drehen konnten. Durch die Tatsache, dass es bereits Strecken gab, auf denen diese 160 km/h zugelassen waren und es war zu erwarten, dass auch weitere Strecke für diese Werte ertüchtigt werden. So war schnell klar, dass die neue
Lokomotive
eben-falls auf diese Geschwindigkeit ausgelegt werden musste. So kam man
nicht darum herum eine kom-plett neue Lokomotive zu entwickeln und das war
gar nicht so einfach, wie man meinen könnte. Im Gegensatz zu anderen Serien, war hier
schnell klar, dass man sich die notwendige Zeit nehmen wollte. Doch wie so
oft bei Beschaffungen der Schweizerischen Bundesbahnen SBB meldeten sich
auch jene Leute zu Wort, die sich als Fachleute bezeichneten. Oft kamen
damit Ideen, bei denen man nur den Kopf schütteln konnte. Aber es waren
auch gute Ansätze dabei, die sich fragten, warum man nicht eine
Baureihe
für höhere Tempi entwickelte. Um sich jedoch ein Bild von den genauen
Vorstellungen zu machen, blicken wir ins
Pflichtenheft
der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Wie schon bei anderen
Baureihen
sollte so das neue
Triebfahrzeug
so genau umschrieben werden, wie das ging. Doch bis es soweit war,
konsultierten die verantwortlichen Stellen auch andere Stellen um sich die
Vorstellungen an das neue Triebfahrzeug von aussenstehenden Personen
abzuholen. In der Einleitung wurden die grundlegenden
Anforderungen umschrieben. Es sollte eine neue
Universallokomotive
beschafft werden. Dies entsprach der Tradition des Unternehmens, denn seit
den ersten
Baureihen
mit elektrischem
Antrieb
gab es keine
Lokomotiven
mehr, die für einen bestimmten Einsatz vorgesehen waren. Vorteile ergaben
sich damit auch bei der Bewirtschaftung der neuen Lokomotive und da war
das
Pflichtenheft
genau. Auch erwähnt wurde, dass die neue Baureihe als Ersatz für ältere Modelle vorgesehen war. Dazu gehörten die Lokomotiven der Baureihen Ae 3/6 I und Ae 4/7, welche zum Teil seit über 50 Jahren im Dienst standen. Sicherlich ein Ersatz, der dringlich war.
Es zeigte aber auch, dass der Besteller durchaus eine grössere Serie
dieser
Baureihe
beschaffen könnte. Ein Punkt, der die Lieferanten sicherlich gefreut
hätte, denn wer will kei-ne vollen Auftragsbücher? Wenn wir in die Details gehen, ist klar zu
erkennen, dass man es den Herstellern nicht besonders leicht machen
wollte. So wurde bei einer neuen
Lokomotive
für die Schweizerischen Bundesbahnen SBB erstmals bei der Beschaffung
darauf geachtet, dass sie umweltfreundlich sein sollte. Als Laien können
wir uns darunter jedoch nicht so viel vorstellen. Wobei wir heute
sicherlich unsere eigenen Vorstellungen in diesem Punkt einbringen würden. Die neue
Lokomotive,
die übrigens bereits im
Pflichtenheft
als Reihe Re 4/4 IV bezeichnet wurde, durfte eine maximale
Achslast
von 20 Tonnen mit einer Toleranz von 5% nicht überschreiten. Damit wurde
eine
Zulassung
für die
Streckenklasse
C erwartet. Weiter sollte das
Fahrwerk
in
Kurven
den Verschleiss vermindern. Man erwartete sogar eine Steigerung gegenüber
der
Baureihe
Re 4/4 II, die wirklich gut
aufgestellt war. Die
Zugreihe RS
war daher Pflicht. Wegen den neuen Maschinen sollten so keine
Ausbauten der Strecken erforderlich sein. Die damit verbundenen
Lärmbelastungen der Anwohner konnten reduziert werden. Was für den
Besteller jedoch deutlich wichtiger war, die Kosten für den Unterhalt
konnten gemildert werden. So schwer war das nicht, denn die zur
Ablösung
stehen
Baureihen
gingen mit dem
Gleis
nicht gerade schonungsvoll um. Gerade die Reihe
Ae 4/7 war da schlecht. Gegenüber der Reihe Re 4/4 II sollte die Frontpartie verbessert wer-den. So sollte trotz der Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h die erzeugte Stosswelle vermindert werden. Uns stellt sich jedoch die Frage, warum man
hier eine Minderung wünschte und was damit denn überhaupt gemeint war.
Bisher fehlten die entsprechenden Hinweise in den
Pflichtenheften.
Wir müssen notgedrungen etwas genauer hinsehen, wenn wir das verstehen
wollen. Stosswellen entstehen, wenn die Luft stark
beschleunigt wird. Das passiert zum Beispiel auf einer doppelspurigen
Strecke bei der Begegnung von zwei Zügen, aber auch bei einer Fahrt in den
Tunnel.
