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Bisher gab es auf der
Lokomotive keine
Elektrizität.
Viele Punkte wurden entweder mechanisch oder mir der
Hydraulikstatikanlage
gelöst. Bei
Diesellokomotiven
gab es diese Möglichkeit durchaus, aber es war trotzdem nicht möglich auf
die Elektrizität zu verzichten. So gesehen, waren die Dampflokomotiven
lange Zeit besser, denn diese konnte wirklich ohne Elektrizität verkehren.
Nur fehlten dann einige wichtige Punkte bei der Sicherheit des Fahrzeuges.
Die Steuerung der Baureihe Am 843 übernahm neben den bekannten
Funktionen der Regelung und der Überwachung auch die
Beleuchtung
der
Lokomotive. Damit unterschied sie sich nicht von den
Steuerungen, die bei elektrischen Modellen verwendet wurden. Trotzdem gab
es ein paar deutliche Unterschiede beim Aufbau der Steuerung zu beachten.
Selbst die eingebauten
Zugsicherungen
konnten nur mit Hilfe der Steuerung arbeiten.
In diesem Punkt unterschied sich die
Lokomotive nicht von den elektrischen Modellen oder noch
besser, von Ihrem Auto, das ebenfalls eine
Batterie
für die Steuerung des Fahrzeuges besitzt. Um den verfügbaren Platz unter dem Führerhaus optimal zu nutzen, verwendete man nicht mehr die Akkumulatoren der Eisenbahn. Diese waren für den Bereich viel zu gross und hätten schlicht keinen Platz gefunden.
Zudem benötigte man auf der
Lokomotive nicht diese grosse Kapazität, wie es bei
elektrischen Lokomotiven der Fall war. Trotzdem erkannte man, dass diese
Batterien
schnell erschöpft sein konnten. Man griff bei den Batterien für die Lokomotive auf die Bleibatterien im Bereich der Strasse zurück. Diese genormten Baugruppen hatten eine Spannung von 12 Volt und konnten in unterschiedlichen Kapazitäten bezogen werden.
Bei diesen
Batterien
gab es Modelle mit einem flüssigen säurebasierten Elektrolyt und solche
mit Gel, die nicht mehr gewartet werden mussten. Man entschied natürlich
sich für die wartungsfreien Modelle mit Gel.
Bei der
Lokomotive benötigte man daher nicht weniger als sechs
Batterien
unterschiedlicher Kapazität. Dabei gab es einen Satz, der aus zwei solchen
Batterien bestand und deren Baugruppen in Reihe geschaltet wurden. Diese
ergaben so eine
Spannung
von 12
Volt
und hatten eine Kapazität von 80 Ah. Diese Batterien wurden als
Stützbatterien
betrieben und standen der Steuerung der Lokomotive zur Verfügung.
Der zweite Satz bestand aus vier
Batterien.
Deren Elemente waren grösser und besassen somit auch eine höhere
Leistung.
Dabei wurden zwei Batterien in Reihe und jeweils zwei solche Pakete
parallel geschaltet. Dadurch konnte sowohl die
Spannung,
als auch die Kapazität verdoppelt werden. So standen hier eine Spannung
von 24
Volt
und eine Kapazität von 270 Ah zu Verfügung. Diese wurden als
Starterbatterien
bezeichnet.
Die
Starterbatterien
wurden beim Startvorgang des
Dieselmotors
sehr stark belastet und mussten danach schnell wieder geladen werden.
Darum stützte man das
Bordnetz der
Lokomotive während dieser Zeit mit dem zweiten Satz
Batterien.
Vielleicht ist Ihnen beim Auto aufgefallen, dass der Radio abgestellt
wurde, wenn der Motor startete. Dank den
Stützbatterien
der Lokomotive war dies hier nicht der Fall und die Steuerung stand immer
zur Verfügung.
Die Batterien wurden geladen und die Steuerung mit der benötigten Energie versorgt. Damit war nun die Steuerung indirekt am Dieselmotor angeschlossen und die Batterien wurden nicht mehr benötigt. Dadurch konnte auch die Ladung erfolgen. Das so aufgebaute Bordnetz versorgte diverse Bauteile mit der notwendigen Energie. Dabei hatte dieses Bordnetz eine Spannung von 24 Volt und stand immer zur Verfügung.
Dank dieser
Spannung
konnten bei einigen Bereichen die kostengünstigen Baugruppen aus dem
Bereich der LKW bezogen werden. Einfach gesagt, in diesem Bereich war die
Maschine eher mit einem LKW, als mit einer
Lokomotive zu vergleichen. Wenn wir uns nun die angeschlossen Verbraucher ansehen, dann erkennen wir, wie ähnlich die Lokomotive gegenüber anderen Verkehrsmitteln wirklich war. Dabei beginne ich mit dem Herzstück der Lokomotive und das war die Steuerung des Dieselmotors.
