Beleuchtung und Steuerung |
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Die
Beleuchtung
und die Steuerung des Fahrzeuges haben mehr gemeinsam, als man vermuten
könnte. Beide Bereiche mussten auch zuverlässig funktionieren, wenn der
Hauptschalter
des
Triebwagens
ausgeschaltet war. Das hatte zur Folge, dass eine Quelle für die Energie
gewählt werden musste, die unabhängig von der
Fahrleitungsspannung
war. Zudem musste sie auch gespeichert werden können, denn nur so konnte
die Versorgung gesichert werden.
Dieses
Steuerstromnetz
sollte wichtigste Aufgaben der Steuerung übernehmen, auch wenn der
Triebwagen
nicht eingeschaltet war. Zudem musste es die
Beleuchtung
der Fahrgasträume
sicherstellen. Es wurde daher ein eigener
Stromkreis
geschaffen, den man bei diesem Triebwagen als
Bordnetz
bezeichnete. Dieses Bordnetz wurde von zwei Quellen mit der notwendigen
Energie versorgt. Und dabei war die Wahl gar nicht so schwer.
Die wichtigsten Eckpunkte des
Bordnetzes
konnten nicht verändert werden. Der neue
Triebwagen
sollte mit älteren Fahrzeugen kombiniert werden können und so auch bei der
Steuerung mit passenden Parametern aufwarten. Hätte man jedoch ein
geschlossenes System gehabt, hätte man hier bestimmte Punkte frei wählen
können. Nur war das nicht möglich, so dass man sich mit den vorhandenen
Lösungen begnügen musste.
Da man Energie nur in Form von
Gleichstrom
speichern konnte, war klar, dass das
Bordnetz
mit Gleichstrom betrieben werden musste. Gleichstrom konnte man in
Batterien
und
Akkumulatoren
speichern und so auch wieder bei Bedarf benutzen. Speichermedien dafür
gibt es viele, aber bei den Eisenbahnen setzte man, wie im Strassenverkehr
auf eine zuverlässige Lösung. Dabei spielte hier das Gewicht nur eine
untergeordnete Rolle. Daher wurden auch hier die vorhandenen Bleibat-terien eingebaut. Diese Batterien waren genormt und in jedem grösseren Bahnhof verfügbar, so dass sie bei einem Defekt schnell gewechselt werden konnten.
Erhältlich waren diese Einheiten mit einer
Spannung
von 18
Volt.
Das entsprach den neun eingebauten Zellen. Die
Kapazität
war wegen dem verfügbaren Volumen bei allen
Batterien
nach diesem Baumuster identisch. Um mit den älteren Reisezugwagen verkehren zu können, musste die Spannung auf 36 Volt festgelegt werden. Mit den vorhandenen Batterien war diese Schaltung mit zwei Einheiten möglich, denn die nächsten möglichen Werte wären entweder zu tief oder zu hoch gewesen.
So ergab es sich, dass diese
Triebwagen
über ein, zu anderen Fahrzeugen identisches,
Bordnetz
ver-fügten. Der Vorteil lag bei oft benötigten Ersatz-teilen, wie zum
Beispiel
Glühbirnen.
Eingebaut wurden diese
Bleibatterien
in einem ent-sprechenden Fach. Dieser auch als
Batteriefach
bezeichnet Kasten war so ausgelegt worden, dass vier Bleibatterien nach
dem Baumuster SBB eingebaut werden konnten. Durch den Aufbau war dieses
Batteriefach jedoch nicht zu erkennen. Durch die doppelte Anzahl von
Batterien,
konnte jedoch die
Kapazität
erweitert werden. Das war wichtig, weil diese
Spannung
nicht nur für die Steuerung benötigt wurde.
Geladen wurden diese
Batterien
ab einem statischen
Ladegerät,
das, wie wir schon erfahren haben, an den
Hilfsbetrieben
angeschlossen wurde. Wurde der
Triebwagen
eingeschaltet, aktivierte sich das
Batterieladegerät
und begann unverzüglich damit, die Batterien wieder zu laden. Die
Leistung
dieses Lade-gerätes reichte dabei auch aus, um die Versorgung der
Steuerung und der
Beleuchtung
zu übernehmen. Letztere werden wir uns nun ansehen. Bei der Beleuchtung gab es auf dem Triebwagen drei Bereiche. Die-se unterteilten sich in die Dienstbeleuchtung, die technischen Be-reiche und in die Fahrgasträume. Wobei bei Letzteren natürlich auch das Gepäckabteil und die Durchgänge einbezogen wurden.
