Druckluft und Bremsen |
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Wie bei modernen
Lokomotiven
üblich, wurde auch bei dieser Maschine auf eine sorgfältige Aufbereitung
der benötigten
Druckluft
geachtet. Daher wurde in der Lokomotive ein regelrechtes Gerüst für die
Erzeugung der Druckluft aufgebaut. Dort waren alle nicht an einen
bestimmten Ort gebundenen Baugruppen vorhanden. Dank dem Gerüst konnte die
ganze Einheit zudem sehr schnell und einfach ausgewechselt werden. Kernstück des Luftgerüstes war der
Kompressor.
Dieser war zur Erzeugung der
Druckluft
verantwortlich und wurde als
Kolbenkompressor
ausgeführt. Durch diese Bauform konnte der Kompressor kompakter als die
neueren
Schraubenkompressoren
gebaut werden. Kompaktere Bauweise bei reduziertem Gewicht, war wichtig,
denn gerade
Lokomotiven
hoher
Leistung
kämpfen seit jeher mit den zulässigen
Achslasten. Der Kolbenkompressor hatte eine Schöpfleistung von 2 400 Liter pro Minute. Damit hatte er eine gute Leistung und übertraf in diesem Punkt andere Lokomotiven. Gerade die Zeit, in der die
Druckluft
ergänzt wurde, war bei
Lokomotiven
im
Güterverkehr
ein wichtiger Punkt. Gerade bei langen Zügen musste so der Füllprozess
nicht unterbrochen werden, weil der Vorrat an Druckluft kritisch wurde. Die vom Kompressor geförderte Luft strömte anschliessend in eine erste Leitung und direkt zum Lufttrockner. In diesem Lufttrockner wurde das von der Druckluft abgesonderte Wasser und somit die in der Luft enthaltene Feuchtigkeit abgesondert und in einem speziellen Gefäss gesammelt. Dadurch wurde die
Druckluft
trocken und war auch in dieser Form für den Einsatz nicht ideal geeignet,
da so Dichtungen spröde werden konnten. Um der Druckluft wieder eine ungefährliche Feuchtigkeit zu verabreichen, wurde dem Lufttrockner noch ein Luftöler nachgeschaltet. Dadurch wurde die Druckluft wieder feucht, hatte aber kein Wasser mehr, das bei tiefen Temperaturen gefrieren konnte. Wir hatten daher im Leitungssystem die
optimale
Druckluft
erhalten, die nun den
Hauptluftbehältern
und somit den Verbrauchern auf der
Lokomotive
zugeführt werden konnte. Der zulässige Druck in den Hauptluftbehältern, die ebenfalls im Luftgerüst montiert wurden, wurde auf einen regulären Wert von zehn bar festgelegt. Damit lag man auch hier bei den Werten, die auf den meisten modernen Lokomotiven verwendet wurden. Maximal waren jedoch bis zu zwölf
bar
möglich. Eine Regelung des
Kompressors
sorgte dafür, dass der Druck im
Hauptluftbehälter
nicht unter einen Wert von acht bar sinken konnte. Damit die
Druckluft
in den
Hauptluftbehältern
der
Lokomotive
gespeichert werden konnte, waren diese mit Hähnen abtrennbar ausgeführt
worden. Da in diesem Fall die Lokomotive aber nicht in Betrieb gesetzt
werden konnte, kombinierte man den Hahn für die Hauptluftbehälter gleich
mit jenem für die
Batterie.
