Steuerung der Lokomotive |
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Wie bei jeder
Lokomotive war die Steuerung auch hier ein wichtiger
Teil des Aufbaus. Auch wenn hier die notwendige Energie auf dem Fahrzeug
entstand, benötigte man dazu eine zuverlässige Versorgung. Schliesslich
konnte der
Dieselmotor
wegen einem Defekt ausgehen, dann sollte das Fahrzeug noch sicher
angehalten und remisiert werden. Selbst die Behebung der Störung selber
war nur mit Hilfe der Steuerung möglich.
Um die sichere Versorgung zu ermöglichen, war daher eine
Spannung
nötig, die jederzeit zur Verfügung stand. Das ging jedoch nur mit
Batterien.
Natürlich erwarten Sie nun die alte Leier, dass eine Spannung von 36
Volt
und die üblichen Zellen in den genormten
Bleibatterien
zu 18 Volt der europäischen Bahnen verwendet wurden. Die entsprechenden
Bemerkungen kennen Sie sicherlich von den elektrischen Fahrzeugen zu
genüge.
Die
Batterien
einer
Diesellokomotive
wurden nicht nur für die Steuerung verwendet. Sie mussten auch als Quelle
herhalten um den
Dieselmotor
zu starten. Schliesslich wurde dazu der Hauptgenerator, der zum Motor
umgepolt wurde, genutzt. Die Energie musste deshalb für den Start
ausreichend bemessen werden. Man benötigte daher eher
Starterbatterien,
die kurzfristig hohe
Ströme
abgeben konnten. Die genormten Zellen der
UIC
waren dazu nur bedingt in der Lage.
Wer sich mit der Baureihe Bm
6/6 befasste, hat vermutlich schon festgestellt, dass andere
Spannungen
verwendet wurden. Das war auch hier nicht anders, denn so gross waren die
Unterschiede gar nicht. Nur war bei der Reihe Bm 4/4 auch hier ein kleiner
Unterschied vorhanden. Die Spannung wurde mit 120
Volt
Gleichstrom
angegeben und diese passte nun wirklich nicht auf die genormten Behälter
der
UIC,
die zu einer Spannung von 126 geführt hätten.
Der Einbauraum für diese
Batterien
hatte wegen der Grösse der genormten Behälter bei der Reihe
Bm 6/6 zum Korpus unter dem
Führerstand
geführt. Diesen gab es hier nicht mehr. Trotzdem wurden die
Bleibatterien
in der
Lokomotivbrücke
eingebaut. Den Platz fand man neben dem langen
Vorbau.
Dabei wurden die Batterien beidseitig gleichmässig verteilt. Das war für
eine ausgeglichene Belastung der
Räder
in den
Achsen
notwendig.
Jeweils drei Zellen fanden in einem Gehäuse Platz und so hatte
jedes eine
Spannung
von sechs
Volt.
Diese Behälter wurden letztlich in Reihe geschaltet. Daher konnten die
Spannung zusammengerechnet werden, was letztlich eine Leerlaufspannung von
120 Volt ergab. Die Kapazität der Bleibatterien betrug dabei 240 Ah. Damit war deren Leistung nicht viel höher, als die heute bei LKW verwendeten Batterien. Es muss jedoch gesagt werden, dass die kurzfristigen Ströme wichtiger waren.
Nach dem Start des
Dieselmotors
lief die Steuerung grundsätzlich an den
Hilfsbetrieben
und nicht über die
Batterien.
Dadurch konnten diese unmittelbar nach dem Start wieder gela-den werden. Durch die Verwendung als Starterbatterien waren die Zellen stark belastet. Damit wieder die volle Spannung und Kapazität vorhanden war, musste daher sichergestellt werden, dass die Batterieladung sofort wieder erfolgte.
Daher wurden diese von den
Hilfsbetrieben
über eine einfache Sperrdiode mit einer
Spannung
von 140
Volt
geladen. Die höhere
Spannung
war nötig, da nur so ein Ladestrom zu den
Batterien
fliessen konnte.
Weil die
Batterien
der
Lokomotive so wichtig waren, überraschte es eigentlich,
dass diese im Notfall nicht von einer externen Quelle geladen werden
konnten. Bei geringer
Spannung
in den Batterien bestand hier jedoch die Möglichkeit, die
Lokomotive mit Hilfe der
Fahrmotoren
und speziellen Schaltungen anzuschleppen und so den Motor zu Starten. Die
Ladung der Batterien hätte dann mit Hilfe des
Dieselmotors
eingesetzt.
Der Ladezustand der
Batterien
wurde dem
Lokomotivpersonal
mit einer roten Meldelampe mitgeteilt. Bei normaler Ladung war sie dunkel,
da ja alles normal war. War die Ladung zu gering, begann die Meldelampe
jedoch rot zu leuchten. Das war auch der Fall, wenn der
Dieselmotor
gestartet wurde. Wenn jedoch die Gefahr bestand, dass die Batterien
überladen werden konnten, begann die Meldelampe zu blicken und machte so
auf dieses Problem aufmerksam.