Identisch bei allen Bereichen war, dass sie auch funktionieren
muss-ten, wenn der
Triebwagen
ausgeschaltet war. Einzelne Bereiche benötigten dabei nicht einmal die
Steuerung. Beginnen wir mit der Beleuchtung, die auch funktionierte, wenn der Triebwagen nicht einmal aufgerüstet wurde. Diese Bereiche waren dem Personal vorbehalten und umfassten eigentlich nur den Führer-stand. Dort
konnte das Licht immer eingeschaltet werden. Aber auch die in den
Schränken und den
Maschinenräumen
montierten Lampen wa-ren so ausgelegt worden. Wobei diese nur leuchteten,
wenn die Türe zum betreffenden Schrank geöffnet war. Alle anderen Beleuchtungen benötigten die Steuerung in der Grund-schaltung. Diese wurde aktiviert, wenn die Hauptluftbehälterhähne geöffnet wurden.
Die nun verfügbare Steuerung konnte jedoch lediglich die weiteren
Bereiche mit Energie versorgen. Für weitere Aktionen der Steuerung musste
ein
Führerstand
besetzt werden. Doch dazu kommen wir später, denn jetzt geht es um die von
der Steuerung abhängigen
Beleuchtungen.
Mit geöffneten Hähnen zu den
Hauptluftbehältern
konnte die
Beleuchtung
der Abteile aktiviert werden. Diese musste in diesem Betriebszustand
gesichert angeboten werden. Es konnte schliesslich nicht sein, dass es
dunkel wurde, nur weil der Lokführer die andere Seite aufsuchen musste.
Der dadurch etwas grössere Verbrauch im
Bordnetz
wurde durch die zusätzlichen
Batterien
des
Triebwagens
kompensiert. Auch aktiv war jetzt die Dienstbeleuchtung. Diese um-fasste neben den Lampen für die Anzeigen im Führerstand auch die drei an der Front in Form eines A angebrachten Stirnlampen. Dabei wurden unten über den Stossvorricht-ungen zwei und oben eine Lampe eingebaut.
Diese wurden unten so ausgelegt, dass mit Hilfe von
Scheinwerfern
auch ein
Fernlicht
erzeugt werden konnte. Diese Lösung war bei vielen
Privatbahnen,
jedoch nicht bei der BLS-Gruppe
eine Neuerung. Alle drei Lampen wurden zudem mit einer weiteren Lam-pe mit rotem Glas ergänzt. Diese wurden benötigt um die roten Signalbilder zu erzeugen. Dazu gehörte nun auch das von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB einge-führte Warnsignal mit drei rot beleuchteten Lampen.
Dem
Triebwagen
war es daher möglich, sämtliche damals in der Schweiz gültigen
Signalbilder
zu zeigen. Dazu muss-te das Personal einfach die Schalter zu den
jeweiligen Lampen richtig einstellen.
Die
Scheinwerfer
stammten aus der Automobilindustrie und sollten in der Folge noch bei
vielen anderen
Lokomotiven der Schweiz verwendet werden. Die Vorteile dieser
Lampen fanden sich bei der grossen Verbreitung und bei der guten
Ausnutzung des Lichtes. Bei diesem
Triebwagen
musste dazu die
Spannung
jedoch auf den beim Strassenverkehr üblichen Wert gesenkt werden. Dazu war
ein DC/DC Konverter vorhanden.
Mit der eingeschalteten
Dienstbeleuchtung wurden auch die
Linientransparente an der
Front
und auf den Seiten beleuchtet. Diese
besassen hinter den Bändern mit den Zielen eine Lampe, die so die
Transparente erhellten. Daher konnten diese von vorne gut erkannt werden.
Einen Schalter, wie bei den Stirnlampen gab es hier jedoch nicht mehr. Das
bedeutet, dass diese nur dunkel waren, wenn der
Triebwagen abgestellt
wurde. Die Steuerung selber wurde mit dem Öffnen der Hauptluft-behälterhähne aktiviert. Es standen nun sämtliche Funktionen bereit und daher konnte das Fahrzeug eingeschaltet werden.
Wo das letztlich erfolgte, war abhängig von
der später noch vor-gestellten
Vielfachsteuerung. Hier reicht es, wenn wir
wissen, dass der
Triebwagen nur eingeschaltet werden konnte, wenn die
Steuerung mit den Hähnen aktiviert wurde. Anhand der beim Einschalten aktiven Überwachungen, sehen wir uns an, wie die Steuerung die Aufgabe dieser Überwachung wahrnahm und dabei gleichzeitig dem Lokomotivpersonal Rück-meldungen gab.
Dabei unterschied sich
hier die Lösung nicht gross vor den anderen Baureihen.