So entstand ein Inbetriebsetzungsschalter, der auf den Lokomotiven neuer
Bauart
mittlerweile üblich war. Sollte trotz allen Vorkehrungen die
Druckluft
in den Behältern nicht für eine Inbetriebnahme ausreichen, war ebenfalls
auf dem Luftgerüst ein zusätzlicher
Hilfsluftkompressor
montiert worden. Dieser sprang ein und konnte so viel Druckluft erzeugen,
dass die
Lokomotive
regulär eingeschaltet werden konnte. Sobald der normale
Kompressor
seine Arbeit wieder aufnahm, stellte der Hilfsluftkompressor ab. Damit haben wir nun die
Druckluft,
die den Verbrauchern auf der
Lokomotive
und im angehängten Zug zugeführt werden konnte. Diese Verbraucher waren an
einer Leitung angeschlossen, die auf der Lokomotive als
Hauptbehälterleitung bezeichnet wurde. Sie war in der Schweiz auch als
Apparateleitung
bekannt geworden. Diese Leitung hatte im Betrieb immer einen regulären
Druck zwischen acht und zehn
bar. Damit die angeschlossenen Geräte abgetrennt
werden konnten, war auf der Bedienseite des Luftgerüstet eine Bedientafel
mit den entsprechenden
Absperrhähne
vorhanden. Dank den angebrachten Beschriftungen und einem Plan in mehreren
Sprachen, war die Behebung von Luftverlüsten für das
Lokomotivpersonal
schnell und einfach zu Bewerkstelligen. Eine Lösung, die bei
internationalen
Lokomotiven
mittlerweile Standard war. Die Hauptbehälterleitung wurde auch an die beiden Stossbalken geführt und dort geteilt. Damit stand die Druckluft auch anderen der Lokomotive angehängten Fahrzeugen zur Verfügung. Die am Stossbalken angebrachten Luftschläuche waren mit einem Absperrhahn versehen worden. Diese
Absperrhähne
waren in gelber Farbe gestrichen worden und entsprachen so der
Speiseleitung,
wie sie bei anderen Fahrzeugen genannt wurde. Gerade bei der Markierung der Speiseleitung, oder wie es bei den Lokomotiven deutscher Herkunft hiess, der Hauptbehälterleitung, war nicht genormt worden. Während oft weiss verwendet wurde, wählte Siemens in diesem Bereich gelb. Andere Hersteller machten farblich gar
keinen Unterschied der beiden Leitungen. Jedoch waren die Leitungen der
einzelnen Hersteller mechanisch kompatibel und konnten so gekuppelt
werden. Der wichtigste Verbraucher der Druckluft waren jedoch die Bremsen. Diese stellten schon immer einen wichtigen Grund für Druckluft dar. Schliesslich wurde seinerzeit die Druckluft auf den Lokomotiven erst eingeführt, als man diese für die Bedienung der Bremsen benötigte. Heute werden zwar wesentlich mehr
Funktionen mit
Druckluft
geschaltet, aber die Bedeutung der
Druckluftbremsen
als Verbraucher von Druckluft hat sich nicht gross verändert. Kommen wir daher zu den Druckluftbremsen der Lokomotive. Auch hier kamen bei der Lokomotive insgesamt drei pneumatische Systeme zur Anwendung. Das hatte sich in den vergangenen Jahren so eingespielt und war bei den Triebfahrzeugen und teilweise auch bei den Wagen normal. Wichtigste
Druckluftbremse
war jedoch auch bei dieser
Lokomotive
die
automatische Bremse,
die auch als indirekte Bremse bezeichnet wurde. Diese indirekte
Bremse
arbeitete mit einer
Bremsleitung,
die auf der
Lokomotive
als
Hauptluftleitung
bezeichnet wurde. Diese Leitung hatte einen Regeldruck von fünf
bar
und wurde durch den ganzen Zug verbunden. Damit das einfach möglich war,
wurde auch bei der Leitung eine doppelte Ausführung bei jedem
Stossbalken
vorgesehen. Die Schläuche konnten ebenfalls mit
Absperrhähnen
abgeschlossen werden. Hier war der Griff jedoch rot gestrichen worden. Wurde der Druck in dieser
Hauptluftleitung
abgesenkt, steuerte ein auf der
Lokomotive
verbautes auch bei Wagen verwendetes Steuerventil um und führte so
Druckluft
zu den
Bremszylindern
der Lokomotive. Deren
Kolben
wurden daraufhin ausgestossen und die
Bremsbeläge
gegen die Bremsfläche gedrückt. Damit erhöhte sich die Reibung. Das
Fahrzeug wurde in der Folge verzögert und kam letztlich zum Stillstand. Beim verwendeten Steuerventil handelte es
sich nicht um ein speziell für
Lokomotiven
entwickeltes
Ventil,
sondern um ein bei Wagen verwendetes Steuerventil aus dem Hause Knorr.
Dieses Ventil hatte jedoch alle wichtigen Funktionen eines
Bremsventils.
Somit war es mehrlösig, so dass diese
Bremse
gestaffelt wieder gelöst werden konnte. Ein Punkt, der bei Lokomotiven
weniger problematisch war. Mit einem einfachen Griff konnte das
Steuerventil umgestellt werden. So konnte man manuell auf der
Lokomotive
die bei schweren
Güterzügen
benötigte
G-Bremse
eingestellt werden. Es stand jedoch auch die normale
P-Bremse
zur Verfügung. Wurde der Griff jedoch auf R gestellt, wurde die P-Bremse
zusätzlich mit der
R-Bremse
angesteuert. Durch die unterschiedlichen Wirkweisen dieser
Bremsen,
ergaben sich bei der
Bremsrechnung
unterschiedliche
Bremsgewichte. Die für die Berechnung der Bremsen benötigten Gewichte, wurden an der Lokomotive angeschrieben und konnte so leicht abgelesen werden. So konnte mit der G-Bremse eine Kraft erzeugt werden, die zum Wert von 72 Tonnen führte. Für die Personenzugsbremse wurde hingegen ein Wert von 95 Tonnen angegeben. Der Unterschied bei den
Bremsgewichten
lag bei der längeren An-sprechzeit für die
Güterzugsbremse.