Vermieden werden können sie nicht, aber man kann die Luftwirbel so
umleiten, dass es zu einer Verminderung kommt. Die
Front
der Reihe Re 4/4 II war da
nicht besonders gut gelungen. Daher war klar ein anderes Aussehen zu
erwarten. Sie als Reisender haben diese Stosswellen
jedoch schon am eigenen Körper erlebt. In dem Punkt, wo sich zwei Züge
begegnen, können Sie einen dumpfen Knall hören und der Druck auf die Ohren
nimmt zu. Mit der neuen
Baureihe
der Schweizerischen Bundesbahnen SBB sollten diese Beeinträchtigungen
gemildert werden. Das was Sie merken, kann an den Fahrzeugen durchaus auch
für Schäden sorgen. Gerade wegen der höheren Tempi was das wichtig. Auch in anderen Punkten wurde auf die
Steigerung des Komforts geachtet. So sollten die Zugkraftsprünge
verschwinden. Diese kennen wir von der
Baureihe
Re 4/4 II und als Angenehm
empfinden wir das auch nicht. Zur Verteidigung des
Lokomotivpersonals
muss jedoch erwähnt werden, dass diese bei hohen
Zugkräften
nur mit sehr viel Erfahrung vermieden werden können. Bei der neuen
Lokomotive
sollte das nicht mehr nötig sein. Sie sehen, die Ideen der verantwortlichen Stellen in Bezug auf die Umwelt zielten klar auf die Reisenden ab. Diese sollten mit dem neuen Einheitswagen IV und der hier vorgestellten Lokomo-tive komfortabler befördert werden. Selbst der Punkt mit dem schonungsvollen
Umgang mit dem
Gleis,
war auch für die Kunden, denn so konnte auch als
Kurven-kreischen
gemildert werden. Dieses Geräusch ist schlicht nervig. Mit einem gegenüber den bisherigen Modellen verbesserten Fahrkomfort, sollte der Schnellzug der Zukunft sich in die Liste der Massnahmen einfügen. Zur Erinnerung, diese umfassten die neuen Piktogramme, aber auch den Taktfahrplan. Sicherlich ein Punkt, der mehr Kundschaft
auf die Züge bringen sollte. Doch die Kunden wollten auch schnell
befördert werden. Dazu musste die
Lokomotive
mit dem nötigen Rüstzeug versehen werden. So sollten im Flachland Schnellzüge bis 700 Tonnen befördert werden. Diese mussten auf hohe Geschwindigkeiten beschleunigt werden. Man erwartete daher, dass auch in Steigungen von bis zu 12‰ eine hohe Geschwindigkeit gehalten werden konnte. Die definierte
Höchstgeschwindigkeit
von 160 km/h sollte daher nicht nur auf dem Papier existieren. Es wurde
jedoch nicht erwähnt, wie lange die
Lokomotive
dazu benötigte. Auf den gleichen Strecken sollten schwere
Regionalzüge
mit einem Gewicht von bis zu 500 Tonnen bespannt werden. Mit der
verminderten
Anhängelast
wurde hier berücksichtigt, dass der Zug in kurzer Folge erneut
beschleunigen musste, dann aber schnell hohe Geschwindigkeiten erreichen
sollte. Die leichteren Regionalzüge sollten übrigens von den damals
ebenfalls ausgeschriebenen
Triebwagen
der
Baureihe
RBDe 4/4 übernommen werden. Auch wenn es heute kam jemand wahrnimmt, die Lokomotive wurde als universelles Modell beschafft. Daher wurden im Pflichtenheft auch die Güterzüge im Flachland definiert. In diesem Fall sollte eine
Anhängelast
von 1300 Ton-nen mitgenommen werden. Auf eine Angabe der dabei
erreichbaren Geschwindigkeit wurde verzich-tet. Jedoch war bekannt, dass
die meisten
Güter-züge
damals mit 80 km/h verkehrten und daher so schnell gefahren werden sollte. Eine Universallokomotive sollte nicht nur vor allen Zügen benutzt werden, sondern sie sollte auch auf allen Strecken einsetzbar sein. In einem Pflich-tenheft der Schweizerischen Bundesbahnen SBB wurde in diesem Fall die Strecke der ehemaligen Gotthardbahn als Massstab angegeben. Diese stellte an ein
Triebfahrzeug
komplett andere Bedingungen als das
Flachland und das wurde in diesem Fall sogar im
Pflichtenheft
niederge-schrieben. Am Gotthard, also in Steigungen von bis zu 26‰, sollte eine Anhängelast von 650 Tonnen mit der Streckengeschwindigkeit befördert werden. Auf die Unterscheidung von Reise- und
Güterzügen
wurde hier jedoch verzichtet. Ein Punkt, der zeigte, wie gering die
Unterschiede bei der Geschwindigkeit am Gotthard wirklich waren. Ob nun
mit 75, oder mit 80 km/h gefahren wurde, war für den Hersteller kein so
grosses Problem. Vielmehr war die Forderung, dass dieses