Diagnosesysteme,
wie sie heute üblich sind, gab es damals noch nicht und gerade dieser
Triebwagen sollte die letzte Baureihe ohne diese Einrichtung darstellen. Rückmeldungen über den Schaltzustand erfolgten mit Lampen und Anzeigen in der Form von Instrumenten. Viele von der Steu-erung aktivierte Überwachungen hatten jedoch keine Rückmeld-ung.
Sprach ein zur Überwachung
vorgesehenes
Relais an, wurde die-se Situation mit einer roten
Meldelampe
beim Relais gemeldet. Die Rückstellung erfolgte mit Ausnahme des
Minimalspannungsrelais nur durch das
Lokomotivpersonal. Dieses fand die
Relais daher unmittelbar bei Bedienpult. Wir können feststellen, dass sich hier trotz der neuen Antriebstechnik nicht so viel geändert hatte, wie man erwartet hätte. So besass auch der Stromrichter ein Relais, welches den Strom kontrollierte.
Es oblag daher
dem Personal herauszufinden, was für eine Störung vorhanden war und wie
diese zu beheben war. Auch die anschliessend zu beachtenden betrieb-lichen
Einschränkungen waren nur Anhand der Schul-ung bekannt. Neben diesen von der Technik abhängigen Überwach-ungen gab es solche, die von der gefahrenen Ge-schwindigkeit abhängig waren. Dabei ging der Schleu-derschutz sogar so weit, dass jede Achse einzeln kontrolliert wurde.
Differenzen bei den Drehzahlen führten zur Anzeige und beinhalteten auch
die üblichen Gegenmassnahmen, wie anlegen der
Schleuderbremse. Mit der
Reduktion der
Zugkraft war jedoch die letzte mögliche Massnah-me vorhanden. Eine Kontrolle, ob alle Achsen blockierten war jedoch nicht vorhanden. Die Technik ist nicht in der Lage zu erkennen, ob es sich um Allachsgleiten handelt, oder ob mit dem Fahrzeug nur angehalten wurde. Jedoch aktiv war die Kontrolle der maximalen Drehzahl.
Diese war so
eingestellt, dass der
Hauptschalter ausge-löst wurde, wenn eine
Geschwindigkeit von 137 km/h erreicht wurde. Diese Wert entsprach der
Höchstge-schwindigkeit plus 10%.
Damit kommen wir zu den Einrichtungen, die das
Lo-komotivpersonal
kontrollierten. Diese unterschieden sich beim Verhalten etwas, denn die
Zugsicherung war nur aktiv, wenn der
Führerstand besetzt war. Immer aktiv
war hingegen die
Sicherheitssteuerung zur Kontrolle des Lokführers. Sie
wurde aktiviert, wenn die
Hauptluftbehälterhähne geöffnet wurden und somit
die Steuerung aktiviert wurde. Bei Störungen konnte sie jedoch
ausgeschaltet werden. Die Sicherheitssteuerung wurde mit einem unter dem Führertisch montierten Pedal bedient. Es kam hier die in der Schweiz übliche Lösung mit Anhängigkeit vom gefahrenen Weg zur Anwendung.
Wurde dabei auf der Fahrt
das
Pedal
nicht gedrückt, erfolgte nach einer Strecke von 50 Metern eine
akustische
Warnung. Nach weiteren 50 Metern erfolgten schliesslich die
Auslösung des
Hauptschalters und die Einleitung der
Zwangsbremsung. Diese als Schnellgang bezeichnete Funktion konnte jederzeit mit dem Drücken des Pedals zurückgestellt werden. Dabei löste sich die Zwangsbremsung automatisch. Der Hauptschalter musste je-doch durch den Lokführer eingeschaltet werden.
Jedoch gab es beim
Schnellgang einen
Nachteil, denn es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das
Pedal trotz
einer Be-wusstlosigkeit korrekt niedergedrückt wird. Eine gefährliche
Si-tuation.
Die
Sicherheitssteuerung war daher mit dem
Pedal überbrückt, jedoch wurde
nun die
Wachsamkeitskontrolle aktiviert. Nach einer Fahrstrecke von 1600
Metern ohne eine definierte Hand-lung an einem der überwachten
Bedienorgane, kam es zu einer
Warnung mit Summer. Dieser Unterschied sich
von jenem des
Schnellganges. Daher konnte das Personal den
Langsamgang
auch erkennen. Die Reaktion nach weiteren 200 Metern entsprach jedoch dem
Schnellgang.
Mit dieser passiv arbeitenden
Sicherheitseinrichtung war die
Reaktionsfähigkeit des
Lokomotivpersonals gut überwacht und sie entsprach den
geltenden Vorschriften. Der
Triebwagen durfte daher einmännig bedient
werden. War jedoch eine Störung vorhanden, reduzierte sich die
Geschwindigkeit durch die Vorschriften auf 60 km/h. Diese Beschränkung
konnte nur aufgehoben werden, wenn dem Lokführer ein Begleiter gestellt
wurde. Auch die Stellung der Signale wurde überwacht. Diese Zugsicherung nach Integra-Signum arbeitete mit Magnetfeldern, die vom Triebwagen ausgestrahlt wurden.