Die
Bremskraft war jedoch identisch. Mit einem Gewicht von 135 Tonnen für die R-Bremse erreichte die Lokomotive ein maximales Bremsverhältnis der automatischen Bremse von 153%. Dabei stand die R-Bremse jedoch nur in Kombination mit der Personenzugsbremse zur Verfügung und wirkte bei der G-Bremse nicht mehr. Die
Bremskraft der
Lokomotive
reichte daher auch für die geforderten hohen Geschwindigkeiten der
Lokomotive. Wobei dann auch die
elektrische
Bremse angerechnet werden konnte. Wir können damit die indirekte
Bremse
abschliessen und zur zweiten Bremse der
Lokomotive
wechseln. Diese zweite Bremse war die direkt wirkende Bremse. Diese Bremse
wurde bei
Rangierfahrten
und zur Sicherung der stehenden Lokomotive verwendet. Daher bezeichnete
man sie oft auch als
Rangierbremse.
Sie wirkte zudem nur auf das Fahrzeug und war daher nicht zu den
Stossbalken
geführt worden. Die Wirkung dieser
direkten Bremse
war jedoch sehr einfach und bedarf nur weniger Worte. So wurde in einer
Leitung der Druck erhöht und diese
Druckluft
über ein Wechselventil den
Bremszylindern
zugeführt. Diese stiessen daraufhin ihre
Kolben
aus und die Bremsung der
Lokomotive
setzte ein. Daher wirklich nur eine einfache
Bremse,
die aber ein vom Zug unabhängiges Bremsen der Lokomotive erlaubte. Speziell war, dass die direkte Bremse bei der Lokomotive nicht über die EP-Bremse auf die ferngesteuerte Loko-motive wirkte. Die EP-Bremse der Lokomotive stand da-her nur der automatischen Bremse und dabei nur zusammen mit dem dazu erforderlichen EP-Kabel zur Verfügung. Daher konnte man in diesem Fall von einer indirekten
EP-Bremse
sprechen, die direkte EP-Bremse für die
direkte Bremse
war
jedoch nicht vorhanden. Arbeiteten bisher alle Bremsen mit Druckluft, ändert sich dies bei der dritten Bremse nicht grundlegend. Wobei jetzt die Druckluft jedoch anders eingesetzt wurde. Bei der Federspeicherbremse bewirkte eine Feder im Bremszylinder, dass die Bremsbeläge an eine Fläche gepresst wurden. Wollte man diese
Bremse
jedoch lösen,
wurde
Druckluft in den
Zylinder
gelassen und so die Kraft der
Feder
aufge-hoben. Die Bremse löste sich. Da diese
Bremse
automatisch angelegt wurde, wenn die
Druckluft
auf der
Lokomotive
verloren ging, wurde sie zur Sicherung der abgestellten Lokomotive
verwendet. Die
Federspeicherbremse
war jedoch nicht regulierbar, so dass es sich um eine
Feststellbremse
handelte. Feststellbremsen erfüllten jedoch auch die Bedingungen für eine
Handbremse.
Daher konnte auf den zusätzlichen Einbau einer mechanischen Handbremse
verzichtet werden. Das in der Schweiz zur Berechnung des
Stillhaltebremsgewichts
erforderliche Gewicht der
Feststellbremse
wurde ebenfalls an der
Lokomotive
angeschrieben. Mit einem Wert von 45 Tonnen, hatte die Lokomotive einen
guten Wert erhalten. Die daraus resultierende Kraft reichte daher
problemlos, um die Lokomotive überall auf dem Streckennetz der Schweiz
gegen entlaufen zu sichern. Selbst für einen Teil der
Anhängelast
reichte diese Kraft noch aus. Für jedes
Rad
wurde wegen dem mechanischen Teil der
Bremsen
ein eigener
Bremszylinder
benötigt. So konnte auf ein umfangreiches und schweres
Bremsgestänge,
das zudem noch Platz im
Drehgestell
benötigt hätte, verzichtet werden. Die insgesamt acht Bremszylinder wurden
durch vier Federspeicher ergänzt, so dass bei jeder
Achse
mit dem Federspeicher nur die halbe Kraft erzeugt werden konnte. Das war
der Grund für das etwas reduzierte Gewicht der Stillhaltebremse. Die
Bremse
selber wurde als
Scheibenbremse
ausgeführt. Wegen dem verfügbaren Platz konnten jedoch nur
Radscheibenbremsen
verwendet werden. Diese Lösung war bei
Triebachsen
üblich, da wegen dem
Antrieb
auf der Achswelle kein Platz mehr zur Verfügung stand. Daher konnte auch
die Anzahl der
Bremsscheiben
nicht vergrössert werden. Jedoch stand der
Lokomotive
mit der
elektrischen
Bremse so oder so eine weitere wesentlich bessere Bremse
zur Verfügung. Dies arbeitete jedoch elektrisch, so dass wir uns diesen
Bereich ebenfalls ansehen müssen. |
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