Gewicht in den Steigungen angefahren und innerhalb von sieben Minuten
beschleunigt werden konnte, ein grosses Problem. Zumal auch klar erwähnt
wurde, dass dies dreimal wiederholt werden muss. Eckwerte, die sich seit
der
Baureihe
Be 4/6
nicht gross verändert hatten, nur mussten jetzt höhere Geschwindigkeiten
erreicht werden. Thermisch war das für die Motoren eine grosse Belastung. Wer sich etwas mit der Entwicklung der Triebfahrzeuge befasst hatte, konnte in den erwähnten Normallasten erkennen, dass diese der Reihe Ae 6/6 entsprachen. Jetzt sollten dazu nur vier
Triebachsen
verwendet und erst noch mit maximal 160 km/h gefahren werden. Die neue
Baureihe
Re 4/4 IV konnte daher ohne Probleme als Hochleistungslokomotive
bezeichnet werden. Den Begriff mit der Grenzleistung kannte man damals
schlicht noch nicht. Durch die Techniker der Schweizerischen
Bundesbahnen SBB wurde eine
Leistung
über die Dauer einer Stunde von 5 072 kW berechnet. Dabei wurde jedoch bei
der Grenzleistung mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h gerechnet. Das
war keine grosse Überraschung, da man diese
Lokomotive
als direkte Folge der Reihe Re
4/4 II angesehen hatte. Jedoch können wir mit der Zahl, die recht hoch
erscheint, nicht viel anfangen. Für den Vergleich nehmen wir die letzte
gebaute
Lokomotive
der Schweizerischen Bundesbahnen SBB, die
Baureihe
Re 6/6. Diese hatte eine
massgebende
Leistung
von 7 850 kW, benötigte dazu jedoch sechs
Triebachsen.
Bei der Geschwindigkeit für die berechnete Grenzleistung lag die Baureihe
bei 104 km/h. Daher passte sie sehr gut für den Vergleich. Jedoch müssen
wir eine einfache Umrechnung vornehmen und so zwei
Achsen
streichen. Auf vier
Achsen
umgerechnet, ergab das für die
Baureihe
Re 6/6 einen Wert von 5 233 kW. Die
von den
Staatsbahnen
gemachten Angaben waren daher keinesfalls utopisch, denn man hatte diese
hohen Werte mit der konventionellen Technik bereits erreicht. Jedoch
sollte gerade die hier vorgestellte
Lokomotive
zeigen, dass die Reihe Re 6/6
schlicht gigantische Werte hatte, die mit 20 Tonnen
Achslast
kaum zu erreichen waren. Um die starken Gefälle des Gotthard alleine befahren zu können, wurde auch hier eine elektrische Bremse mit grosser Leistung verlangt. Wie diese jedoch aufgebaut werden musste, wurde nicht erwähnt. Die mit den vorhandenen Schaltungen im Netz
erzeugten Blindleistungen waren ein Problem. Daher wurde er-wähnt, dass
dieser Anteil gemildert werden muss. Bei der technischen Lösung gab man
den Hersteller jedoch viel Freiheiten. Auf die Hinweise, dass die Lokomotive nur für ein Strom-system ausgelegt werden musste, können wir verzichten. Modelle für mehrere Systeme waren damals selten und sie wurden lediglich im Verkehr über die Grenzen eingesetzt. An den Punkten, wo die Schweizerischen
Bundesbahnen SBB mit eigenen
Lokomotiven
fuhren, passte jedoch die
Spannung
zum heimischen Netz. Daher die Auslegung für ein System zu erwarten war. Neu waren jedoch die definierten Bedingungen für den Unterhalt. Es sollte ein einfacher Aufbau in mechanischen Teil verwendet werden, der bei Schäden keine auf-wendigen Reparaturen verursachte. Mit anderen Worten, man wollte eine
beschädigte
Front
richten können und nicht einen Ersatz einbauen müssen. Ein Problem der
Baureihe
Re 4/4 II, deren
Führerstand
oft ersetzt werden musste, was hohe Kosten verursachte. Dieses
Pflichtenheft
wurde der einschlägigen Industrie übergeben. Dabei hatten die
Schweizerischen Bundesbahnen SBB in diesem Punkt eigentlich keine Wahl
mehr. Von den vielen Herstellern 1930 waren damals nur noch die
Schweizerische Lokomotiv- und Maschinenfabrik SLM in Winterthur und die
Brown Boveri und Co BBC in Baden übriggeblieben. Es war somit klar, dass
diese die Entwicklung der neuen
Lokomotive
übernehmen mussten. Es muss gesagt werden, dass keiner der eingereichten Vorschläge die Bedingungen des Pflichtenheftes vollumfänglich erfüllen konnte. Der Besteller musste sich daher für das Modell entscheiden, das am besten zu den Vorgaben passte. Dass darüber die Schweizerischen
Bundesbahnen SBB nicht sonderlich erfreut waren, versteht sich von selbst.