Diese Motorsteuerung ermöglichte, dass der
Dieselmotor
immer im optimalen Bereich arbeitete. Moderne
Lokomotiven, aber auch LKW, arbeiten in solchen Bereichen mit
Rechnern, die viele Aufgaben automatisch erledigen.
Selbst Ihr Kleinwagen besitzt heute eine Motorsteuerung, die
diesen optimal arbeiten lässt und die Ihnen Fehlermeldungen zurückgibt.
Bei der
Lokomotive waren die Überwachungen jedoch umfangreicher und die
Meldungen an das Bedienpersonal weitaus umfangreicher. Mit einer einfachen
Leuchte für die Störung des
Dieselmotors
war bei einer Lokomotive keine entschiedene Lösung für das Problem
vorhanden.
Um einen Brand im
Maschinenraum
zu verhindern, wurde eine
Brandmeldeanlage
eingebaut. Besonders der
Dieselmotor
konnte
Öl
verlieren. Dieses konnte sich am heissen Motor entzünden und so zu einem
Brand im
Motorraum
und somit der
Lokomotive führen. Sollte dieser Fall eintreten, wurde im
Führerstand
ein
Leuchtmelder
aktiviert und der Lokführer auf diese gefährliche Situation vorbereitet.
Er hatte danach nach den allfälligen Brand im
Vorbau
zu löschen.
Auch für das
Getriebe
gab es ebenfalls eine Steuerung. Diese Getriebesteuerung regelte die
Füllmengen und die Wahl der entsprechenden
Übersetzung.
Das war vielleicht neu, aber die Lösung mit dem hydraulischen
Antrieb
ermöglichte diese Lösung für das Getriebe. Getriebe dieser Leistungsklasse
können natürlich nicht mit den Lösungen des Strassenverkehrs geschaltet
und überwacht werden. Daher war die Getriebesteuerung ebenso wichtig, wie
die Motorsteuerung.
Solche Steuerung setzten sich bei
Lokomotiven immer mehr durch, da sie so optimalste Funktionen
ermöglichen, die der Mensch manuell nicht verwirklichen könnte. Wenn wir schon beim Bedienpersonal der Lokomotive sind, können wir auch gleich die Sicherheitseinrichtungen behandeln. Die Lokomotive wurde, wie alle modernen Triebfahrzeuge, für den einmännigen Betrieb hergerichtet. Daher besass sie eine durch das Bordnetz versorgte Sicherheitsfahrschaltung.
Diese
Sicherheitsfahrschaltung
arbeitete von der Zeit abhängig, war im Stillstand aktiv und musste auf
der Fahrt ständig bedient werden. Wurde die Sifa durch den Lokführer dauernd betätigt oder unterliess er diese Betätigung wurde eine Warnung ausgegeben.
Das
Lokomotivpersonal
hatte nun Zeit zu reagieren und so die Funktion zurückzustellen. Blieb die
Reaktion jedoch aus, wurde der
Dieselmotor
in den Leerlauf geschaltet, das
Getriebe
entkoppelt und eine
Zwangsbremsung
eingeleitet. Auch jetzt war die Rückstellung der Einrichtung ohne Probleme
möglich.
Die
Sifa
wirkte im
Rangierdienst
eher hinderlich, denn die alten
Diesellokomotiven
waren so geschaltet, dass die Einrichtung im Rangierdienst nicht aktiv
war. Fuhr man auf der Strecke war jedoch die Sifa aktiviert und
funktionierte umgekehrt, als bei den elektrischen
Lokomotiven. Bei der Lokomotive der Baureihe Am
843 setzte man jedoch auf eine permanente Überwachung, die auch im
Rangierdienst aktiv war.
Wenn wir nun zu den eingebauten
Zugsicherungseinrichtungen
kommen, gibt es bei den
Lokomotiven durchaus Unterschiede, die im Lauf
des Betriebseinsatzes angeglichen wurden. Wir betrachten nun aber die
Lokomotiven im Zustand der Ablieferung und so müssen wir uns diese
Unterschiede bei den Lokomotiven ansehen. Doch beginnen wir mit dem
Gemeinsamkeiten bei der
Zugsicherung,
denn diese war bei allen Lokomotiven vorhanden.
Reagierte das Personal nicht auf die
Warnung,
oder wurde ein Halt zeigendes Signal ohne Betätigung der
Manövertaste
überfahren, erfolgte eine
Zwangsbremsung
und die
Zugkraft
fiel aus. Dabei blieb wie bei der
Sifa,
der
Dieselmotor
eingeschaltet und wechselte in den Leerlauf. Des Weiteren war auch die Zugsicherung ZUB 262 ct auf den meisten Lokomotiven vorhanden. Die Division Infrastruktur verzichte jedoch bei einigen Maschinen auf diese Einrichtung, da sie selten als Zug auf der Strecke verkehrten. ZUB 262 ct war eine kompatible Weiterentwicklung des bisher in der Schweiz verwendeten Systems ZUB 121. Für das Lokomotivpersonal gab es bei der Bedienung jedoch keinen Unterschied.