Dazu gehörten auch die Funktionen des
Dieselmotors.
Stimmte dort etwas nicht, sorgte die Steuerung dafür, dass der Motor
abgestellt wurde und nicht mehr einge-schaltet werden konnte. Es gab viele Funktionen, die von der Steuerung über-wacht wurden. Dazu waren die diversen Relais vorhan-den. Diese waren mit einer Meldung versehen worden, so dass man schnell erkennen konnte, welches Relais angesprochen hatte.
Wobei hier in erster Linie die elektrischen Bauteile
an-geschlossen waren. Dazu gehörten neben den
Fahrmo-toren
auch der
Generator.
Für die
Hilfsbetriebe
be-nötigte man sich mit einer einfachen
Sicherung. Gewisse Meldungen über den Betriebszustand wurden mit Meldelampen ausgegeben, oder aber es führte zu detaillierten Angaben in einem Instrument.
Bekannte Bereiche, die in diesem Bereich angesiedelt wurden, war
die Anzeige der
Ströme
an den
Fahrmotoren.
Ich verzichte hier jedoch auf eine vollständige Aufzählung aller
Funktionen, die von der Steuerung überwacht und angezeigt wurden. Diese
waren dazu schlicht zu umfangreich.
Speziell gelöst werden musste die Anzeige der Drehzahl des
Dieselmotors.
Die dazu benötigten Informationen wurden beim Hauptgenerator abgenommen.
Damit waren Rückschlüsse auf die Drehzahl der
Kurbelwelle
möglich. Der Vorteil war, dass die Anzeige nun mit einem elektrischen
Signal übertragen werden konnte. So wurde die Drehzahl des Motors mit
einem Voltmeter, das man von den elektrischen Maschinen her kannte,
ausgegeben.
Als Schutzfunktion waren auch die Drücke in den Leitungen des
Motors wichtig. Insbesondere jene Leitungen, die dem
Dieselmotor
dienten. Sank der Druck in der Ölleitung wurde der Dieselmotor
ausgeschaltet. Das erfolgte in erster Linie durch den
Woodwardregler,
aber auch durch die Steuerung, die beim Motor mit einem einfachen Schütz
die
Einspritzdüsen
sperrte. Mangels
Treibstoff
ging der Motor aus und das Problem mit dem Öldruck führte zu keinen
Schäden.
Auch der Wasserstand im Kühlkreislauf war überwacht. Dazu wurden
Kontakte in den
Kühlern
montiert. Sank der Wert und den eingestellten Bereich, wurde der
Dieselmotor
abgestellt und konnte wegen zu wenig
Kühlwasser
nicht mehr gestartet werden. Da die Einrichtung sehr genau eingestellt
war, konnten bereits steilere Steigungen dazu führen, dass der Schwimmer
den Kontakt schloss und so den Motor abstellte. Die Sicherheit für den
Motor war daher sehr wichtig.
Daher verzichtete man einfach auf diese Einrichtung. Es waren
daher auf der
Lokomotive weder die bekannte
Sicherheits-steuerung
noch die
Zugsicherung
nach
Integra-Signum
vorhan-den. Jedoch baute man einen Schleuder- und Gleitschutz ein. Dieser überraschte, denn auf der Lokomotive fehlte die Vielfach-steuerung. Wegen den hohen Zugkräften und wegen der Verbesserung des Schutzes der Fahrmotoren, wurde diese Einrichtung trotzdem eingebaut.
Dadurch wurde verhindert, dass die Motoren zu schnell drehen
konnten. Jedoch wurde auch kontrolliert, dass die
Räder
bei Bremsungen nicht blockierten.
Gerade hier setzte die Einrichtung eigentlich an. Die Steuerung
regelte zwar die Anwendung der
elektrischen
Bremse und steuerte die
Rangierbremse
erst an, wenn die verlangte Verzögerung mit der
Widerstandsbremse
nicht erreicht werden konnte. Das führte jedoch wiederum dazu, dass nun
die Kräfte so gross waren, dass die einzelnen
Achsen
blockieren konnten. Daher sprach der
Gleitschutz
an und löste die
Bremsen
wieder.
Gerade bei der
elektrischen
Bremse musste verhindert werden, dass die
Lokomotive zu stark gebremst werden konnte. Das war der
Fall, wenn die
automatische Bremse
benutzt wurde. Diese hätte die
Bremskraft der elektrischen Bremse
unzulässig verstärkt. Damit das nicht passieren konnte, wurde über ein
Relais
die Bremskraft der
Widerstandsbremse
ausgeschaltet und es war nur noch die pneumatische
Bremse
aktiv.