Man hatte keine utopischen Bedingungen definiert und trotzdem mussten
Abstriche gemacht werden. Im Jahre 1978 erteilten die Schweizerischen Bundes-bahnen SBB der Industrie den Auftrag zur Lieferung von vier Prototypen. Dabei wurde mit einem Modell, das über eine
Stundenleistung von 4 960 kW verfügte, die optimalste
Lokomotive
gewählt. Nur schon diese Tatsache zeigt, wie weit entfernt die Vorschläge
vom
Pflichtenheft
waren. Jedoch erwartete der Besteller, dass bei einer Serie die
installierte
Leistung
erhöht werden kann. Dieses vier
Prototypen
sollten ausgiebig erprobt werden. Daher wurden auch keine verbindlichen
Angaben zur Beschaffung einer Serie gemacht. Die
Staatsbahnen
wollten zuerst wissen, was man geliefert bekommt. In diesem Punkt, waren
sicherlich auch die Erfahrungen mit früheren
Baureihen
eingeflossen. Insbesondere bei der Baureihe
Re 6/6 konnten die vier Prototypen
den Besteller nicht restlos überzeugen. Ausgeliefert wurden diese vier
Prototypen
im Jahre 1982 und somit nach einer Bauzeit von vier Jahren. Dabei war zu
diesem Zeitpunkt eigentlich bereits klar, dass die geplante Bestellung der
Serie nicht erfolgen sollte. Die Gründe dafür sind jedoch so wichtig, dass
wir diesen Entscheid kurz ansehen müssen und dabei erkennen wir auch, dass
die neue
Baureihe
Re 4/4 IV bereits veraltet war, als die erste
Lokomotive
ausgeliefert wurde. Der Ausbau der Strecken für die Bahn 2000
liess erkennen, dass man eine
Lokomotive
benötigte, die mit bis zu 200 km/h verkehren konnte. Bei der Ausarbeitung
des
Pflichtenheftes
wurde dieser Punkt bereits im Vorfeld diskutiert, jedoch ging man damals
noch davon aus, dass mit 160 km/h die
Fahrzeiten ausreichend gekürzt werden können. Da jedoch die dazu
erforderlichen Strecken nicht kommen sollten, war die Erhöhung wichtig. Dass die Industrie bei der Entwicklung der neuen Baureihe keinen Mut zu neuen Ideen hatte, war eigentlich bereits während dem Bau klar geworden. So absolvierte im Jahr 1980 mit der BR 120 der DB eine Lokomotive in der Schweiz Versuche, die klar weiter war, als die Baureihe Re 4/4 IV. Doch was war mit der BR 120 passiert, dass
sie die hier im Anschluss vorgestellte Reihe, schlicht auf die Strafbank
stellte und so der Bau bereits fraglich war? Die neue
Lokomotive
der Deutschen Bundesbahn DB verfügte über eine massgebende
Leistung
von 5 600 kW und sie konnte mit bis zu 200 km/h fahren. Die
Fahrmotoren
wurden mit einem
Umrichter
angesteuert und daher konnten
Drehstrommotoren
eingebaut werden. Diese waren für den Bahn ideal geeignet und daher
sollten sie in Zukunft bei allen neuen Lokomotiven verwendet werden. Die
Reihe Re 4/4 IV war hier schlicht veraltet. Damit erfüllte das Modell schlicht die
meisten Punkte des
Pflichtenheftes
und übertraf diese in vielen Punkten sogar. Einzig bei der
Achslast
war sie etwas höher, was jedoch mit einem leichteren Bau des mechanischen
Teiles sogar gemindert werden konnte. Man hätte die ideale
Baureihe
gehabt, nur stand diese damals den Schweizerischen Bundesbahnen SBB nicht
zur Verfügung, weil in der Schweiz bestellt werden musste. Es ist jedoch falsch, wenn wir den
schwarzen Peter nur der Industrie in die Schuhe schieben. Die Technik war
auch in der Schweiz damals bereits ausgiebig erprobt worden, und dies bei
den Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Daher fehlte auch hier der Mut im
Pflichtenheft
auf diese neue Technik zu setzen. Diese wurde bei den Reihen
Re 450 und
Re 460 jedoch gemacht. Die
Baureihe
Re 4/4 IV war daher schnell vom Tisch. |
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