Die meisten
Lokomotiven besassen damit aber alle aktuell auf
dem Netz der Schweizerischen Bundesbahnen SBB gültigen
Zugsicherungen
und waren daher in der Schweiz freizügig einsetzbar. Bei den Lokomotiven für die Divisionen SBB Infrastruktur, SBB Personenverkehr und BLS AG wurde zudem ETCS Level 2 eingebaut. Dieses System wurde auf der Neubaustrecke und im Basistunnel am Lötschberg auch von den Fahrzeugen des Unterhaltes benötigt.
Daher wurden die auf diesen Strecken eingesetzten
Lokomotiven mit
ETCS
Level 2
ausgerüstet. Bei SBB
Infrastruktur
betraf das daher nur einen Teil der Flotte.
Die
Lokomotiven mit den Endnummern 091 bis 095, die
für SBB
Cargo
bestimmt waren, erhielten zudem die
Zugsicherung
Indusi
der Deutschen Bahn DB. Dabei baute man jedoch nur die Indusi oder
PZB
ein. Auf eine Ausrüstung mit
LZB
und
CIR-ELKE
verzichtete man, da die Lokomotive in Deutschland selten für
Streckeneinsätze verwendet werden sollte. Damit waren diese Lokomotiven
auch für Deutschland zugelassen.
So war das Fahrzeug jederzeit über den eingebauten
Zugfunk
von den
Stationen
und den anderen Zügen aus zu erreichen. Dabei kamen neben den analogen
SystemenVZFK-90
und
SDF 90
auch das digitale Funksysteme
GSM-R
zur Anwendung. Um im Rangierdienst eingesetzt zu werden, konnten auf der Lokomotive auch die Funkgeräte des Rangierdienstes eingesteckt werden. Dadurch konnte das Funkgerät auf gewohnte Weise über einen Schwanenhals bedient werden.
Man verzichtete auf einen festen Einbau, da die Geräte für den
Rangierfunk
nicht alle verfügbaren Kanäle bereitstellen konnten. So wurde einfach das
Funkgerät der Region auf der
Lokomotive eingesteckt und schon konnte gefunkt
werden. Die Lokomotive war mit einer Vielfachsteuerung ausgerüstet worden. Dabei kam auf den Maschinen ein eigenes System mit einem eigenen Kabel zur Anwendung und die Bedienung erfolgte nach speziellen Vorschriften.
Es gab daher in der Schweiz keine anderen
Lokomotiven, die mit dieser Baureihe kombiniert
werden konnten. Dabei war es möglich mit der
Mehrfachtraktion bis zu drei Lokomotiven zusammen mit einem Lokführer
bedienen zu können.
Wurde die Steuerung einer
Lokomotive aktiviert, wurde diese als Master
(Meister) definiert und die anderen Maschinen in der
Vielfachsteuerung
wurden als Slave definiert. Ein Fehler hatte dieses System jedoch, denn
die
Sifa
war auch auf den ferngesteuerten Lokomotiven aktiv, konnte aber nicht
bedient werden. Daher musste die Sifa ausgeschaltet werden, wenn die
Lokomotive von einer anderen Maschine ferngesteuert wurde.
Letztere waren sogar mit einer Ausschalt-verzögerung versehen
worden, so dass die remisierte
Lokomotive über die beleuchteten Tritt-stufen
verlassen werden konnte. Nur vor Inbetrieb-nahme war es nicht möglich
diesen Bereich aus-zuleuchten. Des Weiteren war auch die Dienstbeleuchtung von Lokomotiven in Form eines A vorhanden. Die unteren beiden Lampen montierte man am Schutzblech des Handlaufes. Die obere Lampe kam jedoch in den Hauben der Vorbauten zum Einbau.
Dabei wurden bei dieser Baureihe die damals üblichen rechteckigen
Lampen der Schweizerischen Bundesbahnen SBB eingebaut. Bei jeder Lampe war
auch noch eine rote Leuchte vorhanden.
Die Lampen besassen eine
Abblendung
und ein
Volllicht,
was die Sicherheit bei Fahrten auf der Strecke verbessern sollte. Da diese
Lampen im
Rangierdienst
das Personal jedoch blendeten, wurden spezielle Halterungen an den Lampen
angebracht. In diesen Halterungen konnten milchige Scheiben als
zusätzliche Abblendung eingesteckt werden. Selbst das im Rangierdienst
benötigte V konnte gesteckt werden.
Somit konnten alle in der Schweiz gültigen
Signalbilder
sowohl im Strecken- als auch im
Rangierdienst
dargestellt werden. Die Signalbilder des Streckendienstes wurden jedoch
mit vorgegebenen Kombinationen verwirklicht. Das hatte zur Folge, dass das
Zugschlusssignal
mit zwei, statt nur mit einem roten Licht gekennzeichnet wurde. Nur, war
das bei anderen
Lokomotiven auch der Fall, so dass es kein
Problem darstellte.
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