In den Fällen wo die Kombination der
elektrischen
Bremse und der
automatischen Bremse
gewünscht war, musste die automatische Bremse ausgelöst werden. Dadurch
war diese nicht mehr wirksam und es kam nicht zur Überbremsung. Um
trotzdem im Notfall die indirekte
Druckluftbremse
zu aktivieren, konnte diese nur bis zu einem Druck von 2.5
bar
ausgelöst werden. Sank der Druck, wie bei der
Schnellbremse,
auf einen tieferen Wert, wurde die
Bremse
aktiviert.
Die
Beleuchtung
stand daher auch zur Verfügung, wenn die Steuerung noch nicht aktiviert
war. Schliesslich benötigte das Personal für in
Inbetriebsetzung
Licht und das ging mit elektrischen Glühlampen, die an der
Batterie
hingen. Jede Lampe der Stirnbeleuchtung, die in der Form eines gedrückten A ange-ordnet wurden, konnte einzeln ein- oder ausgeschaltet werden. Dazu waren im Führerstand einfache Kippschalter vorhanden.
Ein einzelner Schalter für die gesamte
Beleuchtung,
aktivierte sowohl die Stirnlampen, als auch die Beleuchtungen im
Führerstand.
Schliesslich musste auch dort das Licht grundsätzlich ausgeschaltet werden
können.
Da die Lampen lediglich weiss leuchten konnten, mussten die
farbigen
Signalbilder
mit Vorsteckgläsern ausgeführt werden. Dazu wurden im
Führerraum
die entsprechenden Scheiben deponiert. Der Lokführer steckte je nach Art
die Lampen so, dass der Zugschluss, aber auch die Fahrberechtigung gezeigt
werden konnte. Da drei rote Scheiben vorhanden waren, konnten lediglich
drei Lampen rot beleuchtet werden.
Befand sich die
Lokomotive im
Rangierdienst,
waren die Lampen zu hell. Daher wurden diese abgedeckt. Dazu steckte man
die weissen und blauen Vorsteckgläser. Gerade die blauen Lampen, die den
Platz des Lokführers kennzeichneten, waren bei der Baureihe Bm 4/4 schwer
zu stecken, denn eigentlich gab es dort keinen entsprechenden Platz mehr.
Das
Lokomotivpersonal
wechselte bei dieser Maschine ständig die Bedienseite.
Da dieser bei der Baureihe Bm 4/4 jedoch fehlte, nahm man dazu den
langen
Vorbau.
Im Streckendienst war die Angabe jedoch längst nicht so wichtig, wie im
Rangierdienst,
wo die Richtung der
Lokomotive massgebend war.
Das im
Rangierdienst
verwendete V war daher grundsätzlich auf der Seite des langen
Vorbaus
gesteckt worden. Stimmte diese Richtung nicht mit jener des
Bahnhofes
überein, musste die
Diesellokomotive
zur Vereinfachung des
Rangierbetriebes auf einer
Drehscheibe
abgedreht werden. Der Grund war, dass sich das Personal zu stark am langen
Vorbau orientierte und so automatisch diese Richtung als vorwärts
angenommen wurde.
Damit hätten wir die
Lokomotive fertig aufgebaut und können uns der Bedienung
zuwenden. Es wird nun jedoch auch Zeit, dass wir die Lokomotive auf die
Waage stellen. Schliesslich mussten die Hersteller die Bedingungen des
Pflichtenheftes
auch hier einhalten. Zur Erinnerung seit erwähnt, dass eine maximale
Achslast
von 18 Tonnen nicht überschritten werden durfte. Damit war das Gewicht
klar auf 72 Tonnen festgesetzt worden.
Bei
Diesellokomotiven
wirken die Vorräte auch auf das Gewicht. Daher wurde festgelegt, dass die
Vorgaben mit halbvollem
Tank
eingehalten werden mussten. Durch die Toleranz von 0.5 Tonnen pro
Achse
kam es gerade hier zu einer besonderen Situation. So erreichte die
Lokomotive mit halbvollem Tank gerade die 72 Tonnen und
damit die 18 Tonnen
Achslast.
Maximal wären jedoch auch 74 Tonnen noch möglich gewesen.
Da der
Tank
lediglich 2 000 Liter
Dieselöl
faste, waren grob gerechnet lediglich zwei Tonnen
Treibstoff
auf der
Lokomotive. Mit vollem Tank wurden daher 73 Tonnen
erreicht. Somit lag man auch jetzt noch unterhalb der Toleranz. Wegen der
kurzen Lokomotive stieg die
Meterlast
jedoch auf über fünf Tonnen. Daher war die Lokomotive nur auf Strecken
zugelassen, die mindestens für die
Streckenklasse
B2 ausgelegt wurden.
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