Sie wurden durch die Sonden bei den Signalen an den
Empfänger des
Trieb-wagens übermittelt. Kamen diese Magnetfelder jedoch
nicht an, zeigte das Signal Fahrt. Es war daher keine Reaktion
erforderlich und der Zug konnte die Fahrt ungehindert fortsetzen. Befuhr der Triebwagen jedoch ein Signal, das den Signalbegriff «Warnung» zeigte, wurde das Magnetfeld an die Empfänger am Fahrzeug übermittelt. Der Triebwagen gab dem Lokführer nun eine Warnung mit Summer und Leucht-melder aus.
Gleichzeitig wurde auch der
Schnellgang der
Sicherheitssteuerung
aktiviert. Daher standen nun für die Bestätigung mit dem
Quittierschalter
zur
Zugsicher-ung die dort definierten 50 Meter zur Verfügung. Erfolgte keine Reaktion des Personals, wurde eine Zwangsbremsung einge-leitet und der Hauptschalter ausgeschaltet. Der Zug wurde daher angehalten. Die Rückstellung war auch während der Fahrt möglich, denn dazu musste der Quittierschalter betätigt werden.
Anschliessend löste sich die
Zwangsbremsung und der
Hauptschalter konnte wieder eingeschaltet werden.
Jedoch war damit die
Zugsicherung noch nicht auf dem aktuellen Stand. Befuhr der Triebwagen ein halt zeigendes Signal, wurde das Magnetfeld ver-kehrt gepolt rückgemeldet. Damit aktivierte die Zugsicherung in diesem Fall nicht die Warnung, sondern es wurde die Haltauswertung ausgegeben. Diese wurde mit einer roten Lampe gemeldet und es erfolgte unverzüglich eine Zwangsbremsung. Auch jetzt wurde der Hauptschalter ausgeschaltet. Eine Rückstellung war in diesem Fall jedoch erst im Stillstand möglich.
Da es im Betrieb jedoch Situationen gab, die dafür sorgten, dass der Zug
das rote Signal passieren durfte, war eine Umgehung in Form einer
Manövertaste vorhanden. Wurde diese gedrückt, waren sowohl die
Haltauswertung, als auch die
Warnung ohne Funktion. Jedoch war nun die
Geschwindigkeit auf 40 km/h beschränkt. Bei ausgeschalteter
Zugsicherung
galt hingegen eine Geschwindigkeit von 80 km/h. Auch hier konnte dies mit
der Doppelbesetzung umgangen werden. Bleibt nur noch die Vielfach- und Fernsteuerung des Triebwagens. Diese war zwingend, da in einer Richtung bekanntlich nur mit Steuerwagen gefahren werden konnte.
Das ferngesteuerte Fahrzeug unterschied dabei nicht, ob die
Signale von ei-nem
Steuerwagen, oder einem anderen
Triebwagen kamen.
Jedoch mussten diese zwingend zum Fahrzeug passen. Eine Kombination mit
anderen Bau-reihen war nicht vorgesehen. Auf Grund der Beteiligung von anderen Bahngesellschaften an der Bestellung, kamen auf den Triebwagen Steckdosen für das von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB verwendete System III zur Anwendung.
Jedoch war auch hier keine Kombination mit Fahrzeugen der
Staatsbahnen
vorgesehen. Alleinig die
Triebwagen der beteiligten Bahnen hätten daher
kombiniert werden können. Eine Situation, die es jedoch nicht geben
sollte. Für die elektrische Verbindung der Fahrzeuge wurden an den beiden Stoss-balken die entsprechenden Steckdosen montiert. In diese musste ein passen-des Kabel gesteckt werden.
Dieses durfte jedoch nur eingesteckt und
ausgezogen werden, wenn die
Triebfahrzeuge ausgeschaltet waren. Der Grund
war die Handlung beim stecken des Kabels. Wurde das Vielfachsteuerkabel
nicht benötigt, wurde es im
Gepäckraum deponiert.
In der
Steuerleitung waren bestimmte Adern fix belegt worden vorhanden.
Diese Befehle bestanden aus der Türschliessung und der
Beleuchtungs-steuerung. Wichtig war das jedoch nur für die Zwischenwagen.
Diese konnten nun von einer der beteiligten Bahnen stammen. Aber auch die
zahlreichen Wagen der Schweizerischen Bundesbahnen SBB konnten problemlos
eingereiht werden. Betrieblich sollte es solche Kombinationen jedoch nicht
geben.
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